{"id":80370,"date":"2024-10-14T10:13:13","date_gmt":"2024-10-14T08:13:13","guid":{"rendered":"https:\/\/foraus.ch\/blog-post\/die-neutralitaet-ist-dynamisch\/"},"modified":"2026-05-27T11:22:13","modified_gmt":"2026-05-27T09:22:13","slug":"die-neutralitaet-ist-dynamisch","status":"publish","type":"blog-post","link":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/blog-post\/die-neutralitaet-ist-dynamisch\/","title":{"rendered":"Die Neutralit\u00e4t ist dynamisch"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"font-weight: 400;\">Als Bundesrat Ignazio Cassis nach \u00dcbernahme der EU-Sanktionen gegen Russland 2022 den Begriff der \u00abKooperativen Neutralit\u00e4t\u00bb ins Spiel brachte, stellte sich der Gesamtbundesrat gegen die konzeptionelle Weiterentwicklung der Neutralit\u00e4t. Er sah damals keinen Grund, die geltende Neutralit\u00e4tspraxis von 1993 zu revidieren, welche bereits die \u00dcbernahme von Sanktionen erlaubt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenige Wochen sp\u00e4ter lancierte der Verein Pro Schweiz jedoch eine Initiative, welche sich nicht nur gegen die \u00dcbernahme der aktuellen EU-Sanktionen richtet, sondern auch gegen die seit 1993 geltende Neutralit\u00e4tspraxis. Der <span><a href=\"https:\/\/neutralitaet-ja.ch\/\" rel=\"nofollow noopener\">Initiativtext<\/a><\/span> h\u00e4lt fest, dass die Neutralit\u00e4t immerw\u00e4hrend und bewaffnet sein soll. Der Beitritt zu Milit\u00e4r- und Verteidigungsb\u00fcndnissen soll mit Ausnahme von direkten milit\u00e4rischen Angriffen auf die Schweiz verboten werden. Sanktionen gegen kriegf\u00fchrende Drittstaaten sollen verboten werden. Ausgenommen sind Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Gegenzug soll die Neutralit\u00e4t, mittels der Guten Diensten der Schweiz dazu dienen, <span>\u00a0<\/span>zwischen Kriegsparteien zu vermitteln. Den Initianten scheint jede Abweichung von den Haager Neutralit\u00e4tskonventionen von 1907 zu weit zu gehen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Diese Konventionen regeln jedoch das Verhalten tempor\u00e4r neutraler Staaten in Kriegssituationen an Land und auf See. Sie beziehen sich nicht explizit auf permanent neutrale Staaten wie die Schweiz und regeln auch nicht das Verhalten permanent neutraler Staaten in Friedenszeiten. Dies scheinen<span>\u00a0 <\/span>die Verfasser\/innen des sogenannten Manifest Neutralit\u00e4t 21 und die Mehrheit der Studienkommission Sicherheitspolitik des VBS erkannt zu haben. Ihre Empfehlungen widersprechen deshalb diametral jenen der Neutralit\u00e4tsinitiative. Die Schweiz soll sich st\u00e4rker f\u00fcr die Aufrechterhaltung der internationalen Rechtsordnung der UNO-Charta einsetzen. Anders als die Konventionen Der Haags von 1907 verbietet diese milit\u00e4rische Aggression. <span>Die Autoren<\/span><span><\/span> des Manifestes und des Studienberichtes empfehlen zudem mehrheitlich die Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes sowie die Beibehaltung der <span>\u00dcbernahme von UNO-Sanktionen<\/span><span><\/span>. Das Manifest Neutralit\u00e4t 21 pl\u00e4diert zudem daf\u00fcr, \u00abneben den Sanktionen der UNO und der wichtigsten Handelspartner auch eigene Massnahmen zu ergreifen\u00bb.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Besonders der Bericht der Studienkommission wurde seit Ende August heftig kritisiert. Ihre Empfehlungen sollten jedoch alleine schon deswegen seri\u00f6s diskutiert werden, weil es mehrere anerkannte Definitionen von Neutralit\u00e4t gibt. Gem\u00e4ss einer weit verbreiteten Auffassung ist die Neutralit\u00e4t ein bin\u00e4res Konzept. Man ist neutral, oder man ist es nicht. In der Praxis ist die Neutralit\u00e4t jedoch komplizierter. Sie bewegt sich auf einem Spektrum zwischen mehr und weniger Neutralit\u00e4t, je nachdem, wie stark ein Staat in einen laufenden Konflikt eingreift, wie sehr er die Konfliktparteien beg\u00fcnstigt oder benachteiligt und wie sehr dieses Verhalten den Ausgang eines Konfliktes beeinflusst.