Von Jonas Schmid – Die Frage nach der Regulierung der Waffenverkäufe stellt sich schon lange, jedoch genügen ältere Abkommen heute nicht mehr. Besonders seit 9/11, als Terrorismus und illegaler Waffenhandel zu öffentlichen Debatten wurden, hat sich die intergouvernementale Diskussion dazu in Richtung eines Neu-Entwurfes eines Abkommens verstärkt.
Die UNO-Generalversammlung hat in dessen Vorbereitungsphase den Waffenhandelsvertrag (ATT) als “legal bindendes Abkommen, welches Standards für den Import, Export und den Transfer von konventionellen Waffen etabliert” bezeichnet, mit dem Ziel, dass allgemein gültige nationale Lizenzsysteme und interne Kontrolle den illegalen Waffenhandel verhindern. Nun soll vom 2. bis zum 27. Juli 2012 eine Konferenz zu diesem Thema stattfinden, mit dem Ziel am Ende einen möglichst umfassenden völkerrechtlich bindenden Vertrag zu unterzeichnen.
Die vorbereitende Kommission des ATT hat sich zum Ziel gesetzt, „Loopholes“ zu regeln und ausserdem eine abschliessende Liste zu erstellen, nach welchen Güter als „militärisch“ klassifiziert werden können. Dies geschieht aus der Klassifizierungsproblematik von „dual-use“ Gütern heraus, welche auch in der Schweiz für zivile Zwecke exportiert werden, deshalb nicht unter die Kriegsmaterialexportgesetzgebung fallen, aber in wenigen Handgriffen zu militärischen Zwecken umgebaut werden können (z.B. Pilatus PC-9 Flugzeuge).
Verhaltene Veto-Mächte
Seit 1991 gibt es deshalb im Rahmen der UNO ein Register für Klein- und Grosswaffen, was der erste Schritt zu mehr Transparenz war und 2001 durch die Konvention zum transnationalen organisierten Verbrechen von einem Protokoll ergänzt wurde. Eine Dekade später hat nun die vorberatende Kommission im Sommer 2012 den Arms Trade Treaty auf die Agenda gesetzt.
Bei den Abstimmungen über die vorbereitenden GV-Resolutionen haben sich China und Russland enthalten, die USA haben sogar dagegen gestimmt. Das Nein der Vetomächte für dieses Unterfangen schmälert den Anwendungsbereich und die Nützlichkeit des Abkommens enorm. Jedoch hat sich die EU für einen Vertrag ausgesprochen, was angesichts der wirtschaftlichen Interdependenzen der Schweiz ein Interesse wecken sollte, dies ebenfalls zu tun. Die USA hat sich aber zum Ziel gesetzt, den Vertrag nach Konsensus zu elaborieren. Deshalb wird es enorm schwierig, sich nicht in Prinzipen zu verlieren und etwas Konkretes rauszuholen.
Vorteil statt Alleingang
Laut Amnesty International müsste durch die Etablierung von internationalen Standards vor allem die nationale Autorisierungsprozedur und die Versicherungen des Endbenützers, welche den Nutzen der Lieferung bekannt geben müssen, prominent im Vertrag vorhanden sein. Aber auch Transparenz in der Autorisierungsprozedur und im Transport sowie Mechanismen, welche die Einhaltung von den vertraglichen Pflichten überwachen könnte, sind nötig. Solche Überprüfungen nützen aber nicht präventiv, da der Vertragsbruch erst nach einer unrechtmässigen Gewalttat festgestellt werden kann. Deshalb sind nach wie vor auch stringente nationale Regulierungen und Einzelfallbeurteilungen der Situation unabdingbar.
Ein Arms Trade Treaty würde der Schweiz folgende Vorteile bringen:
1. Standards stärken die internationale Kohärenz von Waffenlieferungsabkommen und sind ein wichtiger Schritt für den Schutz der Menschenrechte. Der Schutz der Menschenrechte sollte der Schweiz am Herzen liegen, gibt es doch in den spezifischen Gesetzen zum Kriegsmaterialexport Artikel, welche den Schutz der Menschenrechte einfordern und ohne deren Respekt ein Export verboten ist. Daneben besteht auch ein Verfassungsprinzip (art. 54 abs. 2 BV): Ausländische Angelegenheiten der Schweiz müssen dem Grundsatz der Achtung der Menschenrechte, der Förderung der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens aller Völker folgen.
2. Die Schweiz könnte sich innerhalb Europas gut positionieren und wäre nicht Aussenseiter. Aufgrund ähnlicher humanitärer Ideale (vgl. EMRK) und starker Interdependenz wäre es unvorteilhaft, sich nicht mit europäischen Partnern an einem Strick zu ziehen. Acht der zehn grössten Exportnationen sind europäische Länder, da würde es kaum Sinn machen andere Lizenzsysteme zu entwickeln.
Jonas Schmid, studierte Internationale Beziehungen mit Fokus Politikwissenschaft in Genf und Bern. Als foraus-Mitglied engagierte er sich im Rahmen des e-Diplomacy-Projektes von foraus und dem EDA zum Thema Sicherheitspolitik. Der Blogbeitrag ist eine gekürzte Version aus diesem Projekt.
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