Hedgefonds vor Land: Warum Argentinien nicht zum Präzedenzfall für zukünftige Schuldenkrisen werden darf

Entwicklungspolitik

Argentiniens neueste Schuldenkrise offenbart ein grundlegendes Problem: Es fehlt ein internationaler Mechanismus zur Abwicklung von Schuldenschnitten. Ein Mangel, bei dessen Behebung die Schweiz eine führende Rolle einnehmen könnte.

 

Am 30. Juli lief sie ab: Die 30-tägige Frist, welche der New Yorker Richter Thomas Griesa Argentinien für die Rückzahlung seiner Schulden an einen amerikanischen Hedgefonds gesetzt hatte. Argentinien ist zum achten Mal in seiner Geschichte zahlungsunfähig und auf dem Papier bankrott.

Bankrott, schon wieder? Dabei sah es lange besser aus als noch 2001: Die Staatsschulden sanken von über 160% auf etwa 50% des BIP, die Arbeitslosigkeit stabilisierte sich bei 7%, die Wirtschaft wuchs in jedem Jahr seit 2002 und Argentiniens Schulden machen heute noch 1.3% der Schulden aller Schwellenländer aus. Kein Vergleich zu den verheerenden Daten vor dem letzten Bankrott 2001: 20% Arbeitslosigkeit, 4% Rezession und 20% der Schulden aller Schwellenländer.

Argentinien handelte darauf hin mit seinen Gläubigern einen Schuldenschnitt aus. 93% der Gläubiger willigten ein, ihre Staatsanleihen gegen neue einzutauschen, welche noch einen Drittel so viel wert waren. Eine kleine Gruppe Gläubiger allerdings willigte nicht ein und beschloss, die ursprüngliche Forderung auf dem Gerichtsweg zu erstreiten. Unter Ihnen: Der Hedgefonds Elliot Management. Nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen in England und den USA und Scharmützeln wie der Beschlagnahmung des argentinischen Marineschiffes ‚Libertad’ vor der Küste Ghanas, verpflichtet das letztinstanzliche Urteil von US Bundesrichter Thomas Griesa, Argentinien die Forderung der Kläger (insgesamt 1.5 Milliarden USD) vollumfänglich zurückzuzahlen.

Kurzfristig ist das Problem zu lösen…

Eine Vertragsklausel (RUFO) verpflichtet Argentinien alle Gläubiger voll auszuzahlen sobald das Land einen der Gläubiger freiwillig auszahlt. Im Moment ist ein Streit im Gange, ob die gerichtlich angeordnete Zahlung freiwillig sei. Elliott Management behauptet natürlich nein (damit sie als einziger Gläubiger ausbezahlt werden können), während Argentinien sich weigert die Zahlung zu überweisen mit dem Verweis darauf, dass es sonst alle Gläubiger auszahlen müsste (und dann effektiv bankrott wäre).

Argentinien droht nach dem Gerichtsentscheid, das Geld auszugehen. (Quelle: Wikimedia Commons, Sergio Andres Segovia, Lizenz)

Bis Elliot Management das Geld erhält sind die Zinszahlungen an die restlichen Gläubiger blockiert. Diese Millionen für die fällige Zinszahlung lagern bei einer Bank in New York. Dasselbe könnte nun auch mit dem Geld für Elliot Management arrangiert werden: Argentinische Banken und JP Morgan sind in Verhandlungen mit der argentinischen Regierung. So könnte Argentinien die Schulden auf ein bis Ende Jahr blockiertes Bankkonto überweisen und damit die Aktivierung der RUFU-Klausel vermeiden. Zugleich würden die Zinszahlungen an die restlichen Gläubiger freigegeben.

Langfristig braucht es eine internationale Lösung

Mehr als eine Feuerwehrübung ist dies jedoch nicht. Die Folgen des Gerichtsurteils bringen langfristige Probleme: Werden Elliott Management und die übrigen Kläger tatsächlich zu 100% ausgezahlt, so wird ein Schuldenschnitt mit Beteiligung privater Gläubiger in Zukunft praktisch unmöglich. Wo ist der Anreiz für private Gläubiger,  einem Schuldenschnitt zuzustimmen, wenn die Möglichkeit besteht, als einziger Gläubiger kurz vor dem Ende der Verhandlungen zum Schuldenschnitt auszusteigen und die ganze Forderung auf dem Gerichtsweg zu erstreiten? In diesem Fall haben alle restlichen Gläubiger die Kürzung akzeptiert, das Land daher den Bankrott abgewendet und der Profit fällt beim einzigen Gläubiger an, der nichts zur Sanierung der Staatsfinanzen beigetragen hat.

