Im heutigen aussenpolitischen Kontext, wo der Bundesrat verstärkt auf den Ausbau der Freihandelsabkommen mit diversen Staaten setzt, erscheint eine Prüfung der menschenrechtlichen Rechtfertigung dieser Politik fundamental. Die hier vertretene Position kehrt die «traditionelle» Herangehensweise einer separaten Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen Instrumenten und menschenrechtlichen Anforderungen um. Dieses Diskussionspapier stellt nämlich die Frage ins Zentrum, welche Bedingungen auf der Ebene der Menschenrechte gegeben sein müssen, um eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit einem anderen Staat ins Auge fassen zu können. Das hier vorgeschlagene Modell beinhaltet eine doppelte Legitimitätsprüfung: In einem ersten Schritt ist bei der Entscheidung zur Intensivierung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen mit einem Partnerland zu berücksichtigen, ob dort ein menschenrechtlicher Mindeststandard garantiert wird. Die Einhaltung dieses Mindeststandards ist für die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen unabdingbar. In einem zweiten Schritt ist sicherzustellen, dass die intensivierten wirtschaftlichen Beziehungen mittelfristig die Basis für eine nachhaltige Verbesserung der menschenrechtlichen Situation bilden.