{"id":79991,"date":"2018-04-24T00:00:00","date_gmt":"2018-04-23T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/wirtschaft-menschenrechte-und-falscher-anti-imperialismus-eine-debattenkritik\/"},"modified":"2026-05-27T11:21:26","modified_gmt":"2026-05-27T09:21:26","slug":"wirtschaft-menschenrechte-und-falscher-anti-imperialismus-eine-debattenkritik","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/en\/blog-post\/wirtschaft-menschenrechte-und-falscher-anti-imperialismus-eine-debattenkritik\/","title":{"rendered":"Wirtschaft, Menschenrechte und falscher Anti-Imperialismus: Eine Debattenkritik"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorwurf des Rechtsimperialismus macht sich in der Debatte \u00fcber die Konzernverantwortungsinitiative breit. Dieser Vorwurf ist jedoch nicht nur irref\u00fchrend im Bezug auf die tats\u00e4chlichen Forderungen der Initiative, er zeugt zudem von einer erstaunlichen Verdrehung der Tatsachen rund um das koloniale Erbe unserer Entwicklungspolitik und die Rolle unserer Wirtschaft darin. Statt unpr\u00e4zisen Vorw\u00fcrfen braucht es pragmatische Umsetzungsvorschl\u00e4ge in der Debatte um die Initiative.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Imperialismus ist zur\u00fcck, die Verantwortliche: die Schweiz. Mit dieser Unheil verbreitenden These warnen Politikerinnen und Wirtschaftsvertreter vor den Konsequenzen der Konzernverantwortungsinitiative (KoVI), einer Initiative, die Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Konzernen im Ausland verhindern und haftbar machen will. Die KoVI wolle \u201eabsoluten Vorrang des Schweizer Rechts \u2013 ohne R\u00fccksicht auf andere Rechtssysteme in anderen L\u00e4ndern\u201c, beklagt Economiesuisse Pr\u00e4sident Heiz Karrer in einem Interview mit der BAZ vom 12.04.2018. Sie \u201eentm\u00fcndigt andere Staaten und unterl\u00e4uft internationale Zusammenarbeit\u201c. Der Vorwurf des \u201eRechtsimperialismus\u201c macht sich in der Debatte breit und wird von Pers\u00f6nlichkeiten wie Patrick D\u00fcmmler von Avenir-Suisse, FDP Politikerin Christa Markwalder oder Swissholdings Pr\u00e4sident Felix Ehrat eifrig wiederholt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Imperialismus 2.0<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch was hat es mit Rechtsimperialismus genau auf sich? Und was hat die KoVI damit zu tun? Historisch gesehen galt der Vorwurf des Rechtsimperialismus haupts\u00e4chlich der von den USA gepr\u00e4gten Law-and-Development Bewegung. Diese von USAID angef\u00fchrte Bewegung propagierte eine Entwicklungspolitik, welche auf der Vorstellung basierte, dass die Forcierung eines (amerikanischen) rechtsstaatlichen Modells die einzige Voraussetzung f\u00fcr Entwicklung in Entwicklungsl\u00e4ndern sei. Diese Vorstellung ist aus einer Vielzahl von Gr\u00fcnden durchaus problematisch. Die Transplantation von Demokratie und Rechtsstaat in viele Entwicklungsl\u00e4nder hat unterm Strich zu mehr statt weniger Korruption und gesamt gesehen bestenfalls zu einer schleppenden Entwicklung des globalen S\u00fcdens gef\u00fchrt. Ausserdem ist der Vorwurf, dass Strukturen und Entscheidungsprozesse der heute (besonders von Amerika) verbreiteten, auf \u201estate-building\u201c und \u201egood governance\u201c fokussierten Entwicklungspolitik noch immer imperialistische Z\u00fcge besitzen, durchaus auch heute noch ernst zu nehmen. Viel hat sich seit dem Zeitalter der Empires getan, viel ist jedoch noch immer zu tun um vom Kolonialismus gepr\u00e4gte Strukturen und Denkmuster aufzubrechen, auch \u2013 oder besonders \u2013 in der Entwicklungspolitik.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Internationale Menschenrechtsstandards f\u00fcr Schweizer Firmen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Bezug auf die KoVI ist der Vorwurf des Rechtsimperialismus jedoch irref\u00fchrend und fehl am Platz. Erstens handelt es sich bei der von der Initiative geforderten Menschenrechts- und Umweltstandards um international anerkannte Richtlinien und Minimalstandards. Dass UNO Mitgliedstaaten diese Standards (wie die UN Guiding Principles for Business and Human Rights) in ihre nationalen Gesetzgebungen \u00fcbernehmen sollen, wird sogar explizit gefordert. Die Schweiz w\u00fcrde also nicht selbst-erfundene sondern gemeinsame Standards einfordern. Ausserdem w\u00e4re sie damit nicht alleine: Frankreich hat bereits einen Haftungsmechanismus f\u00fcr wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten franz\u00f6sischer Firmen im Ausland gesetzlich verankert, in den Niederlanden, Deutschland, Italien und auch auf EU Ebene wird ebenfalls bereits \u00fcber Haftungsmechanismen bei