{"id":79628,"date":"2012-05-01T00:00:00","date_gmt":"2012-04-30T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/reform-des-egmr-der-europarat-auf-abwegen\/"},"modified":"2026-05-27T11:20:33","modified_gmt":"2026-05-27T09:20:33","slug":"reform-des-egmr-der-europarat-auf-abwegen","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/blog-post\/reform-des-egmr-der-europarat-auf-abwegen\/","title":{"rendered":"Reform des EGMR: Der Europarat auf Abwegen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"fo-blog__detail__content__excerpt\">\n\n<em>Von David Suter<\/em> \u2013 <strong>Der 2010 angestossene \u00abInterlaken Prozess\u00bb ging im April unter britischem Patronat in die dritte Runde. Die Cameron-Regierung nutzte die Konferenz in Brighton f\u00fcr einen Frontalangriff auf das System des europ\u00e4ischen Menschenrechtsschutzes. Das Ministerkomitee des Europarates liess die Attacke ins Leere laufen, am eingeschlagenen falschen Weg h\u00e4lt es aber fest.<\/strong>\n\n<\/div>\n<!--more-->\n<div class=\"fo-blog__detail__content__content\">\n<div class=\"fo-row\">\n<div class=\"fo-blog__content-html\">\n\nDie Konferenz des Ministerkomitees in Brigthon\/UK im April 2012 war die Fortsetzung des \u00abInterlaken-Prozesses\u00bb, wie er 2010 unter Schweizer Schirmherrschaft initiiert worden war. In einem \u00abAction Plan\u00bb, der sich gleichermassen an die Europarats-Mitgliedstaaten, das Ministerkomitee und den Gerichtshof richtete, wurden damals Massnahmen beschlossen, um der steigenden Beschwerdeflut Herr zu werden. Neben dem formalen Bekenntnis, dass die Staaten die prim\u00e4ren Garanten der Menschenrechte sind und dass das Recht auf berechtige Individualbeschwerde nicht beschnitten werden sollte, wurde dem EGMR auch ins Stammbuch geschrieben, dass er \u00abkein Gericht vierter Instanz\u00bb sei und dass ihm nur eine \u00absubsidi\u00e4re Rolle\u00bb bei Interpretation und Anwendung der Konvention zukomme. In der \u00ab<a title=\"Link: http:\/\/www.coe.int\/t\/dghl\/monitoring\/execution\/themes\/interlaken\/index_EN.asp\" href=\"http:\/\/www.coe.int\/t\/dghl\/monitoring\/execution\/themes\/interlaken\/index_EN.asp\" rel=\"nofollow noopener\">Izmir-Deklaration<\/a>\u00bb von 2011 mahnten die Minister zu mehr Zur\u00fcckhaltung des EGMR bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen in Ausweisungsf\u00e4llen.\n\n<strong>Die L\u00f6sung l\u00e4ge in den Mitgliedstaaten<\/strong>\n\nDer Reformprozess fusste damit von Anfang an auf einer falschen Grundlage, indem er implizit den Gerichtshof f\u00fcr die Beschwerdeflut mitverantwortlich machte und dadurch die Diskussion um wirkliche L\u00f6sungen \u2013 verbesserte Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile auf nationaler Ebene, Erh\u00f6hung des EGMR-Etats \u2013 verunm\u00f6glichte. Bei dieser Ausgangslage wurde der n\u00e4chste Reformschritt unter dem erkl\u00e4rtermassen EGMR-kritischen britischen Patronat mit grosser Beunruhigung erwartet.\n\nIn der Tat schwebte der von der tendenzi\u00f6sen Commission for a UK Bill of Rights vorgebrieften britische Regierung nichts weniger vor, als das Recht auf individuelle Beschwerde abzuschaffen und dem EGMR nur mehr die Kompetenz zu belassen, ausgelesene F\u00e4lle zu \u00fcberpr\u00fcfen (<em>certiorari<\/em>-System). Ein Leak des Vorentwurfs und daraufhin die geharnischte Intervention einer NGO-Koalition waren sicherlich mitentscheidend daf\u00fcr, dass die finale \u00abBrighton Declaration\u00bb in den wesentlichen Punkten entsch\u00e4rft wurde. Insbesondere wurde die prim\u00e4re Verantwortung der Staaten f\u00fcr die Umsetzung der EMRK bekr\u00e4ftigt und dem EGMR zugestanden, dass er die EMRK \u00abautoritativ interpretiert\u00bb. \u00dcbrig blieb des Bedenklichen genug (Auswahl):\n<ul>\n \t<li>Die <strong>K\u00fcrzung der Beschwerdefirst<\/strong> von 6 auf 4 Monate wird nicht zu weniger, sondern zu schlechteren Beschwerden f\u00fchren, deren Bearbeitung den EGMR blockiert.<\/li>\n \t<li>Nach dem 14. Zusatzprotokoll kann der EGMR Beschwerden abweisen, wenn sie auf nichtigem Anlass beruhen. Die <strong>Schutzklausel<\/strong>, dass der Gerichtshof einen Fall dennoch \u00fcberpr\u00fcfen darf, wenn er auf nationaler Ebene nicht ordentlich gepr\u00fcft worden war, soll <strong>gestrichen<\/strong> werden. Im Effekt sind nun die Staaten frei, die Rechtsweggarantie bei kleineren F\u00e4llen g\u00e4nzlich aufzuheben.