{"id":79609,"date":"2012-02-16T00:00:00","date_gmt":"2012-02-15T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/ueberlastung-des-egmr-polemik-nebel-verhindert-klare-sicht-auf-strassburg\/"},"modified":"2026-05-27T11:20:30","modified_gmt":"2026-05-27T09:20:30","slug":"ueberlastung-des-egmr-polemik-nebel-verhindert-klare-sicht-auf-strassburg","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/en\/blog-post\/ueberlastung-des-egmr-polemik-nebel-verhindert-klare-sicht-auf-strassburg\/","title":{"rendered":"\u00dcberlastung des EGMR? Polemik-Nebel verhindert klare Sicht auf Strassburg"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"fo-blog__detail__content__excerpt\">\n\n<em>Von Amrei M\u00fcller und David Suter <\/em>\u2013 <strong>Nicht ausufernde Interpretation der Menschenrechte, sondern das vergessene Gegenst\u00fcck zur Subsidiarit\u00e4t bedingen den Pendenzenberg des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) \u2013 Eine Replik auf den Artikel von Brigitte Pfiffner und Susanne Bollinger in der NZZ vom 2. Februar 2012.<\/strong>\n\n<\/div>\n<!--more-->\n<div class=\"fo-blog__detail__content__content\">\n<div class=\"fo-row\">\n<div class=\"fo-blog__content-html\">\n\nDer Artikel \u201eausufernde Interpretation der Menschenrechte\u201c der Bundesrichterin Brigitte Pfiffner und Gerichtsschreiberin Susanne Bollinger leidet an einem inneren Widerspruch: Die beiden Problemkreise \u201e\u00dcberlastung des EGMR\u201c und \u201eWeiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes\u201c bedingen sich nicht etwa gegenseitig, sondern sind vielmehr sachlich und vor allem geographisch klar zu trennen.\n\n<strong>\u00dcberlastung als Erfolgsindikator<\/strong>\n\nEs ist nicht der EGMR, der \u201ewesentlich\u201c durch seine \u201eausufernde Auslegung\u201c der Menschenrechte den Pendenzenberg selbst herbeigef\u00fchrt hat. \u201eSchuld\u201c an der Beschwerdeflut kann man dem EGMR h\u00f6chstens dann zusprechen, wenn man sein offenes Ohr f\u00fcr Individuen aus L\u00e4ndern, die erst in den 1990er Jahren dem Europarat beigetreten sind, als problematisch bezeichnen m\u00f6chte. Erst mit dem Beitritt dieser Staaten konnten die eingehenden Beschwerden nicht mehr in dem Masse erledigt werden, wie neue hinzukamen. Urs\u00e4chlich sind zum Teil gravierende, systemische Widerspr\u00fcche zwischen den nationalen Rechtsordnungen und den Anspr\u00fcchen des EGMR, die eine Flut gleich gearteter Beschwerden ausl\u00f6sen.\n\nDie Autorinnen belegen die \u201eausufernde Interpretation der Menschenrechte\u201c denn auch nicht mit Urteilen gegen \u201eStrassburgs gr\u00f6sste Kunden\u201c (Russland, Ukraine, T\u00fcrkei etc.), sondern mit Beispielen aus Malta, Deutschland und der Schweiz. Im Jahre 2011 ergingen jedoch nur 4 Prozent der Verurteilungen gegen diese drei L\u00e4nder, lediglich 3 F\u00e4lle betrafen die Schweiz. Doch gerade diese Urteile sind wichtig f\u00fcr die Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes. Denn nur bei Staaten mit ausgebautem Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene stellen sich im Einzelfall diffizile Abw\u00e4gungsfragen zwischen den Rechten des Einzelnen und den berechtigten Interessen des Staates.\n\nMit dem am 10. Juni 2010 in Kraft getretenen 14. Zusatzprotokoll zur EMRK wurde immerhin daf\u00fcr gesorgt, dass eine \u00dcberpr\u00fcfung durch den EGMR nicht aus nichtigem Anlass geschieht. Beschwerden wie der \u201eMalta-W\u00e4scheleinen-Fall\u201c (in dem es um das Recht auf ein faires Verfahren ging) sind also in Zukunft nicht mehr zu erwarten.\n\n<strong>Subsidiarit\u00e4t \u2026 <\/strong>\n\nDie Autorinnen vermischen nun die Beschwerdeflut mit der Grenzfallproblematik und fordern, dass sich der EGMR auf seine subsidi\u00e4re Rolle zur\u00fcckbesinne. Nach dem Gesagten ist aber klar, dass der EGMR auch mit mehr Zur\u00fcckhaltung die Beschwerdeflut nicht eind\u00e4mmen wird. Auch w\u00fcrde die Relativierung der Menschenrechte aufgrund einer falsch verstandenen Staatsr\u00e4son ein fatales Signal senden in die anderen Regionen der Welt, denen bisher ein wirksames Instrument zum Schutz der Menschenrechte versagt blieb.