Publications by Barbara Kammermann
L’initiative populaire « Le droit suisse au lieu de juges étrangers (initiative pour l’autodétermination) » exige que la Constitution prime le droit international, et que, en cas de contradiction, l’obligation issue du droit international soit adaptée ou, si nécessaire, le traité concerné soit dénoncé. Ceci serait valable pour toutes les dispositions de la Constitution, celles déjà en vigueur et les futures, et s’appliquerait à tous les engagements internationaux actuels et futurs.L’initiative pour l’autodétermination demande en outre que le Tribunal fédéral ne se réfère à l’avenir plus automatiquement au droit international pour ses décisions, mais seulement aux traités de droit international, dont l’approbation a été soumise au vote référendaire. Ce faisant, les auteurs de l’initiative se réfèrent à la pratique courante du Tribunal fédéral à donner la priorité à la Convention européenne des droits de l’homme (CEDH), et favorisent explicitement une abrogation de la CEDH. Il faut aussi souligner qu’une acceptation de cette initiative pourrait entraîner la fin de l’accord avec l’UE sur la libre circulation des personnes et ainsi la rupture des relations bilatérales avec l’UE. En outre, l’initiative pourrait entraver l’adhésion de la Suisse à l’OMC ainsi que l’existence d’accords de libreéchange et représente donc un danger pour l’ensemble du commerce extérieur. Toutefois, il ne s’agit là que des exemples les plus marquants des conséquences de l’initiative pour l’autodétermination.
Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative, SBI)» fordert den Vorrang der Verfassung vor dem Völkerrecht sowie im Falle eines Widerspruchs die Anpassung einer völkerrechtlichen Verpflichtung oder nötigenfalls die Kündigung des betreffenden völkerrechtlichen Vertrags. Diese Regelung würde für alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Verfassung gelten und wäre auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen anwendbar. Zudem fordert die SBI, dass künftig das Völkerrecht für das Bundesgericht nicht mehr generell massgebend ist, sondern nur noch völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstand. Damit zielt sie insbesondere auf die Praxis des Bundesgerichts zum Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab. Die InitiantInnen nehmen eine Kündigung der EMRK denn auch explizit in Kauf. Darüber hinaus droht bei einer Annahme der SBI die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und damit der Bruch der bilateralen Beziehungen zur EU. Ebenso kann die SBI die Mitgliedschaft der Schweiz in der WTO, den Bestand der Schweizer Freihandelsabkommen und damit den gesamten Aussenhandel gefährden. Das sind jedoch nur die prominentesten Beispiele für die Folgen der SBI. Im vorliegenden Diskussionspapier untersuchen die AutorInnen die aussen- und staatspolitische Dimension der SBI und zeigen in zehn Punkten weitere mögliche Folgen der SBI auf. Die Grundlage dafür bildete ein von foraus organisiertes Crowdthinking.
- eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
- die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
- Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
- neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.”
Die AUNS will damit die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen und Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz schützen. Aber die Annahme der Initiative hätte gegenteilige Folgen, denn:
- Staatsverträge sind bereits jetzt demokratisch legitimiert.Staatsverträge werden von Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Parlament ausgehandelt, unterzeichnet und ratifiziert. Heute unterliegen Staatsverträge dem fakultativen Referendum. Somit können 50’000 Stimmbürger/innen oder acht Kantone verlangen, dass ein Staatsvertrag dem Volk vorgelegt wird. Seit der Einführung des Staatsvertragsreferendums 1921 hätte 245 Mal das Referendum ergriffen werden können. Von dieser Möglichkeit wurde nur zehn Mal Gebrauch gemacht; erfolgreich waren schliesslich nur zwei dieser Referenden. Folglich genügt die heutige Regelung, um die Legitimität von Staatsverträgen zu garantieren.
- Die Initiative fördert eine unnötige und teure Abstimmungsflut.Pro Jahr müsste aufgrund der Zunahme multilateraler Verträge mindestens mit acht weiteren Abstimmungsvorlagen gerechnet werden. Damit könnte eine seriöse Auseinandersetzung der Stimmbürger mit den Verträgen nicht mehr stattfinden, Abstimmungen würden zum Spielball von Interessensgruppen. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft von durchschnittlich lediglich drei zusätzlichen Abstimmungen pro Jahr aus. In der Botschaft wird aber eine Auslegung des Begriffs Wichtigkeit verwendet, die einer analogen Auslegung der aktuellen Regelung wie auch der Auslegung der Initianten widerspricht. Denn es ist davon auszugehen, dass bei Vorliegen einer wichtigen Bestimmung in einem Vertrag der ganze Vertrag zur Abstimmung gelangen muss, da das Abändern einer Bestimmung bei einem völkerrechtlichen Vertrag nicht möglich ist. Anbetrachts der bestehenden Mitsprachemöglichkeit des Volkes und der bisherigen Nutzung derselben lässt sich dieser Aufwand kaum rechtfertigen. Der zusätzliche Kostenaufwand betrüge jährlich wohl rund 23 Mio. CHF.
- Das obligatorische Referendum stärkt die Demokratie nicht.Mit Annahme der Initiative würden, mit wenigen Ausnahmen, immer noch gleich viele Staatsverträge dem Referendum unterliegen. Das Referendum wäre aber neu nicht mehr fakultativ, sondern obligatorisch. Das obligatorische Referendum ist ein Resultat der historischen Entwicklung der Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat und diente ursprünglich der föderalistischen Stärkung der kleineren Kantone. Die Änderung würde also nicht etwa die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen, sondern die föderale Legitimation.
- Die Initiative schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz.Multilaterale Verträge entstehen in einem dynamischen Umfeld. Ein Referendumszwang für Staatsverträge würde die Bewegungsfreiheit der Schweizer Vertreter an internationalen Konferenzen zur Aushandlung von multilateralen Verträgen stark einschränken und damit die Verhandlungs- position der Schweiz schwächen.