{"id":79990,"date":"2018-03-28T00:00:00","date_gmt":"2018-03-27T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/haeusliche-gewalt-eine-geschlechtsspezifische-menschenrechtsverletzung\/"},"modified":"2026-05-27T11:21:26","modified_gmt":"2026-05-27T09:21:26","slug":"haeusliche-gewalt-eine-geschlechtsspezifische-menschenrechtsverletzung","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/blog-post\/haeusliche-gewalt-eine-geschlechtsspezifische-menschenrechtsverletzung\/","title":{"rendered":"H\u00e4usliche Gewalt: eine geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung!"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 1. April 2018 tritt in der Schweiz das \u00dcbereinkommen des Europarats zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft. Dies stellt einen wichtigen Schritt in der Bek\u00e4mpfung geschlechtsspezifischer Gewalt dar &#8211; ein Kampf der hierzulande bitter n\u00f6tig ist!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">H\u00e4usliche Gewalt: Privatsache?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Jahr 2016 starb in der Schweiz durchschnittlich alle 20 Tage eine Person wegen h\u00e4uslicher Gewalt. Mit den Opfern haben wir zwar Mitleid, das geschehene Unrecht wird jedoch meist als privates Problem der betroffenen Paare und Familien wahrgenommen. Dabei verkennen wir, dass diese Art von Gewalt angesicht ihrer H\u00e4ufigkeit und Folgen ein gesellschaftliches Problem darstellt, dessen Bek\u00e4mpfung dringend auch hierzulande als \u00f6ffentliche Aufgabe anerkannt werden muss. Seit 2009 analysiert das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu h\u00e4uslicher Gewalt vertieft und stellt der \u00d6ffentlichkeit detaillierte statistische Informationen zu den polizeilich registrierten Straftaten sowie den gesch\u00e4digten und beschuldigten Personen zur Verf\u00fcgung. Interessant sind insbesondere die Daten zu den T\u00f6tungsdelikten, welche sich im h\u00e4uslichen Bereich ereignen. Diese sind zwar in der Schweiz wie auch in ganz Westeuropa r\u00fcckl\u00e4ufig, auff\u00e4llig ist jedoch, dass hierzulande im Vergleich zu den \u00fcbrigen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern \u00fcberdurchschnittlich viele Opfer der begangenen T\u00f6tungsdelikte mit dem T\u00e4ter bzw. der T\u00e4terin in einem h\u00e4uslichen Verh\u00e4ltnis stehen. So wurden 2009 bis 2016 in der Schweiz 34% T\u00f6tungsdelikte im h\u00e4uslichen Bereich begangen, w\u00e4hrend dies europaweit bei lediglich 28% der vollendeten T\u00f6tungsdelikte der Fall ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">H\u00e4usliche Gewalt: geschlechtsspezifisch?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Blick in die Statistik der Jahre 2009 bis 2016 zeigt, dass die Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt zu einer grossen Mehrheit weiblich (70%) und die Tatverd\u00e4chtigen vorwiegend m\u00e4nnlich (75%) sind. Besonders deutlich ist dies bei den vollendeten T\u00f6tungsdelikten. So starben in der Schweiz im Jahr 2016 18 Frauen und nur ein Mann aufgrund h\u00e4uslicher Gewalt. Wird eine Person von ihrem (ehemaligen) Partner oder ihrer (ehemaligen) Partnerin get\u00f6tet, so wird in der \u00d6ffentlichkeit meist von einem \u00abBeziehungsdelikt\u00bb gesprochen. Dieses Wort suggeriert die Mitverantwortung des Opfers (zu einem Streit geh\u00f6ren bekanntlich immer zwei) und ignoriert die \u00fcberproportionale Betroffenheit der Frauen. Bei den Beratungen zur Istanbul-Konvention, die 2009 bis 2011 von einer Arbeitsgruppe des Europarats ausgearbeitet wurde, war die grunds\u00e4tzliche Ausrichtung der Vereinbarung auf die geschlechterspezifische Gewalt sehr umstritten. W\u00e4hrend einige L\u00e4nder wollten, dass die Frauen aufgrund ihrer \u00fcberproportionalen Betroffenheit im Fokus der Konvention stehen, sprachen sich andere daf\u00fcr aus, den Schwerpunkt auf die H\u00e4uslichkeit im Sinne eines sozialen Nahraums, welcher auch M\u00e4nner und Kinder einschliesst, zu legen. Der Titel der Konvention stellt vordergr\u00fcndig einen Kompromiss dar, da er sowohl von der Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen wie auch von h\u00e4uslicher Gewalt spricht. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass der Schwerpunkt der Vereinbarung auf der geschlechtsspezifischen Gewalt liegt. So besagt Artikel 2 Absatz 1 der Konvention: \u00abDieses \u00dcbereinkommen findet Anwendung auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschlisslich der h\u00e4uslichen Gewalt, die Frauen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig stark betrifft.