{"id":80027,"date":"2019-01-31T00:00:00","date_gmt":"2019-01-30T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/die-unionsbuergerrichtlinie-i-ein-fakten-check\/"},"modified":"2026-05-27T11:21:32","modified_gmt":"2026-05-27T09:21:32","slug":"die-unionsbuergerrichtlinie-i-ein-fakten-check","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/blog-post\/die-unionsbuergerrichtlinie-i-ein-fakten-check\/","title":{"rendered":"Die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie I: Ein Fakten-Check."},"content":{"rendered":"\n<strong>Die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie ist der Rechtsakt, welcher die meisten der bisherigen Regelungen im Bereich der Personenfreiz\u00fcgigkeit innerhalb der Europ\u00e4ischen Union (EU) zusammenfasst. Die EU ist der Ansicht, die Schweiz m\u00fcsse fr\u00fcher oder sp\u00e4ter die Richtlinie \u00fcbernehmen, die Schweiz h\u00e4lt (noch) dagegen. Im vom Bundesrat pr\u00e4sentieren Verhandlungsergebnis des institutionellen Abkommens wurde die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie nicht erw\u00e4hnt \u2013 jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen, d.h. es ist davon auszugehen, dass es sich grunds\u00e4tzlich um relevantes Recht f\u00fcr die Schweiz handelt. Worum geht es bei der Unionsb\u00fcrgerrichtlinie, welche die Schweiz f\u00fcrchtet als Folge des Rahmenabkommens, annehmen zu m\u00fcssen? Was w\u00fcrde sich bei einer Annahme der Richtlinie \u00e4ndern? Eine kurze Analyse.<\/strong>\n\n&nbsp;\n\n<strong>Was regelt die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie?<\/strong>\n\nSeit 2004 regelt die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie (RL 2004\/38\/EG; UBRL) die Freiz\u00fcgigkeit und den Aufenthalt von B\u00fcrgerInnen der Europ\u00e4ischen Union. Als Rechtsakt fasst die UBRL die meisten bis heute geltenden Regelungen im Bereich der Personenfreiz\u00fcgigkeit zusammen \u2013 und geht in gewissen Bereichen weiter als das bilateral mit der Schweiz ausgehandelte Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) von 1999. Als das FZA ausgehandelt wurde, gab es beispielsweise noch keinen Gleichbehandlungsanspruch f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige \u2013 dieser besteht jedoch bei der UBRL. Worin genau liegt der Unterschied zwischen der EU Richtlinie und dem geltenden bilateralen Recht von 1999?\n\n<strong>Wie unterscheidet sich die UBRL von der Personenfreiz\u00fcgigkeit?<\/strong>\n\nIm Vergleich zu der bilateralen Regelung im Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) ist die UBRL vor allem grossz\u00fcgiger bei der Sozialhilfe, dem Aufenthaltsrecht und legt zudem die H\u00fcrden f\u00fcr Ausschaffungen h\u00f6her. Genauer heisst das\n<ol>\n \t<li style=\"list-style-type: georgia;\"><span style=\"font-family: georgia; color: #333333;\"><span style=\"font-size: large;\"><span style=\"font-size: large;\">Die UBRL baut den Zugang zu Sozialhilfe f\u00fcr nichterwerbst\u00e4tigen Unionsb\u00fcrgerInnen und Personen deren Arbeitsverh\u00e4ltnis unfreiwillig beendet wurde aus. Nichterwerbst\u00e4tige Personen k\u00f6nnen gem\u00e4ss Praxis des EUGH zur UBRL nach drei Monaten Anspruch auf Sozialhilfe erheben, ohne dass die Inanspruchnahme automatisch zu einer Ausweisung f\u00fchrt. Sie darf jedoch nicht \u00abunangemessen\u00bb sein, was jeweils eine Pr\u00fcfung im Einzelfall bedeutet. Personen die unfreiwillig ihre Stelle innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres verlieren, haben das Recht w\u00e4hrend 6 Monaten nach Verlust ihrer Arbeitsstelle Sozialhilfe zu beziehen. Unionsb\u00fcrgerInnen deren Arbeitsstelle nach den ersten 12 Monaten beendet wurde haben ein unbeschr\u00e4nktes Aufenthaltsrecht einschliesslich eines Anspruchs auf