Verletzung von internationalen Menschenrechtsstandards beraten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zweitens w\u00fcrden mit der KoVI ausnahmslos Schweizer Firmen und keine ausl\u00e4ndischen Unternehmen in die Pflicht genommen. Dass eine Haftung auch f\u00fcr Gesch\u00e4fte im Ausland gelten soll ist in anderen Rechtsbereichen wie der Korruptionsbek\u00e4mpfung bereits Praxis. Auch, dass im Ausland ans\u00e4ssige Tochterfirmen als Teil der Verantwortung von Firmen im Inland gelten, ist eine Ansicht, die in vielen Gesetzgebungen, unter anderem in England, den USA, Frankreich und den Niederlanden vertreten ist. Eine Haftung bei Menschenrechtsverletzungen betrifft also, bis auf potenzielle zuk\u00fcnftige Kl\u00e4ger (also potenzielle Opfer von Menschenrechtsverletzungen), keine ausl\u00e4ndischen Akteure direkt, sondern lediglich die im Ausland agierenden Schweizer Firmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Auffassung, dass die KoVI diesen potenziellen ausl\u00e4ndischen Opfern in \u201eimperialistischer\u201c Art und Weise Schweizer Rechtsvorstellungen aufzwingt ist fehlgeleitet. Im Gegenteil, sie bietet ihnen die M\u00f6glichkeit, potenzielle Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Unternehmen einklagen und bei bewiesenen F\u00e4llen Zugang zu Wiedergutmachung bekommen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verdrehte Debatte<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Sachverhalt weist darauf hin, dass der Rechtsimperialismus-Vorwurf nicht nur technisch nicht greift, sondern bei genauerem Hinschauen einer v\u00f6llig verdrehten Argumentation verfallen ist. Er zeugt von einer verschobenen Wahrnehmung dessen, was (Rechts-)Imperialismus bedeutet und welche historische sowie aktuelle Rolle westliche Unternehmen und Wirtschaftsinteressen darin spielen. Ein wichtiger Teil der Law-and-Development Bewegung war die strukturelle Anpassung von Entwicklungsl\u00e4ndern an den (globalen) freien Markt. Ein Faktor, der international agierenden Schweizer Unternehmen, durch ihre technologischen Vorteile gegen\u00fcber wirtschaftlichen Akteuren im globalen S\u00fcden zu immensem Reichtum verholfen hat. Die dadurch entstandenen Verh\u00e4ltnisse der globalen Ungleichheit k\u00f6nnen (im Sinne der Rechtsimperialismus-Kritikerinnen), als Indiz \u201eimperialistischer\u201c Auswirkungen dieser Entwicklungspolitik gesehen werden. (Gem\u00e4ss g\u00e4ngiger Definition bedeutet \u201eimperialistisch\u201c: darauf aus, \u201eeine ungleiche wirtschaftliche, kulturelle oder territoriale Beziehung aufzubauen oder aufrecht zu erhalten\u201c). Massnahmen wie die KoVI, welche Klagemechanismen f\u00fcr potenziell betroffene Arbeiterinnenverb\u00e4nde oder Dorfgemeinschaften im Ausland erstellen wollen, w\u00e4ren jedoch gem\u00e4ss dieser Definition genau das Gegenteil von imperialistisch. Sie zielen darauf ab, potenziellen Opfern (man lese: Bev\u00f6lkerung des globalen S\u00fcdens) ein Mittel gegen ungleiche wirtschaftliche Voraussetzungen (man lese: Wirtschaftsdominanz des globalen Nordens) bereit zu stellen und Menschenrechtsverletzungen anklagen zu k\u00f6nnen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend Sklaverei zur der Zeit der Empires noch Gang und G\u00e4be war, gibt es heute gl\u00fccklicherweise internationale Menschenrechtsstandards, die sie verbietet. Anstelle einer verdrehten Debatte gespickt mit unpr\u00e4zise verwendeten Vorw\u00fcrfen braucht es eine pragmatische Diskussion \u00fcber die Verankerung der international anerkannten Leitlinien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte im Schweizer Gesetz \u2013 und somit \u00fcber realistische Umsetzungsm\u00f6glichkeiten der Konzernverantwortungsinitiative.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Image: <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/The_Rhodes_Colossus#\/media\/File:Punch_Rhodes_Colossus.png\" rel=\"nofollow noopener\">Wikimedia<\/a>; modified by foraus<\/p>\n","protected":false},"featured_media":68639,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[],"custom-themes":[1953],"class_list":["post-79991","blog-post","type-blog-post","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","custom-themes-internationale-zusammenarbeit-entwicklung"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/79991","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/68639"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79991"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=79991"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=79991"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=79991"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}