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dieser Formulierung anerkennen die unterzeichnenden Staaten ausdr\u00fccklich, dass es sich bei der h\u00e4uslichen Gewalt um ein geschlechtsspezifisches Problem handelt. Auch wenn die Ausrichtung der Konvention grunds\u00e4tzlich sehr zu begr\u00fcssen ist, kritisieren LGBTQ-Organisationen zu recht, dass die Konvention auf einem bin\u00e4ren Geschlechterverst\u00e4ndnis beruht. Somit werden andere vulnerable Gruppen, wie intergeschlechtliche Menschen, Transm\u00e4nner oder homosexuelle M\u00e4nner, welche ebenfalls \u00fcberproportional von Gewalt betroffen sind, ignoriert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">H\u00e4usliche Gewalt: Menschenrechtsverletzung?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine weitere Errungenschaft der Istanbul-Konvention besteht darin, dass Staaten erstmals in einer verbindlichen Bestimmung einer Vereinbarung festhalten, dass der Begriff \u00abGewalt gegen Frauen\u00bb als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden wird. Dies ist gleich in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Einerseits wird durch die Anerkennung der Delikte als Menschenrechtsverletzung eine Schutzpflicht der Staaten anerkannt. Somit wird festgehalten, dass h\u00e4usliche Gewalt gerade nicht Privatsache der Betroffenen ist, sondern die Staaten aktive Massnahmen ergreifen m\u00fcssen, um ihre Bev\u00f6lkerung davor zu sch\u00fctzen. Andererseits wird die Gewalt gegen Frauen als Form der Diskriminierung anerkannt. Auch die Verkn\u00fcpfung von Gewalt und Diskriminierung verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, der Diskriminierung bzw. der Gewalt aktiv entgegen zu wirken. Somit begr\u00fcndet die Konvention Schutz- und Gew\u00e4hrleistungspflichten, welche \u00fcber die allgemeinen menschenrechtlichen Schutzpflichten hinausgehen und insbesondere die Verfolgung und Bestrafung von Straftaten, Entsch\u00e4digung von Opfern, Pr\u00e4ventionsarbeit sowie Forschung und Datenerhebung beinhaltet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schweiz braucht eine effektive und koordinierte Strategie!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Schweiz wurden in den letzten Jahren einige wichtige Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Nennenswert sind insbesondere die Einf\u00fchrung der expliziten Strafbarkeit von Zwangsehen sowie der weiblichen Genitalverst\u00fcmmelung. Am 11. Oktober vergangenen Jahres verabschiedete der Bundesrat zudem die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, in welcher er eine Reihe von Gesetzes\u00e4nderungen zum besseren Schutz der Opfer von Stalking und h\u00e4uslicher Gewal vorschl\u00e4gt. Die Schaffung und Verbesserung gesetzlicher Grundlagen ist ohne Zweifel wichtig f\u00fcr den Opferschutz. Gesetze alleine ver\u00e4ndern die Welt jedoch nicht. Das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte schlug vor, dass in Deutschland auf Bundes- und L\u00e4nderebene durch Aktionspl\u00e4ne eine effektive und koordinierte Strategie zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt entwickelt werden solle. Die Statistiken zur h\u00e4uslichen Gewalt in der Schweiz zeigen klar, dass auch hierzulande eine koordinierte Strategie sinnvoll und notwendig w\u00e4re. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten k\u00f6nnen Nichtregierungsorganisationen und Fachstellen, denen die Istanbul-Konvention eine zentrale Rolle in der Umsetzung und im Monitoring zuschreibt. So wird in der Schweiz aktuell ein zivilgesellschaftliches Netzwerk aufgebaut, welches gemeinsam agieren m\u00f6chte und auf der Platform istanbulkonvention.ch \u00fcber die Konvention und deren Umsetzung in der Schweiz informiert. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention wurde ein wichtiger Meilenstein in der Bek\u00e4mpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gelegt. Jetzt gilt es das Abkommen durch effektive und koordinierte Massnahmen umzusetzen!<\/p>\n","protected":false},"featured_media":68606,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[],"custom-themes":[1826],"class_list":["post-79990","blog-post","type-blog-post","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","custom-themes-gender-diversity"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/79990","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/68606"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79990"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=79990"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=79990"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=79990"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}