Sozialhilfe, wenn sie beim <u><a style=\"color: #333333;\" href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/dam\/dea\/de\/documents\/abkommen\/InstA-Erlaeuterungen_de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">\u00ab<\/a><em><a style=\"color: #333333;\" href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/dam\/dea\/de\/documents\/abkommen\/InstA-Erlaeuterungen_de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Arbeitsamt eingeschrieben sind und sich aktiv um eine neue Stelle bem\u00fchen und begr\u00fcndete Aussicht haben, in absehbarer Zeit wieder eine Stelle zu finden.\u00bb<\/a><\/em><\/u>\nBasierend auf dem derzeit geltenden bilateralen Recht besteht f\u00fcr Unionsb\u00fcrgerInnen bei unfreiwilligem Stellenverlust nach den ersten 12 Monaten w\u00e4hrend maximal sechs Monaten ein Anspruch auf Sozialhilfe. Nichterwerbst\u00e4tige EU-B\u00fcrgerInnen und Unionsb\u00fcrgerInnen die in den ersten zw\u00f6lf Monaten unfreiwillig ihre Stelle verlieren haben derzeit in der Schweiz keinen Anspruch auf Sozialhilfe.\u00a0 Da im Zusammenhang mit der UBRL immer wieder von \u00abSozialtourismus\u00bb die Rede ist, ist es wichtig zu vermerken, dass auch in der UBRL das Freiz\u00fcgigkeitsrecht nichterwerbst\u00e4tigen Unionsb\u00fcrgerInnen an ausreichenden Existenzmitteln und eine umfassende Krankenversicherung gekoppelt ist \u2013 genauso wie in der Schweiz.<\/span><\/span><\/span><\/li>\n \t<li style=\"list-style-type: georgia;\"><span style=\"font-family: georgia; color: #333333;\"><span style=\"font-size: large;\"><span style=\"font-size: large;\">Um den sozialen Zusammenhalt zu st\u00e4rken &#8211; eines der grundlegenden Ziele der Europ\u00e4ischen Union \u2013 soll jede\/r Unionsb\u00fcrgerIn und ihre Familienangeh\u00f6rigen gem\u00e4ss der UBRL das Recht auf Daueraufenthalt erhalten, wenn sie \/ er sich f\u00fcnf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat und keine Ausweisungsmassnahme angeordnet wurden. Dieses Recht steht dem\/der Unionsb\u00fcrgerIn grunds\u00e4tzlich auch im Falle einer fortgesetzten Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit zu, ausser die Inanspruchnahme von Sozialhilfe ist unangemessen. Das FZA enth\u00e4lt keine Bestimmungen \u00fcber die Niederlassungsbewilligung i.S. eines Dauerstatus. Die Niederlassungsbewilligung wird den B\u00fcrgerInnen der EU-17 Staaten (mit Aussnahme von Zypern und Malta) und den EFTA- B\u00fcrgerInnen aufgrund von Niederlassungsvertra\u0308gen oder aus Gegenrechtsu\u0308berlegungen nach einem ordnungsgem\u00e4ssen ununterbrochenen f\u00fcnfj\u00e4hrigen Aufenthalt gew\u00e4hrt, heisst es beim <a style=\"color: #333333;\" href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/content\/dam\/data\/sem\/eu\/fza\/personenfreizuegigkeit\/factsheets\/fs-nichterwerbstaetige-d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"><u>Migrationsamt<\/u><\/a>. F\u00fcr die verbleibenden EU-8 Staaten, sowie Zypern, Malta, Ruma\u0308nien, Bulgarien und Kroatien, bestehen keine derartigen Vereinbarungen. Sie bekommen erst nach 10 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht. Die \u00dcbernahme der UBRL w\u00fcrde die Zahl der Daueraufenthaltsbewilligungen.- bzw. Niederlassungsbewilligungen sehr wahrscheinlich erh\u00f6hen, da allen Unionsb\u00fcrgerInnen gleichermassen ein Daueraufenthaltsrecht nach f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hrt werden m\u00fcsste.