25 Jahre Biodiversitätskonvention – Nicht von der Umsetzung ablenken lassen!

Umwelt, Energie & Verkehr

Anlässlich des Internationalen Tages der Biodiversität vom 22. Mai 2018, schauen wir auf 25 Jahre Biodiversitätskonvention zurück: Was wurde dabei erreicht? Worin bestehen die grössten Herausforderungen? Und: Welche Prioritäten sollte die Schweizer Aussenpolitik im Rahmen der Biodiversitätskonvention setzen?

Am 22. Mai 1992 wurde in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt erzielt. Die sogenannte Biodiversitätskonvention (Convention of biological diversity – CBD) [1] ist mit über 196 Vertragsstaaten eines der erfolgreichsten Übereinkommen der Vereinten Nationen und trat 1993 in Kraft. Heute feiert die CBD ihren 25. Geburtstag – Zeit für eine Zwischenbilanz.

Biodiversitätsziele weltweit verfehlt

2002 setzten sich die CBD-Vertragsparteien das Ziel, den Biodiversitätsverlust bis 2010 signifikant zu reduzieren. Anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz der CBD im 2010 in Nagoya, Japan, musste jedoch festgestellt werden, dass keiner der Staaten dieses Ziel erreicht hat. Für die Jahre 2011 bis 2020 wurden deshalb 20 messbare und ergebnisorientiere Ziele verabschiedet, die sogenannten Aichi-Ziele. Sie stellen bis heute die Richtschnur für die internationale Biodiversitätspolitik dar.

Der 2014 publizierte vierte Globale Biodiversitätsbericht (GBO-4) zeigte jedoch, dass in den meisten Ländern kein oder nur wenig Fortschritt in den Aichi-Zielen erzielt wurde oder dass man sich sogar weiter von den Zielen entfernte. Auch die Schweiz wird die globalen und nationalen Biodiversitätsziele verfehlen: In einer ausführlichen Analyse [2] haben die Umweltverbände 2017 gezeigt, dass die Schweiz nur 5 von 49 bewerteten Zielen erreichen wird. Und auch von den Biodiversitätszielen, die sich die Schweiz in ihrer Biodiversitätsstrategie von 2012 selber gesetzt hat, wird nur eines von 18 strategischen Zielen erreicht werden können, nämlich dasjenige zur Waldwirtschaft.

Dafür würden Anstrengungen im Biodiversitätsschutz auch dazu beitragen, die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) zu erreichen. Beispielsweise trägt die Erhaltung der biologischen Vielfalt zur Armutsbekämpfung (SDG 1), zur Ernährungssicherung (SDG 2), zum Gesundheitsschutz (SDG 3), zum Schutz von Landökosystemen (SDG 15) sowie zur Friedensförderung (SDG 16) bei.

Neue Biodiversitätsziele für 2020-2030

Trotz der mangelnden Umsetzung der Biodiversitätsziele – oder vielleicht gerade deswegen – beginnt bereits jetzt die Planung der neuen CBD-Ziele, die ab 2020 bis voraussichtlich 2030 gelten sollen. Die Schweiz ist im Rahmen der Vorbereitungstreffen, sowie der Vertragsstaatenkonferenzen, aktiv an diesem Prozess beteiligt. Doch welche neuen Ziele sollen formuliert werden, wenn die aktuellen Ziele der letzten zehn Jahre gar noch nicht erreicht wurden?

Die Aichi-Ziele von 2010 bilden ein gutes und umfassendes Gesamtkonzept, deren konsequente Umsetzung den angestrebten Stopp des Biodiversitätsverlusts tatsächlich bewirken könnten. Vieles, wie beispielsweise die Frage der Nord-Süd-Finanzierung, die Erarbeitung nationaler Aktionspläne oder die Festlegung konkreter Indikatoren, benötigen viel Zeit, um in Gang gesetzt zu werden. Wenn nun die neuen Ziele der CBD grundsätzlich neu konzipiert werden, riskiert man, dass diese Festlegungen wieder in Frage gestellt werden. Ein kompletter Wechsel des Zielkatalogs würde ausserdem eine zeitraubende Überarbeitung nationaler Strategien erfordern und damit massiv von der Priorität 1 ablenken – der Umsetzung.

Die Schweiz sollte sich im Rahmen ihrer internationalen Umweltpolitik dafür einsetzen, dass sich die neuen Biodiversitätsziele 2020-2030 so wenig wie möglich von der jetzigen Fassung unterscheiden. Viele der bestehenden Ziele könnten eins zu eins übernommen werden, einige sollten anhand neu gewonnener Erkenntnisse überarbeitet werden. Der Prozess sollte also vielmehr den Fokus darauf legen, wie Probleme bei der nationalen Implementierung gelöst werden können und wie die internationale Kooperation dabei besser unterstützt werden kann. Selbstverständlich ist die Schweiz gleichzeitig gefordert, die Biodiversitätsziele innerhalb ihrer eigenen Landesgrenze zu erfüllen, wie beispielsweise die Umsetzung wirksamer Massnahmen gegen das Aussterben von Arten, die Ausscheidung zusätzlicher Schutzgebiete oder die Berücksichtigung der Biodiversität in sämtlichen Politikbereichen. Die Expertise, die sie dabei entwickelt, kann sie wiederum auf internationaler Ebene einbringen und so die Erreichung der CBD-Ziele global vorantreiben.

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[1] Die Konvention hat drei gleichrangige Ziele: (1) Schutz der biologischen Vielfalt, (2) Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und (3) Zugangsregelung und gerechter Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.

[2] Die 20 Aichi-Ziele wurden von der CBD in 56 Teilziele aufgeteilt. 7 Teilziele konnten für die Schweiz nicht beurteilt werden, da sie für die Schweiz nicht anwendbar waren (z.B. geschützte Meeresfläche).

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