Lawfare statt Warfare: Die Schweiz muss auf den ICC setzen

Politique de développement

Nach der Anerkennung Palästinas durch die UNO sind die Verhandlungen über eine Lösung des Nahostkonflikts zwar neu angelaufen, aber zum Scheitern verurteilt. Es braucht deshalb eine rechtliche Lösung vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

 

Dies ist der zweite Beitrag einer dreiteiligen Blogserie zum Nahostkonflikt. Bereits veröffentlicht wurde “20 Jahre nach Oslo”, nächste Woche folgt “Israelische Drohnen für die Schweiz”.

Im Mai 2011 schien eine Einigung zwischen Fatah und Hamas möglich und nach der Aufwertung Palästinas als nicht Mitgliedsstaat waren in Ramallah jubelnde Massen in Ramallahs Strassen. Was war passiert? Abu Mazen wollte im UNO-Sicherheitsrat einen Antrag auf Statusaufwertung stellen, um einen mehrere Jahre dauernden Staatsbildungsprozess abzuschliessen. Da dieser am Veto der USA scheiterte, wurde die UNO-Generalversammlung befragt – und diese nahm Palästina als nicht-Mitgliedsstaat auf. Palästina ward nun Staat, und hat seither Zugang zu vielen UN-Institutionen.

Doch nicht nur das: Es waren nicht nur afrikanische, asiatische, lateinamerikanische und ehemalige Sowjetrepubliken, welche im Sinne Palästinas abstimmten: Nein, auch viele europäische Staaten waren dafür – nicht zuletzt auch die Schweiz. Im foraus-Diskussionspapier und in der nachfolgenden Kurzanalyse haben Henry Both, Andreas Graf, Andrea Jud, Antoine Schnegg und ich den Nutzen dieses Schritts dargelegt.

Sollten die momentan geführten Verhandlungen scheitern, sollte Palästina vor den ICC gehen.

Die nächste Verhandlungsrunde

Obgleich Israel die Aufwertung verurteilte, gab sie neuen Schub für Verhandlungen. Jedoch sind auch die jetzigen Verhandlungsführer mit den bekannten Hindernissen konfrontiert, welche bisher eine Lösung verhindert haben, namentlich das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge oder der israelische Ausbau von Siedlungen.

Bis im nächsten Frühjahr werden die Verhandlungen wohl weiterlaufen, jedoch ist angesichts der bisherigen Verhandlungszeit nicht zur erwarten, dass noch ein Durchbruch gelingen kann. In diesem Fall wird Palästina versuchen, sich dem Römer Statut anzuschliessen und vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) gegen Israel zu klagen.

Konflikt verrechtlichen

Eigentlich war dies der Grund für die Status-Aufwertung vor der UNO: Denn der ICC beschied den Palästinensern, dass sie dieses Rechtmittel nicht ergreifen können, da sie nicht bei der UNO sind und somit nicht als Staat vor den Gerichtshof gelangen können. Da dies nun möglich ist, könnten israelische wie auch palästinensische Staatsangehörige rechtlich belangt werden. In Israel wird von amtlicher Seite bereits lawfare (Verballhornung von warfare = Kriegsführung) befürchtet und es wird versucht, sich juristisch für diese Auseinandersetzungen zu wappnen.

Auch wenn eine bilaterale Einigung sehr wünschenswert wäre: Gelingt diese nicht, muss es von Interesse für die Staatengemeinschaft sein, den Konflikt auf eine rechtliche Basis zu stellen. Der ICC bietet dafür eine Möglichkeit. Sollten die momentan geführten Verhandlungen scheitern, sollte Palästina den Weg vor den ICC gehen – dann sollte die Schweiz diesen Prozess unterstützen. Nicht zuletzt, weil die Schweiz als Kleinstaat ein Interesse an starken und erprobten internationalen Gerichten hat: denn, anders als bei bilateralen Verhandlungen mit anderen Staaten oder in internationalen Gremien, ist dort nicht das politische Gewicht entscheidend – sondern die Rechtsordnung.