{"id":79777,"date":"2015-08-28T00:00:00","date_gmt":"2015-08-27T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/realitaetsfremde-rechtswirklichkeit-wann-wird-der-islam-oeffentlich-rechtlich-anerkannt\/"},"modified":"2026-05-27T11:20:55","modified_gmt":"2026-05-27T09:20:55","slug":"realitaetsfremde-rechtswirklichkeit-wann-wird-der-islam-oeffentlich-rechtlich-anerkannt","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/blog-post\/realitaetsfremde-rechtswirklichkeit-wann-wird-der-islam-oeffentlich-rechtlich-anerkannt\/","title":{"rendered":"Realit\u00e4tsfremde Rechtswirklichkeit \u2013 wann wird der Islam \u00f6ffentlich-rechtlich anerkannt?"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"fo-blog__detail__content__excerpt\">\n\n<strong>Das religi\u00f6se Bild der Schweiz ist in den letzten Jahrzehnten vielf\u00e4ltiger geworden. Die politische und rechtliche Schweiz sollte dieser Entwicklungen Rechnung tragen und nicht-christlichen und nicht-j\u00fcdischen Religionsgemeinschaften die M\u00f6glichkeit gew\u00e4hren, sich \u00f6ffentlich-rechtlich anerkennen zu lassen.\u00a0<\/strong>\n\n<\/div>\n&nbsp;\n<div class=\"fo-blog__detail__content__content\">\n<div class=\"fo-row\">\n<div class=\"fo-blog__content-html\">\n\nDie Schweizerische Religionslandschaft hat sich in den vergangenen 50 Jahren erheblich ver\u00e4ndert. Durch die Migration ist die Religionslandschaft in der Schweiz immer vielf\u00e4ltiger geworden. Dieser Tatsache steht der historisch gewachsene verfassungsrechtliche Rahmen gegen\u00fcber: Er ist nicht mehr in der Lage, die religi\u00f6se Realit\u00e4t zu erfassen und steht bez\u00fcglich der fehlenden Anerkennung nicht-christlicher und nicht-j\u00fcdischer Religionsgemeinschaften unter einem Rechtsfertigungsdruck. Unter diesem Eindruck sprach der Kanton Basel-Stadt im Jahr 2012 den Aleviten als erste nicht-christliche und nicht-j\u00fcdische Religionsgemeinschaft in der Schweiz die \u201eKleine Anerkennung\u201c zu. Eine Anerkennung, die durch einen Parlamentsbeschluss erfolgte und vor allem symbolischen Charakter hatte. So ver\u00e4nderten sich weder die Rechte noch die Pflichten der Aleviten und die Religionsgemeinschaft ist weiterhin als privatrechtlicher Verein organisiert.\n\n<b>Kirchenrecht als kantonales Recht<\/b>\n\nDer Weg der \u00f6ffentlich-rechlichten Anerkennung muss \u00fcber die Kantone f\u00fchren: \u00a0Die Schweizerische Bundesverfassung weist in Artikel 3 und Artikel 72 Absatz 1 ausdr\u00fccklich den Kantonen die Kompetenz zu, das Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu regeln. Diese f\u00f6derale Regelung f\u00fchrte dazu, dass es in der Schweiz beinahe so viele Zuordnungen von Religionsgemeinschaften zum Staat gibt, wie Kantone existieren. In den meisten Schweizer Kantonen sind die r\u00f6misch-katholischen, evangelisch-reformierten und christ-katholischen Kirchen als Landes- bzw. Kantonalkirchen und in sechs Kantonen (BS, ZH, BE, VD, SG und FR) zus\u00e4tzlich j\u00fcdische Religionsgemeinschaften anerkannt. Dadurch erhalten die Religionsgemeinschaften Rechte wie das Recht auf Steuerbezug und den erleichterten Zugang zu \u00f6ffentlichen Institutionen, darunter Gef\u00e4ngnisse, Spit\u00e4ler und Schulen. Die Kantonsverfassungen von Basel-Stadt, Graub\u00fcnden und Waadt sehen zudem vor, dass auch nicht-j\u00fcdische und nicht-christliche Gemeinschaften als religi\u00f6se Institutionen mit gesellschaftlicher Bedeutung anerkannt werden k\u00f6nnen, wobei sie weiterhin als privatrechtliche Vereine organisiert w\u00e4ren.\n\n<b>Symbolische Anerkennung durch Volksmehr<\/b>\n\nWeder Artikel 8 (Rechtsgleichheit) und Artikel 15 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) der Bundesverfassung noch Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) r\u00e4umen nach geltender Rechtslage den Religionsgemeinschaften ein Recht auf eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anerkennung ein. Daher ist der Weg zur Anerkennung prim\u00e4r ein politischer und kein rechtlicher. Eine Anerkennung erfordert in den jeweiligen Kantonen eine Verfassungs\u00e4nderung durch eine Volksabstimmung. Eine Anerkennung w\u00fcrde die Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften ver\u00e4ndern und h\u00e4tte zugleich einen hohen ideellen und symbolischen Wert. Sie w\u00fcrde signalisieren, dass die Mehrheit der Stimmb\u00fcrger*innen den Beitrag der muslimischen Gemeinschaften an die friedliche Koexistenz der Religionen anerkennt, sch\u00e4tzt und f\u00f6rdern m\u00f6chte. Ferner ist es an der Zeit, das religionsrechtliche Verfassungsrecht an die pluralistische und multireligi\u00f6se gesellschaftliche Realit\u00e4t anzupassen. Denn der Islam ist in der Schweiz neben dem Christentum und dem Judentum schon lange zu einem selbstverst\u00e4ndlichen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens geworden.\n<i><\/i><i><\/i>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":68607,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[],"custom-themes":[1820],"class_list":["post-79777","blog-post","type-blog-post","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","custom-themes-migration"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/79777","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/68607"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79777"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=79777"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=79777"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=79777"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}