Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind blockiert. Dies liegt nicht nur an der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014, sondern auch an der bisherigen Uneinigkeit beider Parteien über ein institutionelles Rahmenabkommen. Ein solches fordert die EU seit längerem als Voraussetzung für weitere zukünftige Binnenmarktabkommen. Mit diesem Rahmenabkommen soll ein verbindliches Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten über die korrekte Auslegung der bilateralen Verträge geschaffen werden. Primär sollen solche Konflikte von einem Gemischten Ausschuss behandelt werden. Bliebe dieser erfolglos, bräuchte es für eine abschliessende Entscheidung eine Zweit- bzw. Letztinstanz. Welche ist jedoch bisher ungeklärt.