Von Andrea Müller – Im März 2011 hat der Bundesrat eine Nordafrika-Strategie als Antwort auf die Aufstände in Ägypten und der Region lanciert, um günstige Bedingungen für einen Demokratisierungsprozesse zu gewährleisten. Seither hat sich vieles verändert: Die alte Ordnung ist zurück und mit ihr Pressezensur und Notstandsrecht. Soll die Schweiz ihr Engagement in Ägypten abbrechen?
„Wenn ich nach den Sommerferien nach Kairo zurückkehre, wird Ägypten wieder so sein wie im Sommer 2010, als ich nach Kairo kam“, sagte ein Freund, der in Kairo arbeitet, diese Woche. Tatsächlich ist vieles wieder gleich wie vor drei Jahren: die alte Ordnung ist zurück, das Notstandsgesetz, das im Frühling 2011 aufgehoben wurde (erstmals seit der Ermordung Sadats im Jahr 1981) ist wieder in Kraft, ein Verbot von religiösen Parteien wird erwogen, der gestürzte Präsident Hosni Mubarak wurde vorerst aus dem Gefängnis entlassen und die Medien werden wieder vom Staat kontrolliert. Es ist schwierig, den Überblick zu behalten: Längst haben Verschwörungstheorien und Falschinformation beider Seiten die Berichterstattung übernommen. Die Muslimbrüder beschwören die Legitimität ihres gestürzten Präsidenten Mohammed Mursi und der Staat bedient sich der uns aus anderem Kontext bekannten Rhetorik des Terrorismus. Wahrheiten gibt es keine.
Das Engagement der Schweiz im Demokratisierungsprozess
Welche Auswirkungen haben aber die jüngsten Ereignisse in Ägypten für die ägyptisch-schweizerische Zusammenarbeit? Der Bund hat im Nachgang der Aufstände im Jahr 2011 eine Nordafrika-Strategie für ein mittelfristiges Engagement von 2011 – 2016 ausgearbeitet, finanzielle Mittel von CHF 60 Mio. jährlich reserviert und ein Programmbüro in Kairo eröffnet. Der Schwerpunkt liegt auf den drei Bereichen: demokratische Transition und Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung und Migration und Schutz.
Keine Einmischung der Schweiz erwünscht
Im Januar dieses Jahres haben die Schweiz und Ägypten ein Rahmenabkommen zur Erleichterung der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe unterzeichnet. Die Mehrheit des ägyptischen Parlaments, das inzwischen aufgelöst wurde, lehnte aber Ende April das Abkommen ab. Die Kritik beinhaltete insbesondere, dass das Abkommen eine Einmischung der Schweiz in innere Angelegenheiten sei. Diese Voten kamen anscheinend sowohl von Islamisten als auch von liberaler Seite (siehe hierzu Frefel, Astrid: Ägypten will keine „Einmischung“ durch die Schweiz, NZZ 25. April 2013). Die Stimmen der Ägypter/innen, die sich gegen eine Einmischung aus dem Ausland wehren, werden immer lauter, was in gewisser Weise durchaus berechtig ist.
Selbstbestimmung der Ägypter/innen
Das weitere Vorgehen der Schweiz muss sich an zwei Faktoren orientieren. Zum einen muss der Forderung nach Selbstbestimmung Rechnung getragen werden. Die Zusammenarbeit muss von der ägyptischen Seite auch gewünscht und geschätzt werden, denn die Ägypter/innen haben das Recht selber zu bestimmen, welche Hilfe sie brauchen und wollen. Gleichermassen muss aber bei Verhandlungen mit der neuen Regierung bedacht werden, dass die (Entwicklungs-) Zusammenarbeit mit der Schweiz nicht zu einem Wunschprogramm werden darf, in dem nur die bequemen Hilfeleistungen (z.B. im Bereich Infrastruktur) angenommen werden und andere, der Regierung nicht genehme Programme (z.B. im Bereich Menschenrechten und Stärkung der Zivilgesellschaft), gestrichen werden.
Die Forderungen der Aufstände von 2011 erfüllen
Zum anderen ist der Transitionsprozess, auf dem die Nordafrika-Strategie basiert, optimistisch formuliert, ins Stocken geraten. Das soll meiner Meinung nach aber nicht heissen, dass das Engagement der Schweiz nun abgebrochen werden sollte. Das Ziel beider Seiten soll sein, den Forderungen nach Brot, Freiheit, sozialer Gerechtigkeit und Würde, die während den Aufständen im Winter 2011 laut wurden, nachzukommen. Die neue ägyptische Regierung muss den Menschen die Freiheit zurückgeben, in dem zum Beispiel das Notstandsrecht wieder ausser Kraft gesetzt wird. In den Neuverhandlungen über das Kooperationsabkommen mit der Schweiz muss die Regierung auch Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft, von Demokratisierungsprozessen und im Bereich Menschenrechte zulassen. Das Ziel dieser Projekte soll unter anderem die Förderung der Selbstbestimmung sein und somit die Forderung der Menschen nach Würde erfüllen.
Andrea Müller studiert im Master Middle Eastern Studies und Politikwissenschaft an der Universität Bern. Sie studierte und lebte 2012 für ein halbes Jahr in Kairo. Bei foraus engagiert sie sich im Programm Entwicklung und Zusammenarbeit.
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