Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu realisieren, müssen bestehende und angestrebte internationale Handelsregelungen angepasst und neuverhandelt werden.
Vergangenen Monat trafen sich in New York Vertreter von 175 Vertragspartnern (174 Staaten und die EU) um die letztes Jahr in Paris verhandelte UN-Klimarahmenkonvention zu unterzeichnen. Das Ziel dieses im letzten Jahr vereinbarten Abkommens ist die Erderwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, besser noch auf 1,5 Grad (siehe hierzu auch «175 Länder unterzeichneten letzten Freitag das Pariser Abkommen – diese Ambition braucht es nun auch in der Umsetzung»). Um dies zu erreichen, müssen jedoch die Treibhausemissionen auf null reduziert werden. Der UNO-Generalsekretär sprach von einem historischen Tag, mahnte aber auch dazu, das Abkommen so bald als möglich in Kraft treten zu lassen. Die USA und China als grösste Emissäre von Treibhausgassen kündigten sogar an, die Vereinbarungen noch dieses Jahr umsetzen zu wollen.
Zur gleichen Zeit warb US-Präsident Barack Obama mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Deutschland für das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der EU. Auch die Schweiz hat das der UN-Klimarahmenkonvention unterzeichnet. Überdies äusserte Bundespräsident Johann Schneider-Amann jüngst auch Interesse an einer etwaigen Beteiligung der Schweiz am TTIP.
Handelsabkommen erschweren Umsetzung des Pariser Abkommens
Allerdings zeigt sich zunehmend, dass internationale Handelsbestimmungen und -abkommen, insbesondere, jedoch nicht nur das TTIP, die Realisierung der angestrebten Ziele des Klimaabkommens erschweren, wenn nicht sogar verhindern könnten.
Eine zentrale Schwierigkeit bei der Umsetzung des Paris-Abkommens liegt in den auch bei TTIP vorgesehenen «Investoren-Staats-Streitbeilegungsmechanismen» (State-Investor dispute settlement mechanisms). Diese erlauben privaten Unternehmen Staaten auf finanzielle Entschädigung zu verklagen, falls ihr Gewinn durch neue oder geänderte staatliche Regulationsmassnahmen beeinträchtigt wird. Solche Klagen seitens Privater gegen Staaten, welche die Umwelt zu schützen versuchen, sind jedoch nicht bloss theoretische Möglichkeiten. Dies zeigen zahlreiche Fälle, in denen private Firmen auf Basis von im Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) vorgesehenen Verfahren die USA und Kanada zu hohen Entschädigungszahlungen verklagten.
Aber auch Staaten können andere Staaten verklagen, wenn sich diese durch eine Umweltschutzmassnahme diskriminiert fühlen. Dass die USA den Import von Crevetten stoppten, bei deren Fang keine Schutzmassnahmen für Meerschildkröten ergriffen wurden, empfand Malaysia als Handelsdiskriminierung und klagte gegen die USA bei der Welthandelsorganisation (WTO).
Ein weiteres Abkommen, das den Zielen der UN-Klimakonvention entgegen stehen dürfte, ist das zur Zeit von 22 Staaten gegenwärtig verhandelte TiSA-Abkommen (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen; Trade in Services Agreement). Gemäss von Wikileaks veröffentlichten Dokumentenwürden sich Regierungen verpflichten, sogenannte «Technologie Neutralität» zu akzeptieren. Demgemäss müssten alle in- und ausländischen Energieanbieter gleichbehandelt und jegliche Energieformen, etwa Wind-, Solar-, oder Wasserkraft, aber auch Kohle und Öl gleichgesetzt werden, unbesehen, ob erneuerbar oder nicht. Folglich könnte die jeweilige nationale Energiepolitik der Staaten nicht mehr nach ökologischen Kriterien ausgerichtet und gewisse Energieformen bevorzugt werden. Vielmehr ist anzunehmen, dass die zurzeit viel günstigere Kohle oder Öl weiterhin die hauptsächlichen Energielieferanten bleiben würden. Dies würde indes die Reduzierung von Treibhausgasen und somit die Verhinderung der Erderwärmung verunmöglichen.
Nur Anpassung im Handel bringt Erfolg im Klima
Dies sind zwar nur einige Beispiele, doch zeigt sich, dass auf globaler Ebene die wirtschaftlichen und ökologischen Interessen oft entgegengesetzt sind. Soll jedoch das ambitionierte Vorhaben des Klimaabkommen erreicht werden, müssen die internationalen Handelsbestimmungen geändert und insbesondere die gegenwärtig in Verhandlung stehenden Verträge TTIP und TiSA entsprechend angepasst werden. Denn ohne diese Änderungen und Anpassungen bleiben die Ansinnen des UN-Klimaabkommens unerreichbar.