Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat: Vollmitgliedschaft der Schweiz oder Aussenstehende Beobachterin?

Paix et sécurité

Am 14. März 2013 diskutiert der Nationalrat den Bericht des Bundesrates zur Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat. Gleichzeitig wird eineparlamentarische Initiative von Nationalrat Luzi Stamm diskutiert, welche verlangt, dass eine Kandidatur um eine Mitgliedschaft zwingend im Parlament diskutiert und ein entsprechender Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Dabei stellen sich zwei Fragen: Warum soll eine solche von Parlament und Volk abgesegnet werden müssen? Und weshalb sollte sich die Schweiz überhaupt um eine Kandidatur bemühen?

 

Bereits 2006 plädierte die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey für einen schweizerischen Einsitz in den UNO-Sicherheitsrat, worauf das EDA einen Bericht zuhanden der Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte erstellte. Zur Diskussion steht nun eine mögliche Mitgliedschaft der Schweiz im Sicherheitsrat für die Periode 2023/2024 – also 21 Jahre, nachdem die Schweiz Mitglied der UNO wurde.

Was will die parlamentarische Initiative von Luzi Stamm?

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Luzi Stamm ist wenig mehr als das Aufwärmen einer Motion der SVP-Fraktion aus dem Jahr 2011, welche sich vehement gegen einen Einsitz der Schweiz im Sicherheitsrat wehrte. Insbesondere hält der Motionstext fest, dass ein Einsitz nicht vereinbar mit dem Neutralitätsgedanken sei und deshalb dem Volk zu Abstimmung gebracht werden müsse.

Rechtlich ist die Angelegenheit klar: Mit dem Beitritt zur UNO, welcher von Volk und Ständen mit einer Mehrheit von 54,6% und einem Ständemehr von 12:11 gutgeheissen wurde, hat die Schweiz auch der Möglichkeit eines Einsitzes in allen Gremien – inklusive dem Sicherheitsrat – der Organisation zugestimmt. Eine erneute Legitimation durch Parlament und Volk, wie es Luzi Stamm in seiner Parlamentarischen Initiative fordert, ist daher nicht notwendig. Der Bundesrat verfügt über die Kompetenz, für den Sicherheitsrat zu kandidieren. Im Lichte der Volksabstimmung von 2002 ist er geradezu verpflichtet, eine solche Kandidatur genau zu prüfen.

Verletzt der Einsitz in den UNO-Sicherheitsrat die Neutralität?

Stein des Anstosses scheint für den Initianten also die Frage, ob ein Einsitz im Sicherheitsrat mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist. Andere neutrale Staaten mit geringem aussenpolitischem Gewicht wie Österreich, Irland und Schweden haben zum Teil bereits mehrmals im Sicherheitsrat Einsitz genommen, ohne dass sie eine Beeinträchtigung ihrer Neutralität zu befürchten hatten. Diese Staaten betonen in ihren entsprechenden aussenpolitischen Berichten, dass der Sicherheitsrat ein geeignetes Gremium ist, um Themen wie Menschenrechte und Abrüstung auf höchster Ebene zu thematisieren. Im Gegensatz zur Schweiz nehmen diese Staaten seit der Gründung der UNO eine sehr aktive Rolle in der Organisation ein.

Aber auch die Schweiz konnte bislang die Prinzipien des Sicherheitsrates gut mit ihrer Neutralität vereinbaren: Bereits 1920 trug die Schweiz Wirtschaftssanktionen des Völkerbundes mit, ohne dass eine Verletzung der Neutralität festgestellt wurde. Im Kontext des Golfkriegs erklärte der Bundesrat 1990 den automatischen Nachvollzug von wirtschaftlichen Sanktionen des Sicherheitsrats als vereinbar mit der schweizerischen Neutralität. Folglich kann auch ein aktives Mitwirken im Sicherheitsrat die Neutralität der Schweiz nicht verletzten. Vielmehr erhält die Schweiz dadurch die Gelegenheit, ihre politischen Werte in diesem Gremium einbringen und aktiv zur Wahrung des Friedens beizutragen – einer der Grundpfeiler des internationalen Engagements der Schweiz. In Abstimmungen über materielle Fragen besteht im Sicherheitsrat im Übrigen die Möglichkeit der Enthaltung – ob in letzter Konsequenz eine solche Politik dem Sicherheitsrat zuträglich ist, ist zugegebenermassen diskutabel.

Was nützt eine Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?

Die Vorteile einer Mitgliedschaft liegen auf der Hand: Ein Informationsvorsprung gegenüber den Nichtmitgliedern, das direkte Einbringen der eigenen Agenda im faktisch höchsten Gremium der UNO, sowie die bessere Vernetzung mit den ständigen Sicherheitsratsmitgliedern. Allerdings darf man sich über den Nutzen eines Einsitzes im Sicherheitsrat auch keine Illusionen machen. Andere Staaten, die temporär Einsitz im Sicherheitsrat hatten, zogen zuweilen ein ernüchterndes Fazit: Die ständigen fünf Mitglieder dominieren das Gremium.

Trotzdem darf davon ausgegangen werden, dass das Schweizer Stimmvolk, als es sich 2002 für einen UNO-Beitritt aussprach, eine starke und aktive Repräsentation der Schweiz innerhalb der UNO befürwortete. Der kategorische Ausschluss einer Sicherheitsratskandidatur hätte Folgen für die Glaubwürdigkeit unseres Engagements in der UNO, nicht nur im Inland. Die Schweiz ist bekannt für ihren starken Einsatz für den Frieden, und auch wenn die Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat in erster Linie von symbolischem Wert ist, kann sie damit ein starkes Zeichen setzen.