Wenn 93% der Kreditgeber einen Schuldenschnitt akzeptieren. Wenn ein Hedgefonds in der Krise Staatsanleihen im Wert von 170 Millionen USD Schätzungen zu Folge für weniger als 50 Millionen USD erwirbt; wenn er eine Forderung von über 800 Millionen USD vor Gericht durchsetzt und somit die Blockierung der Auszahlung an die restlichen Kreditgeber bewirkt; wenn man zudem weiss, dass Elliott Management die Firma eines Milliardärs mit 300 Angestellten ist und Argentinien ein Land mit 41 Millionen Einwohnern – dann muss man sich fragen, wo genau die Logik auf der Strecke geblieben ist und warum wir nicht schon lange einen internationalen Mechanismus für die Beilegung solcher Streitfälle haben.

Der jetzige Entscheid bringt vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer in die Bredouille – insbesondere wenn sie keine Möglichkeit haben, Staatsanleihen in der eigenen Währung auszugeben. Werden die Staatsanleihen in US Dollars ausgegeben und fallen zum Beispiel unter die Gerichtsbarkeit des US Staats New York, so ist mit dem letztinstanzlichen Entscheid nun definitiv klar, dass unkooperative Gläubiger die volle Rückzahlung der Anleihen verlangen können. Während Wirtschaftskommentatoren nicht müde werden zu betonen, wie wichtig die Begleichung der Schulden für Argentinien sei, da das Land abgeschnitten vom internationalen Kapitalmarkt keine Chance auf ausländische Investitionen und Wachstum habe, sehen weitsichtigere Stimmen den immensen langfristigen Schaden, welcher dieser Streit auslösen könnte. Joseph Stieglitz, Professor an der Columbia Universität in New York sagt zum Beispiel, „We don’t know how big the explosion will be – and it’s not just about Argentina“.

In der kapitalistischen Weltordnung ist es völlig normal, dass Firmen bankrott gehen. Geht aber ein Staat bankrott, steuert die ganze Gesellschaft auf eine Krise mit immensem menschlichem Leid zu. Schulen müssen schliessen, der öffentliche Verkehr funktioniert nicht mehr, die Abfallentsorgung kommt zum Stillstand, Renten und IV-Zahlungen sind blockiert – das Leben steht still.

Darum muss die Option des Schuldenschnitts auch in Zukunft glaubwürdig und machbar sein. Es ist notwendig, dass Regeln geschaffen werden, welche es privaten Investoren verunmöglichen, sich nicht an der Restrukturierung der Schulden eines Landes zu beteiligen und auf dem Rechtsweg einen Profit von weit über 1000% zu erstreiten. Die Schweiz sollte sich dafür einsetzen.

Eine Rolle für die Schweiz

Kritik an der Regierungsführung in Argentinien ist durchaus angebracht, die Wirtschaftspolitik des Landes ist fahrlässig und die daraus resultierende Inflation von 10% (inoffiziell 40%) könnte direkt in die Zahlungsunfähigkeit führen, da die Devisenreserven zur Neige gehen. Argentinien hat sich zudem bis einen Tag vor Ablauf der Frist geweigert mit den Gläubigern an einen Tisch zu sitzen und zu verhandeln. Und Argentinien hat es verpasst, eine internationale Allianz und damit politischen Druck für das Anliegen einer international geregelten Schuldenrestrukturierung aufzubauen. Als Allianzpartner kämen Entwicklungs- und Schwellenländer in Frage – aber auch Länder wie die Schweiz: Die Schweiz hätte durch eine internationale Regelung keine Nachteile, könnte aber beweisen, dass sie Entwicklungshilfe ernst meint.

Es ergeben sich zudem Chancen für den Schweizerischen Finanzplatz. Der Markt für internationale Staatsanleihen lebt wie alle Finanzmärkte von der Rechtssicherheit. Zeigt sich, dass die USA und im Speziellen New York Urteile, wie dasjenige im Fall Argentinien, durchsetzen, werden sich Länder und Anleger vermehrt nach anderen Finanzplätzen umsehen. Die Schweiz bildet sich als Alternative an – die Finanzinfrastruktur ist hervorragend, der Schweizer Franken eine stabile Währung und das Schweizerische Rechtssystem geniesst ein gutes Ansehen.

Die Schweizerische Aussenpolitik hat die Möglichkeit, in der Erstellung eines internationalen Mechanismus zur Regelung von Schuldenschnitten eine führende Rolle einzunehmen und somit ihre finanztechnischen Fähigkeiten sinnvoll zu nutzen, international positiv in Erscheinung zu treten und effiziente Entwicklungspolitik zu betreiben – die vielgeforderte Politikkohärenz in Praxis.