{"id":79538,"date":"2011-04-11T00:00:00","date_gmt":"2011-04-10T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/zu-duennes-eis-die-anerkennung-von-rebellen-regierungen-vor-dem-ende-des-konfliktes-ist-voelkerrechtlich-heikel\/"},"modified":"2026-05-27T11:20:21","modified_gmt":"2026-05-27T09:20:21","slug":"zu-duennes-eis-die-anerkennung-von-rebellen-regierungen-vor-dem-ende-des-konfliktes-ist-voelkerrechtlich-heikel","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/en\/blog-post\/zu-duennes-eis-die-anerkennung-von-rebellen-regierungen-vor-dem-ende-des-konfliktes-ist-voelkerrechtlich-heikel\/","title":{"rendered":"Zu d\u00fcnnes Eis? Die Anerkennung von Rebellen-Regierungen vor dem Ende des Konfliktes ist v\u00f6lkerrechtlich heikel"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"fo-blog__detail__content__excerpt\">\n\n<em>Von Valerio Priuli\u2013 <\/em><strong>Ein Staat und zwei Regierungen: Soll die Schweiz den \u00dcbergangsrat Libyens als offiziellen Vertreter des Landes anerkennen?<\/strong>\n\n<\/div>\n<div class=\"fo-blog__detail__content__content\">\n<div class=\"fo-row\">\n<div class=\"fo-blog__content-html\">\n\n<strong>Die Ausgangslage<\/strong>\nDer aus der oppositionellen Bewegung hervorgegangene libysche \u00dcbergangsrat nimmt mehr und mehr Z\u00fcge einer \u00dcbergangsregierung an. Er ist in Benghasi angesiedelt und \u00fcbt seine effektive Kontrolle \u00fcber den Ostteil des Landes aus. Frankreich hat den \u00dcbergangsrat am 10. M\u00e4rz 2011 als einzige legitime Vertretung des libyschen Volkes anerkannt. Katar und Italien haben mittlerweile die gleiche Anerkennung ausgesprochen. Die anderen Staaten sind diesen Beispielen bisher nicht gefolgt.\n\nEs stellen sich daher folgende Fragen: Weshalb haben einzelne Staaten diese Anerkennung explizit ausgesprochen, welche Rechtsfolgen sind daran gekn\u00fcpft und wie werden sich andere Staaten k\u00fcnftig verhalten?\nIm V\u00f6lkerrecht werden grunds\u00e4tzlich drei Arten der Anerkennung unterschieden:\n\n&#8211; die Anerkennung von Staaten,\n&#8211; die Anerkennung von Kriegsf\u00fchrenden und\n&#8211; die Anerkennung von Regierungen.\n\nDie Anerkennung eines Staates hat zur Folge, dass eine gewisse Gemeinschaft auf einem gewissen Gebiet als Staat im v\u00f6lkerrechtlichen Sinne und damit als V\u00f6lkerrechtssubjekt anerkannt wird. Damit wird der Staat zum Tr\u00e4ger von v\u00f6lkerrechtlichen Rechten und Pflichten. Mit der Anerkennung als kriegsf\u00fchrende Partei erhalten Aufst\u00e4ndische eine partielle V\u00f6lkerrechtssubjektivit\u00e4t. Damit wird insbesondere deren Bindung an das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht bezweckt (also an diejenigen v\u00f6lkerrechtlichen Normen, die im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung insbesondere zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung, der Verwundeten, der Kriegsgefangen und der Umwelt Anwendung finden). Mit der Anerkennung einer Regierung will der anerkennende Staat zum Ausdruck bringen, dass die anerkannte Regierung als offizielle Vertretung des anderen Staates angesehen wird. Frankreich, Katar und Italien haben die \u00dcbergangsregierung offiziell als einzige legitime Vertretung des libyschen Volkes anerkannt. Damit haben sie zum Ausdruck gebracht, dass die \u00dcbergangsregierung die einzige Regierung Libyens ist, die sie akzeptieren.\n\n<strong>Die Anerkennung nach dem Effektivit\u00e4tsgrundsatz<\/strong>\nBei innerstaatlichen Revolutionen und Regierungswechseln geht das V\u00f6lkerrecht grunds\u00e4tzlich von der Kontinuit\u00e4t des Staates aus. Die Anerkennung des \u00dcbergangsrates als offizielle Vertretung des Landes \u00e4ndert somit nichts an der V\u00f6lkerrechtssubjektivit\u00e4t Libyens.\nIn unklaren Situationen, in welchen mehrere Akteure in einem Staat die Regierungsgewalt f\u00fcr sich beanspruchen, kann ein anderer Staat durch die Anerkennung des einen Machtblocks als Regierung politisch Stellung beziehen. Die Staatenpraxis folgt in der Regel dem Grundsatz der Effektivit\u00e4t; das heisst, dass eine Regierung anerkannt wird, sobald sie den Grossteil des Landes und der Verwaltung kontrolliert. Erfolgt die Anerkennung vor diesem Zeitpunkt, so handelt es sich um eine vorzeitige Anerkennung. Diese kann (analog zur vorzeitigen Anerkennung eines neuen Staates infolge Sezession) als Intervention in die inneren Angelegenheiten des anderen Staates und somit als v\u00f6lkerrechtliches Delikt angesehen werden.