In der Schweiz sind die Zuständigkeiten staatlich-militärischer Stellen und privater Unternehmen im Bereich der „Cyber-Defence“ theoretisch klar getrennt. Dies macht auch die neue Verordnung über militärische Cyberabwehr deutlich. Faktisch können staatliche und private Akteure die nationale Cyberabwehr aber nicht ohne Zusammenarbeit gewährleisten.
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