Steuerdaten: Wie die vermeintlichen Beschützer das Bankgeheimnis blossstellen

Finanzplatz

Von Florian Habermacher – Der erneute Steuer-CD-Kauf in Deutschland schlägt in der Schweiz hohe Wellen.  Indem Schweizer Exponenten lautstark versuchen, gerade das Schwarzgeld auf Schweizer Banken zu verteidigen, stärken sie die ausländische Skepsis gegenüber unserem Bankenplatz.

Mitte Juli haben deutsche Steuerbehörden abermals Daten über zahlreiche deutsche Steuersünder mit Geldern auf Schweizer Bankkonten angenommen. Wie gewohnt ist die Entrüstung in der Schweiz gross, viele fühlen sich vom übermächtigen Nachbarn übervorteilt. Die Aufruhr ist nicht ganz unverständlich, wenn man bedenkt, wie sehr die Datenkäufe ein ebenso traditionsreiches wie einträgliches Geschäftsmodell bedrohen; wie sehr sie damit das Bankgeheimnis aushöhlen, welches die Schweiz so weltberühmt und –berüchtigt gemacht hat.Dass die Steuersünderdaten unserem Finanzsektor und dadurch auch der gesamten Schweiz mittelfristig erhebliche Kosten verursachen könnten, darf für sich aber kein Grund sein, die deutsche Datenannahme zu belangen. Denn die Daten sind für Deutschland nur dazu interessant, Vergehen, die von Deutschen unter aktiver oder passiver Mithilfe von Schweizer Banken begangen werden, aufzudecken. Die reputativen und finanziellen Einbussen für die Schweiz beruhen also darauf, dass Geschäfte aufgedeckt werden, die die Schweiz selbst auch nicht explizit gutheissen kann und auf ihrem Territorium eigentlich möglichst vermeiden wollen müsste.

Abkommen noch nicht gültig

Die Sünderdaten werden von den Banken allerdings nicht freiwillig an Deutschland ausgehändigt, sondern von einzelnen Bankmitarbeitern illegal kopiert und aus den Banken geschmuggelt. Wie ist diese Datenverwendung deshalb rechtlich und moralisch zu beurteilen? Rechtlich bietet das von beiden Ländern unterschriebene Steuerabkommen den Schweizer Banken kaum Schutz. Wie Antoine Schnegg erläutert hat, ist das Abkommen, welches eigentlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollte und ab dann den Kauf von CDs verbieten würde, noch nicht ratifiziert.  Auch Artikel 18 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens findet keine direkte Anwendung: Er verlangt lediglich, dass Vertragsstaaten vor der Ratifizierung solche Handlungen unterlassen, welche von Vornherein die Umsetzung des Vertrages nach dessen Inkrafttreten vereiteln würden. Da ein heutiger CD-Kauf nicht bedeutet, dass die deutschen Länder nach dem allfälligen Inkrafttreten des Abkommens weitere Käufe tätigen, wird auch kaum gegen Artikel 18 verstossen.

Der moralische Vorwurf

Angesichts ihrer emotionsgeladenen Reaktionen vermitteln die meisten Schweizer Kommentatoren aber nicht das Gefühl, dass es ihnen rein um die Einhaltung einer angeblich gültigen zwischenstaatlichen Vereinbarung gehe. Vielmehr fühlen sie sich mit einem moralisch hochproblematischen Akt Seitens Deutschlands konfrontiert. Indem der deutsche Staat gestohlene Daten annehme, mache er sich zum Hehler und somit moralisch selbst zum Dieb.

Privatsphäre der Steuerhinterzieher vs. Milliarden des Fiskus

Wie viel ist von diesem Vorwurf zu halten? Er muss zumindest stark relativiert werden. Erstens wird in den Vorwürfen das Prinzip der Verhältnismässigkeit vernachlässigt. Tausende reiche Deutsche verstecken Milliarden, was beim Fiskus zu riesigen Mindereinnahmen führt. Andererseits wurde von dritten in einer Bank eine Namensliste mit Kontoangaben von Steuersündern illegal entwendet. Das verstösst gegen das Bankgeheimnis, welches die Privatsphäre der Bankkunden schützen soll. Die Liste wird deutschen Behörden aber einzig zum Zweck der Identifizierung der mutmasslichen Steuerhinterzieher übergeben. In erster Linie muss also eine gewisse Beschneidung der Privatsphäre einiger Steuerhinterzieher mit den – dem Deutschen Staat zustehenden – Milliarden an Einnahmen abgewogen werden. Wo Unrecht gegen Unrecht steht, ist es schwierig zu bestimmen, wer moralisch im Recht ist. Wenn die deutsche Verwaltung im Sinne der Steuereinnahmen entscheidet, ist das angesichts der grossen Summen nicht unverständlich.

Was steht für die Schweiz auf dem Spiel?

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die Schweiz überhaupt einen substanziellen Schutzanspruch vorzuweisen hat und ob ihr der Verlust von etwas Wichtigem droht, auf das sie objektiv ein Anrecht haben sollte. Die Schweiz ‚verliert‘ in der Angelegenheit eigentlich nur in einer Hinsicht: Es werden weniger Schwarzgelder hier versteckt (wer keine unversteuerten Gelder versteckt, wird vom deutschen Staat auch dann nicht belangt, wenn dieser weiter CDs kaufen sollte). Ist das tatsächlich ein Verlust für die Schweiz? Sicherlich kein legitim einklagbarer. Die Schweiz duldet Steuerhinterziehung selbst auch nicht und kann kaum erwarten, dass andere Länder gleichgültig zusehen, wenn ihre eigenen Landsleute die Hinterziehung im grossen Stile betreiben. Zudem erwartet man von einem moralisch vertretbaren Bankenplatz, dass er Schwarzgelder möglichst meiden möchte. Die verbreiteten harschen Schweizer Reaktionen gegenüber den Datenkäufern sind deshalb längerfristig wohl auch eher schädlich für die Schweiz: Fruchten werden die Reaktionen kaum, denn die ausländischen Staaten sind sich bewusst, dass sie selten so einfach auf einen Teil der versteckten Gelder Zugriff bekommen können. Aber das Verhalten von Schweizer Exponenten wirft (vielleicht nicht ganz zu Unrecht) ein schlechtes Licht auf den hiesigen Bankenplatz. Soll das Bankgeheimnis glaubwürdig vertreten werden, kann dies nur dadurch geschehen, dass es in erster Linie als Massnahme zum Schutz der Privatsphäre breiter Bevölkerungsschichten erscheint – und die Steuerhinterziehung zum unvermeidbaren aber marginalen Nebeneffekt wird. Wird stattdessen so vehement gerade spezifisch der unversteuerte Teil der Gelder verteidigt, verkommt das Argument des legitimen Schutzes der Privatsphäre zur Farce, die nur dazu benutzt wird, das lukrative Geschäft mit den unversteuerten Vermögen zu decken.

Florian Habermacher schreibt eine Dissertation in Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen. Er hat die foraus AG Umwelt geleitet.

Der foraus-Blog ist ein Forum, das sowohl den foraus-Mitgliedern als auch Gastautoren/innen zur Verfügung gestellt wird. Die hier veröffentlichten Beiträge sind persönliche Stellungsnahmen der Autoren/innen. Sie entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder des Vereins foraus.