\nDer Akt der Anerkennung nach dem Effektivit\u00e4tsgrundsatz sagt nichts \u00fcber die Legitimit\u00e4t und Legalit\u00e4t der Regierung aus. Die sogenannte Tobar-Doktrin von 1907, die eine Anerkennung erst nach der Durchf\u00fchrung von demokratischen Wahlen f\u00fcr zul\u00e4ssig hielt, hat sich nicht durchgesetzt. Es gibt auch Staaten, die \u2013 der sogenannten Estrada-Doktrin folgend \u2013 vollkommen auf die explizite Anerkennung einer Regierung verzichten. Dies mit der Begr\u00fcndung, dass die Frage der Regierung eines Staates eine rein innerstaatliche Angelegenheit sei und der Akt der Anerkennung eine v\u00f6lkerrechtswidrige Einmischung darstelle. Auch die Schweiz, die Regierungen grunds\u00e4tzlich nach dem Prinzip der Effektivit\u00e4t beurteilt, pflegt seit dem zweiten Weltkrieg die Praxis, dass sie zwar Staaten, nicht aber Regierungen explizit anerkennt.\n\n<strong>Die Responsibility to Protect<\/strong>\nWeshalb haben Frankreich, Katar und Italien also die \u00dcbergangsregierung Libyens anerkannt? Aus politischer Sicht bekunden sie damit ihre Solidarit\u00e4t und Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Revolutionsbestrebungen in Libyen. Aus v\u00f6lkerrechtlicher Sicht handelt es sich hingegen um eine vorzeitige Anerkennung. Dieser Eingriff liesse sich rechtfertigen, wenn man davon ausginge, dass nicht nur die Effektivit\u00e4t, sondern auch die Legitimit\u00e4t und Legalit\u00e4t der Regierung eine Rolle spielen sollte. Die Resolutionen 1970 und 1973 des UNO-Sicherheitsrates sprechen explizit die Responsibility to Protect an (siehe hierzu den Blog-Beitrag von Alexander Spring). Diese besagt, dass sich aus der Souver\u00e4nit\u00e4t des Staates auch die positive Pflicht der Beh\u00f6rden zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor schweren Menschenrechtsverletzungen ableitet. Die Souver\u00e4nit\u00e4t eines Staates definiert sich somit nicht mehr als negatives Abwehrrecht gegen Eingriffe in innere Angelegenheiten sondern als positive Schutzpflicht der Beh\u00f6rden gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung. Wenn der Staat dieser Schutzpflicht nicht nachkommt oder selber f\u00fcr schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, f\u00e4llt diese Schutzpflicht auf die internationale Gemeinschaft zur\u00fcck. Diese kann dann im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht und im Rahmen der UNO-Charta Massnahmen ergreifen.\n\n<strong>Einf\u00fchrung einer neuen Praxis?<\/strong>\nDass die Regierung Ghadhafi durch ihr \u00e4usserst brutales Vorgehen gegen die friedlichen Demonstranten und durch ihre kriegerischen Handlungen, die sich auch gegen die Zivilbev\u00f6lkerung richteten und richten, schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hat und weiterhin begeht, ist unbestritten (die Aufnahme von Ermittlungen durch den Internationalen Strafgerichtshof und der Ausschluss aus dem UNO-Menschenrechtsrat best\u00e4tigen dies).\nNach einem positiven Souver\u00e4nit\u00e4tsverst\u00e4ndnis kann sich die Regierung Ghadhafi gegen\u00fcber der internationalen Gemeinschaft nicht mehr auf die Souver\u00e4nit\u00e4t im Sinne eines Abwehrrechtes berufen. Die aus Sicht des Effektivit\u00e4tsgrundsatzes vorzeitig erfolgte Anerkennung der \u00dcbergangsregierung w\u00e4re aus dieser Perspektive kein v\u00f6lkerrechtswidriger Eingriff in die inneren Angelegenheiten Libyens. Es w\u00e4re die Feststellung, dass die Regierung Ghadhafi durch ihre Handlungen das Recht verloren hat, die Bev\u00f6lkerung des Landes zu kontrollieren und gegen aussen zu vertreten. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass bei der Frage der Anerkennung von Regierungen nicht mehr nur deren Effektivit\u00e4t, sondern auch deren Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t eine Rolle spielen w\u00fcrden.