Der Nationalrat hat mit grosser Mehrheit einer Motion der SVP angenommen, wonach in Eritrea eine Schweizer Botschaft zu eröffnen sei. Auch wenn die Erhaltung und der Ausbau des Aussennetzes wichtig sind: Der Vorschlag fusst auf falschen Annahmen und sendet ein falsches Zeichen.
Eines muss man der SVP lassen: Wenn es darum geht, die Interessen der Schweiz in Ihrem Sinn zu verteidigen, dann dürfen ruhig Kosten entstehen. Unerheblich, dass man eigentlich mit Vorliebe die Entwicklungshilfe und die Aussenbeziehungen herunterfahren möchte. Obschon nicht als solches deklariert: Das eigentliche Ziel der Motion Reimann besteht im Abschluss eines Rücknahmeabkommens mit Eritrea. Eine Botschaft in der Hauptstadt Asmara, so die SVP, würde zu einem besseren Zugang zu Informationen bezüglich der Menschenrechtslage führen und die nötigen Beziehungen herstellen.
Hierbei stellt sich eine erste wichtige Frage: Was passiert ab dem Moment, in dem besagtes Abkommen unter Dach und Fach ist? In der Logik der SVP wohl eine Aufhebung der Botschaft. Der Aufbau und Unterhalt von Botschaften kostet jedoch Geld und bedarf immer einer wichtigen Kosten-Nutzen-Analyse. Es macht wenig Sinn, eine Botschaft in einem schwierigen Umfeld wie Eritrea nur wenige Jahre zu betreiben. Im Zuge der vom Parlament beschlossenen Sparrunden, erscheint die Forderung aus finanzpolitischer Sicht inkohärent. Es wäre vielmehr vom Parlament zu wünschen, dass generell die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Präsenz der Schweiz in der Welt zu stärken.
Zudem darf die Symbolik nicht ausser Acht gelassen werden. Botschaften sind immer auch ein Zeichen der Wertschätzung guter bilateraler Beziehungen. Die noch jungen, diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Eritrea, beschränken sich jedoch zurzeit auf ein vergleichbares Minimum, unter anderem auch aufgrund der unklaren Menschenrechtslage vor Ort und der oftmals fehlenden Kooperation der eritreischen Behörden. Ob eine Botschaft vor Ort besseren Zugang zu Informationen hinsichtlich der Menschenrechtslage erhält, kann nicht pauschal bejaht werden. Dies hängt massgeblich vom Kooperationswillen der lokalen Behörden ab, welche im Falle von Eritrea beispielsweise Gefängnisse zugänglich machen müssten. Solange Eritrea das Thema der Menschenrechte nicht im Sinne der Schweiz angehen möchte, wäre eine Botschaft das falsche Zeichen.
Ebenfalls darf angezweifelt werden, ob nur dank einer Botschaft vor Ort ein Rücknahmeabkommen möglich ist. Italien und Deutschland, die beide seit geraumer Zeit diplomatische Vertretungen in Asmara unterhalten, konnten noch kein solches Abkommen unterzeichnen. Grund hierfür ist nicht die Unfähigkeit ihrer Diplomaten, sondern die ablehnende Haltung der eritreischen Regierung. Auch Botschaften vor Ort sind somit keine Garantie. Vielmehr sollte die Schweiz versuchen, den bereits eingeschlagenen Weg des Dialogs mit Eritrea zu verstärken. Dieses Vorhaben kann aktuell ausreichend von der ebenfalls für Eritrea zuständigen Botschaft im benachbarten Sudan und den involvierten Stellen der Bundesverwaltung in Bern abgedeckt werden. Gleichzeitig müsste die Schweiz gemeinsam mit ihren europäischen Partnern den Druck auf Eritrea erhöhen. Gemeinsam mit der EU, als wichtigen Akteur im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, könnte Eritrea dazu gebracht werden, auf einen ernsthaften Menschenrechtsdialog einzusteigen. Und sobald Taten folgen, dürfte einer auf langfristige Beziehungen ausgerichteten Vertretung in Asmara nichts mehr im Wege stehen.