Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative, SBI)» fordert den Vorrang der Verfassung vor dem Völkerrecht sowie im Falle eines Widerspruchs die Anpassung einer völkerrechtlichen Verpflichtung oder nötigenfalls die Kündigung des betreffenden völkerrechtlichen Vertrags. Diese Regelung würde für alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Verfassung gelten und wäre auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen anwendbar. Zudem fordert die SBI, dass künftig das Völkerrecht für das Bundesgericht nicht mehr generell massgebend ist, sondern nur noch völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstand. Damit zielt sie insbesondere auf die Praxis des Bundesgerichts zum Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab. Die InitiantInnen nehmen eine Kündigung der EMRK denn auch explizit in Kauf. Darüber hinaus droht bei einer Annahme der SBI die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und damit der Bruch der bilateralen Beziehungen zur EU. Ebenso kann die SBI die Mitgliedschaft der Schweiz in der WTO, den Bestand der Schweizer Freihandelsabkommen und damit den gesamten Aussenhandel gefährden. Das sind jedoch nur die prominentesten Beispiele für die Folgen der SBI. Im vorliegenden Diskussionspapier untersuchen die AutorInnen die aussen- und staatspolitische Dimension der SBI und zeigen in zehn Punkten weitere mögliche Folgen der SBI auf. Die Grundlage dafür bildete ein von foraus organisiertes Crowdthinking.