<\/li>\n \t<li>Das Ministerkomitee wurde bei der <strong>Urteilsumsetzung<\/strong> entgegen dem Vorentwurf nicht gest\u00e4rkt.<\/li>\n \t<li>Ein <strong>Beitrag<\/strong> zum \u00abHuman Rights Trust Fund\u00bb wurde gegen\u00fcber dem Entwurf f\u00fcr <strong>freiwillig<\/strong> erkl\u00e4rt, daf\u00fcr aber die Notwendigkeit einer \u00abumsichtige Ausgabenpolitik\u00bb betont. Dabei hat die Sekundierung der EGMR-Kanzlei durch nationale Richter gezeigt, dass der Beschwerdeberg am einfachsten und effektivsten durch mehr Personal, also mehr Geld, abgebaut werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<strong>Seilziehen um ein Symbol<\/strong>\n\nBesondere Erw\u00e4hnung verdient der britische Versuch, das Prinzip der \u00abSubsidiarit\u00e4t\u00bb so zu interpretieren, dass damit den nationalen Beh\u00f6rden eine Vorrangstellung vor dem EGMR zukommt (s. schon Blog vom 16.02.2012), und die Doktrin einer \u00abmargin of appreciation\u00bb zu definieren als Freipass f\u00fcr die Staaten, nach eigenen Gutd\u00fcnken abschliessend \u00fcber die geeignetste Form der EMRK-Umsetzung zu befinden. Beide Prinzipien entspringen zwar der Gerichtspraxis des EGMR, die vorgeschlagene Aufnahme in den Konventionstext h\u00e4tte aber ihre urspr\u00fcngliche Bedeutung als Prinzipien der richterlichen Rechtsauslegung pervertiert und in ihr Gegenteil gekehrt. \u00abSubsidiarit\u00e4t\u00bb und \u00abmargin of appreciation\u00bb werden k\u00fcnftig zwar in die Pr\u00e4ambel aufgenommen, entfalten an dieser Stelle aber keine rechtliche Wirkung \u2013 ein Leerlauf, der viel politische Energie gekostet hat.\n\nW\u00e4hrend viele Kommentatoren ihre Erleichterung \u00fcber die endg\u00fcltige Formulierung der Deklaration zum Ausdruck bringen, stellt sich die grunds\u00e4tzliche Frage, wohin der \u00abInterlaken Prozess\u00bb f\u00fchren soll. Der EGMR hat in den letzten Jahren durch neue Verfahren und seine Priorisierungspolitik gezeigt, dass ein effektiver, gesamteurop\u00e4ischer Menschenrechtsschutz im bestehenden System m\u00f6glich ist. Im Zuge des 14. Zusatzprotokolls schmilzt sogar der Beschwerdeberg langsam, aber sicher dahin. Ungeachtet dieser Erfolge hat sich der Reformprozess einseitig auf eine Beschneidung dieser Errungenschaften versteift.\n\nF\u00fcr die Schweiz bietet sich hier die Gelegenheit, eine moralische Gegenoffensive zu starten und dem Image als finanzpolitischer Paria ihre Vorbildfunktion im Bereich Menschenrechte entgegenzustellen. Voraussetzung ist, dass wir uns diese Themenf\u00fchrerschaft durch eine musterg\u00fcltige nationale Rechtsordnung erstreiten: Der Grundrechtsschutz muss entgegen nationalkonservativer Vorbehalte weiter verst\u00e4rkt werden. Gute Vorschl\u00e4ge im Bereich des Initiativrechts oder der noch unvollst\u00e4ndigen Verfassungsgerichtsbarkeit sind bereits auf der politischen Agenda.\n\n<em><strong>David Suter<\/strong>, lic. iur., ist Doktorand am Z\u00fcrcher Institut f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und Mitglied der foraus-Arbeitsgruppe V\u00f6lkerrecht, Kontakt: david.suter@gmx.ch<\/em>.\n\n<em>Der foraus-Blog ist ein Forum, das sowohl den foraus-Mitgliedern als auch Gastautoren\/innen zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Die hier ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4ge sind pers\u00f6nliche Stellungsnahmen der Autoren\/innen. Sie entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder des Vereins foraus.<\/em>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[],"custom-themes":[1823],"class_list":["post-79628","blog-post","type-blog-post","status-publish","hentry","custom-themes-volkerrecht-multilateralismus"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/79628","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79628"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=79628"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=79628"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=79628"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}