Besser als zuvor? Direktdemokratische Instrumente bei einer Schweizer EU-Mitgliedschaft

Europa

Von Jonas J. Schmid – Zu den vieldiskutierten Kompensationsmechanismen gehören der Ausbau der direktdemokratischen Elemente der EU, Leitplanken für Verhandlungsmandate der Schweizer Delegation, eine Erweiterung des direktdemokratischen Spektrums in der Schweiz angesichts der Verringerung der Tragweite und eine qualitative Verbesserung der bereits existierenden Instrumente.

Der Beitrag ist Teil einer Blog-Reihe zum Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU, welche den Ist-Zustand sowie Chancen und Risiken von künftigen Entwicklungen aufzeigt und gewichtet. Während fünf Wochen wird hier jeden Donnerstag ein neuer Beitrag dazu erscheinen.

Es ist davon auszugehen, dass die Schweizer Bevölkerung eine Einschränkung des Geltungsbereiches direktdemokratischer Elemente nicht ohne weiteres hinnehmen würde. Wenn die EU also eine valable Lösung für die Zukunft der Schweiz darstellen soll, so müsste sich das Land überlegen, wie der Verlust an Wirkung bestehender Instrumente kompensiert werden könnte.

Erstens gilt ein direktdemokratischer Ausbau der bisher schwach repräsentativdemokratischen Strukturen in der EU aus Schweizer Sicht als erstrebenswert. Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags am 1. Dezember 2009 kennt die EU die sogenannte Bürgerinitiative, welche die Kommission zwingt, sich mit einem bestimmten Anliegen zu befassen. Dafür braucht es eine Million Stimmen von Unionsbürgern aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten. Zusätzlich zur Bürgerinitative gilt seit dem Vertrag von Maastricht (1992) ausserdem das Petitionsrecht an das Europäische Parlament und seit 1995 das Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerbeauftragten.

Vernehmlassungs- oder Verfassungsreferendum?

Ausserdem wäre es denkbar, eine Art Vernehmlassungsreferendum einzuführen, welches die Gesetzesentwürfe des Ministerrats konsultativ überprüfen würde und so der EU einen wertvollen Input zur Volksmeinung gäbe. Eine weitere Möglichkeit bestünde in einem Verordnungsreferendum. Ist eine Verordnung erlassen, könnten eine gewisse Anzahl Stimmbürger während einer definierten Zeitperiode das Referendum dazu ergreifen. Es muss jedoch im Hinterkopf behalten werden, dass direktdemokratische Konsultationen einen erheblichen Kostenaufwand darstellen. Man stelle sich eine halbdirekte Demokratie wie in der Schweiz mit 506 Millionen Einwohnern vor.

Zweitens könnte man sich vorstellen neue direktdemokratische Instrumente zu schaffen, welche auf das Verhalten der Schweizer Vertreter in den Organen der EU Einfluss nehmen. Eine solche Initiative könnte vorsehen, dass die Stimmbürger der Schweizer Delegation Leitplanken des Verhandlungsstandpunkts vorgeben, welche dann vertreten werden müssen. Läge das resultierende Dokument ausserhalb des Schweizer Verhandlungsmandats müsste die Delegation zwingend dagegen stimmen.

Drittens kann in Erwägung gezogen werden, dass die direktdemokratischen Rechte für die in Schweizer Souveränität verbleibenden Politikbereiche erweitert werden. Zum Beispiel wird die Einführung eines nationalen Finanzreferendums ja schon seit Jahrzehnten rege diskutiert.

Mögliche höhere Hürden für Initiativen

Viertens ist es denkbar, dass die bereits bestehenden Rechte qualitativ verbessert werden. Im Fokus stünde da hauptsächlich die Bearbeitungszeit der Behörden, die heute zwei bis drei Jahre dauert – in dieser Zeit verändern sich politische Bedürfnisse. Zusätzlich dazu müsste auch überlegt werden, wie die heutige Initiativen-Flut bekämpft werden kann. Wäre eine Erhöhung der notwendigen Stimmenzahl oder eine Verkürzung der Sammelzeit nötig?

Alles in allem ist es sehr abstrakt, das richtige Mass an Beteiligung des Stimmbürgers am politischen Geschehen zu definieren. Es ist zu beachten, dass die Rechtsetzung durch derartige Prozesse verzögert wird und dabei die Bürokratie an Effizienz verliert. Zudem darf der Minderheitenschutz nicht verringert werden. Die verlierende Minderheit darf nicht immer dieselbe sein – denn damit fördert man Frustration und Ausgrenzung, das Gegenteil von dem was die Konsultation des Stimmbürgers eigentlich zum Ziel hätte.

Jonas Schmid absolviert einen Master in Vergleichender Internationaler Politik an der ETH Zürich und lebt in Bern.

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