<\/span><\/span><\/span><\/li>\n \t<li style=\"list-style-type: georgia;\"><span style=\"font-family: georgia; color: #333333;\"><span style=\"font-size: large;\"><span style=\"font-size: large;\">Unter der UBRL ist es m\u00f6glich Unionsb\u00fcrgerInnen aus Gru\u0308nden der o\u0308ffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus dem Aufnahmemitgliedstaat auszuweisen. Dabei gilt das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip, das Einzelfallbeurteilungen verlangt. Im Vergleich zum fr\u00fcheren EU-Recht hat die UBRL dies noch zus\u00e4tzlich verdeutlicht und versch\u00e4rft. Diese neuen Bestimmungen und die relevante Rechtsprechung des Gerichtshofs sind in gewisser Hinsicht restriktiver als die heutige Gesetzgebung in der Schweiz \u2013 vor allem nach der Umsetzung der Ausschaffunsinitiative, welche <u><a style=\"color: #333333;\" href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-60863.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">deutlich strengere Regeln f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nderInnen vorsieht<\/a><\/u>. Mit der Annahme der UBRL w\u00fcrde es der Schweiz in einzelnen F\u00e4llen wohl schwerer fallen Unionsb\u00fcrgerInnen auszuschaffen, was in gewissen Massen in Konflikt mit der vom Volk angenommenen SVP-Initiative zur \u00abAusschaffung krimineller Ausl\u00e4nder\u00bb steht. Gefundenes Fressen f\u00fcr die europakritische gr\u00f6sste Schweizer Volkspartei \u2013 auch wenn in der Schweiz ebenfalls das Verh\u00e4ltnissm\u00e4ssigkeitsprinzip gilt.<\/span><\/span><\/span><\/li>\n<\/ol>\n&nbsp;\n\n<strong>Was w\u00fcrde sich bei einer Annahme der UBRL ver\u00e4ndern?<\/strong>\n\nZusammengefasst, sind es also\u00a0 vor allem drei Themenfelder, die die UBRL grossz\u00fcgiger handhabt als das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Diese drei Punkte (der vereinfachte Zugang zu den Sozialwerken, das fr\u00fchere Daueraufenthalsrecht und die erschwerte Ausschaffung von Unionsb\u00fcrgerInnen) w\u00e4ren bei einer \u00dcbernahme der UBRL durch die Schweiz politisch hart umstritten. Vorerst wurde die UBRL im dem vom Bundesrat pr\u00e4sentierten Verhandlungsergebnis weder erw\u00e4hnt noch explizit ausgeschlossen. Da jedoch davon auszugehen ist, dass es sich grunds\u00e4tzlich um relevantes Recht f\u00fcr die Schweiz handelt, wird eine <a href=\"http:\/\/34.65.158.36\/2019\/01\/31\/die-unionsbuergerrichtlinie-ii-politisches-pulverfass\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">politische Auseinandersetzung<\/a> mit der UBRL wichtig sein.\n\n&nbsp;\n\n<span style=\"color: #808080;\"><em>Blogreihe Europa:\u00a0Die Ver\u00f6ffentlichung des derzeitige Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen (InstA) ist ein wichtiges Ereignis in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 beschlossen, vorerst auf eine Paraphierung des InstA zu verzichten, und den Abkommensentwurf in eine Konsultation zu schicken. W\u00e4hrend sich Bundesbern diese Woche erneut mit dem Text befasst, pr\u00e4sentiert Foraus Ihnen eine analytische Blogreihe zu den umstrittensten Fragen rund um das InstA.<\/em><\/span>\n\nImage: <a href=\"https:\/\/stock.adobe.com\/ch_de\/contributor\/207289068\/oleksandr?load_type=author&amp;prev_url=detail\" rel=\"nofollow noopener\">Oleksandr<\/a> on <a href=\"https:\/\/stock.adobe.com\/ch_de\/search\/images?load_type=search&amp;native_visual_search=&amp;similar_content_id=&amp;is_recent_search=&amp;search_type=usertyped&amp;k=EU+switzerland+flags&amp;asset_id=239064452\" rel=\"nofollow noopener\">AdobeStock<\/a>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[1849],"custom-themes":[],"class_list":["post-80027","blog-post","type-blog-post","status-publish","hentry","region-europa"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/80027","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80027"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=80027"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=80027"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=80027"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}