\n\nWas verleitet die Autorinnen zu diesem Fehlschluss? Sie sind einem verk\u00fcrzten Verst\u00e4ndnis der \u201eSubsidiarit\u00e4t\u201c aufgesessen, das seinen Ursprung in populistischer Polemik hat, sich jedoch zusehends in Expertenkreisen festsetzt. Subsidiarit\u00e4t meint zwar, dass die EMRK prim\u00e4r durch die Staaten eingehalten werden muss. Sie weist dem EGMR jedoch die wichtige Funktion zu, die effektive Anwendung der EMRK in Europa zu \u00fcberwachen und zu garantieren. Die Mitgliedstaaten haben diese Funktion des EGMR bei ihrem Beitritt anerkannt. Der EGMR kann und darf sich bei der Anwendung der EMRK im Einzelfall nicht nur an den Umst\u00e4nden, wie sie 1950 bei ihrer Verabschiedung herrschten, orientieren. Vielmehr muss er den gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen im Zeitpunkt der Urteilsf\u00e4llung Rechnung tragen. Dass er dabei dem nationalen Gesetzgeber oftmals voraus ist, ist nicht nur logische Konsequenz, sondern beabsichtigt und im Sinne eines modernen Menschenrechtsschutzes auch erw\u00fcnscht.\n\n<strong>\u2026ist keine Einbahnstrasse <\/strong>\n\nDamit sind wir beim wichtigen Gegenst\u00fcck der Subsidiarit\u00e4t angekommen: Es ist dies die prim\u00e4re Verpflichtung der Staaten, die EMRK in ihrer aktuellen Interpretation durch den EGMR auf nationaler Ebene zu verwirklichen. Der Kern dieser staatlichen Prim\u00e4rverantwortung ist es, seinen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die Mittel in die Hand zu geben, mit denen sie die Konformit\u00e4t einer staatlichen Massnahme mit der EMRK \u00fcberpr\u00fcfen lassen k\u00f6nnen. Wenn der Staat dieser Prim\u00e4rverpflichtung nicht nachkommt, muss ihm der EGMR mit Verweis auf die Effektivit\u00e4t und historische Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzesentgegentreten. Der EGMR kann also immer nur in dem Masse subsidi\u00e4r handeln, wie die Staaten ihrer Prim\u00e4rverpflichtung nachgekommen sind. Gerade im Asyl- und Fremdenwesen sind staatliche Defizite besonders virulent und haben entsprechend viele Verurteilungen durch den EGMR ausgel\u00f6st.\n\nIn diesem Lichte sind auch die Piloturteile des EGMR zu verstehen: Sie erwachsen nicht, wie die Autorinnen vermuten lassen, aus einem Verlangen des Gerichtshofs, durch seine Urteile immer weiter in innerstaatliches Recht einzugreifen, sondern zielen darauf ab, den Staaten konkrete Hinweise zu geben, wie sie ihrer Prim\u00e4rverpflichtung nachkommen sollten. Nicht die \u201eausufernde Interpretation der Menschenrechte\u201c verursacht also die vielen Beschwerden in Strassburg, sondern vielmehr die Nichtbeachtung der prim\u00e4ren Umsetzungspflicht. Aufholarbeit in den Staaten ist hier das richtige Rezept, und nicht die Disziplinierung des personell und finanziell sowieso nicht besonders grossz\u00fcgig ausgestatteten EGMR.\n\n<em><strong>Amrei M\u00fcller<\/strong>, PhD, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Z\u00fcrcher Institut f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und Gast im forausblog, Kontakt: amrei.mueller@rwi.uzh.ch .<\/em>\n\n<em><strong>David Suter<\/strong>, lic. iur., ist Doktorand am Z\u00fcrcher Institut f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und Mitglied der foraus-Arbeitsgruppe V\u00f6lkerrecht, Kontakt: david.suter@gmx.ch<\/em>.\n\n<em>Der foraus-Blog ist ein Forum, das sowohl den foraus-Mitgliedern als auch Gastautoren\/innen zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Die hier ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4ge sind pers\u00f6nliche Stellungsnahmen der Autoren\/innen. Sie entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder des Vereins foraus.<\/em>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[1849],"custom-themes":[],"class_list":["post-79609","blog-post","type-blog-post","status-publish","hentry","region-europa"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/79609","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79609"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=79609"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=79609"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=79609"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}