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Hauptproblem der Schweizer Neutralit\u00e4tspraxis seit 1946 besteht darin, die Neutralit\u00e4t und die Solidarit\u00e4t der Schweiz auf diesem Spektrum zu balancieren. In jenem Jahr beschloss der Bundesrat, den Vereinten Nationen fernzubleiben, da der kollektive Sicherheitsmechanismus des UNO-Sicherheitsrates nicht mit der Neutralit\u00e4t vereinbar schien. 1947 formulierte Bundesrat Max Petitpierre die sogenannte Politik der \u00abNeutralit\u00e4t und Solidarit\u00e4t,\u00bb die vorsah, dass die Schweiz nur Formen der bilateralen und multilateralen Kooperation eingehen w\u00fcrde, welche ihre Neutralit\u00e4t in einem Konflikt nicht beeintr\u00e4chtigten. Damit r\u00fcckten die humanit\u00e4re Tradition und die Guten Dienste der Schweiz in den Vordergrund.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">W\u00e4hrend des Kalten Krieges war die Bilanz der schweizerischen Guten Dienste jedoch erstens \u00fcberschaubar und zweitens durchzogen. Erst Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre erhielten die Guten Dienste der Schweiz einen deutlichen Aufschwung. In diesen Jahren ver\u00e4nderte sich aber auch die Neutralit\u00e4tspraxis der Schweiz. Im Jahr 1990 \u00fcbernahm die Schweiz unilateral die Wirtschaftssanktionen des UNO-Sicherheitsrates gegen den Irak in Folge der irakischen Invasion Kuwaits. Im Jahr 1993 ver\u00f6ffentlichte der Bundesrat seinen ersten Neutralit\u00e4tsbericht. Er hielt darin fest: \u00abDie traditionelle Formel von <em>Sicherheit durch Neutralit\u00e4t und Unabh\u00e4ngigkeit<\/em> wird mehr und mehr erg\u00e4nzt werden m\u00fcssen durch diejenige von <em>Sicherheit durch Kooperation<\/em>.\u00bb Die Neutralit\u00e4tsinitiative st\u00f6rt sich an genau diesem Ansatz. Er entspringt jedoch einer offensichtlichen Tatsache: Die Sicherheit anderer Staaten beeinflusst unsere Sicherheit. Dies gilt besonders f\u00fcr unsere europ\u00e4ischen Nachbarn.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Schweiz ist ein Kleinstaat und sicherheitspolitisch stark von ihrem Umfeld abh\u00e4ngig. Sie hat als Kleinstaat grosses Interesse an der Aufrechterhaltung der internationalen V\u00f6lkerrechtsordnung gem\u00e4ss der UNO-Charta und sollte sich daf\u00fcr einsetzen, Verst\u00f6sse gegen die geltende Rechtsordnung zusammen mit anderen Staaten zu sanktionieren. Wir brauchen keinen Verfassungsartikel, der unsere Neutralit\u00e4t einfriert. Wir brauchen eine Neutralit\u00e4tsstrategie, die uns erlaubt, unsere Neutralit\u00e4ts- und Sicherheitsanspr\u00fcche von Fall zu Fall im Gleichgewicht zu halten. Unsere Neutralit\u00e4t erlaubt dies, denn sie ist dynamisch<span>.<\/span><\/p>\n","protected":false},"featured_media":68853,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"archive-status":[],"region":[],"custom-themes":[1823],"class_list":["post-80370","blog-post","type-blog-post","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","custom-themes-volkerrecht-multilateralismus"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post\/80370","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/blog-post"}],"about":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/blog-post"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/68853"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80370"}],"wp:term":[{"taxonomy":"archive-status","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/archive-status?post=80370"},{"taxonomy":"region","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/region?post=80370"},{"taxonomy":"custom-themes","embeddable":true,"href":"https:\/\/foraus.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/custom-themes?post=80370"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}