Im November 2012 schlossen sich zahlreiche Oppositionsgruppen gegen die Regierung Assads zur syrischen Nationalkoalition zusammen. Bereits wenige Tage da- nach anerkannten einige Staaten diesen Zusammenschluss als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Andere Staaten gaben sich dagegen zurückhaltender mit Anerkennungserklärungen. Die Frage ob und als was die syrische Nationalkoalition aufzufassen ist, stellt sich auch für die Schweiz. Die vorliegende Analyse kommt anhand von völkerrechtlichen Kriterien zum Schluss, dass die syrische Nationalkoalition weder die Voraussetzungen für die Anerkennung als Regierung, noch als Exilregierung erfüllt. Es wird deshalb empfohlen, zum jetzigen Zeitpunkt von einer Anerkennung der syrischen Nationalkoalition als Regierung oder Exilregierung abzusehen. Es erscheint aber trotz- dem zentral, die syrische Nationalkoalition als neuen Akteur in diesem Konflikt wahrzunehmen und diesen Zusammenschluss von Aufständischen als Konfliktpartei implizit anzuerkennen und in der weiteren Planung und Durchführung des zukünftigen Engagements der Schweiz in Syrien zu berücksichtigen.