\nDamit erscheinen die von Frankreich, Katar und Italien explizit ausgesprochenen Anerkennungen als Versuch, eine neue Praxis zu etablieren. Dieser Versuch ist aus drei Gr\u00fcnden problematisch: Erstens ist die Responsibility to Protect ein sehr junges v\u00f6lkerrechtliches Institut, das noch umstritten ist, weil es ein neues Souver\u00e4nit\u00e4tsverst\u00e4ndnis verlangt. Zweitens kann eine zu grossz\u00fcgige Interpretation dieses Instituts zu heiklen interventionistischen Massnahmen f\u00fchren. Und drittens ist auch aus der oben geschilderten Argumentation nicht ersichtlich, woraus die \u00dcbergangsregierung ihre Legitimit\u00e4t ableitet.\nDie Tatsache, dass bis jetzt kein Staat dem Beispiel Frankreichs, Katars und Italiens gefolgt ist, zeigt, dass die grosse Mehrheit der Staaten immer noch dem Grundsatz der Effektivit\u00e4t folgt. Die meisten Staaten werden vermutlich mit der expliziten Anerkennung noch zuwarten oder sie werden sie gar nie aussprechen. Die \u00dcbergansregierung wird erst im Falle des Obsiegens der Oppositionellen gegen das Regime Ghadhafis von den anderen Staaten (vielleicht mit Ausnahme Venezuelas und Simbabwes) als neue offizielle Vertretung Libyens anerkannt werden.\n\n<strong>Die M\u00f6glichkeiten der Schweiz<\/strong>\nDie Schweiz hat bisher keine explizite Anerkennung ausgesprochen. Damit h\u00e4lt sie sich an ihre bisherige Praxis. Es ist davon auszugehen, dass sie sich auch in Zukunft daran halten wird. Falls die \u00dcbergangsregierung die Kontrolle \u00fcber einen Grossteil des Landes und der Verwaltung erlangen sollte, d\u00fcrfte die Schweiz im Einklang mit dem Prinzip der Effektivit\u00e4t offizielle Beziehungen zu ihr aufbauen, ohne eine Anerkennung explizit auszusprechen. Aufgrund der beschr\u00e4nkten Wirkung der Anerkennung der \u00dcbergangsregierung zum jetzigen Zeitpunkt und ihres Widerspruchs zum Effektivit\u00e4tsgrundsatz macht es auch Sinn, wenn die Schweiz an ihrer bisherigen Praxis festh\u00e4lt. Momentan haben der Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung (in den umk\u00e4mpften Gebieten und auf der Flucht) und die \u00dcberwindung des Ghadhafi-Regimes Priorit\u00e4t. Das V\u00f6lkerrecht stellt gen\u00fcgend Mittel zur Verf\u00fcgung, um diese Ziele zu verfolgen.\nDie Schweiz muss \u2013 soweit mit ihrer aktiven Neutralit\u00e4tspolitik vereinbar \u2013 diese Bem\u00fchungen mit vollen Kr\u00e4ften unterst\u00fctzen. Die Anerkennung der \u00dcbergangsregierung als offizielle Vertreterin ist weder die dringendste, noch die beste Massnahme, die sie ergreifen kann, um die Zivilbev\u00f6lkerung zu sch\u00fctzen und zum Sturz des Regimes beizutragen. Sie sollte sich daher nicht auf v\u00f6lkerrechtlich zu d\u00fcnnes Eis begeben und mit der (ohnehin stillschweigenden) Anerkennung zuwarten, bis die \u00dcbergangsregierung das Land und die Verwaltung effektiv kontrollieren kann.\n\n<em>Valerio Priuli hat in Z\u00fcrich Jus studiert und arbeitet am Rechtswissenschaftlichen Institut als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Er geh\u00f6rt der Arbeitsgruppe V\u00f6lkerrecht des foraus an.<\/em>\n\n<i> Der foraus-Blog ist ein Forum, das sowohl den foraus-Mitgliedern als auch Gastautoren\/innen zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Die hier ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4ge sind pers\u00f6nliche Stellungsnahmen der Autoren\/innen. Sie entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder des Vereins foraus.<\/i>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":68605,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[],"custom-themes":[1823],"class_list":["post-79538","blog-post","type-blog-post","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","custom-themes-volkerrecht-multilateralismus"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/79538","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/68605"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79538"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=79538"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=79538"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=79538"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}