Verschiedene Beispiele zeigen auf, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, damit Schweizer Konzerne ihren Verantwortungen in anderen Ländern nachkommen. Aus dieser Einsicht entstand die Konzernverantwortungsinitiative. Auch bei Syngenta in Pakistan, die schon seit Jahren arbeitsrechtliche Vorgaben missachtet, könnte die Annahme der Initiative wohl zu lang erhofften Veränderungen führen.
Freiwilligkeit oder nicht
Die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) wird derzeit im Schweizer Parlament heftig debattiert. Ein häufig erwähntes Argument gegen die Initiative ist die Aussage, Konzerne würden sich bereits freiwillig zur Einhaltung von hohen Umwelt- und Menschenrechtsstandards verpflichten, eigenen ethischen Grundsätzen folgen und würden durch die Initiative bloss mit unnötigen administrativen Vorgaben konfrontiert, welche ihr Engagement im sozialen Bereich, für ihre Mitarbeitenden und für die Umwelt nur verkomplizieren würden.
Natürlich gibt es Firmen, die wirklich den Verantwortungen, die ihre Arbeit mit sich bringt, nachkommen. Leider liegen aber auch verschiedenste Beispiele vor, welche das Gegenteil aufzeigen. Aus dieser Ungleichheit geht für jene Firmen, die sich vorbildlich verhalten, ein Nachteil hervor, da sie mit Unternehmen konkurrieren müssen, die sich ihren Verantwortungen entziehen. Deshalb geht es bei der KOVI unter anderem darum, Vorgaben zu schaffen, welche verantwortungsvolle Firmen nicht weiterhin benachteiligen, sondern alle gleichermassen zur Rechenschaft ziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Firmen ihre Pflichten wahrnehmen.
Zum Beispiel in Pakistan
Pakistan ist mit einer Bevölkerung von über 200 Millionen das sechstgrösste Land der Welt. Etwa 30% der Menschen leben unter der Armutsgrenze. Die Industrie ist nur wenig diversifiziert; ein Viertel des BIP stammt vom Agrarsektor. Exportiert werden vor allem Textilien, aber auch Pestizide. Ein weiteres wichtiges Standbein der Wirtschaft ist die Pharmaindustrie. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es nicht überraschend, dass Schweizer Firmen wie Novartis und Syngenta in Pakistan präsent sind.
Im Rahmen ihrer Corporate Responsibility Strategie zeigt Syngenta auf der eigenen Website auf, wie der Konzern die Erreichung der Sustainable Development Goals unterstützt, unter anderem SDG 8 – menschenwürdige Arbeit für alle. Zudem besagt Syngentas Verhaltenskodex, die Firma halte sich an alle Arbeitsgesetze, sowie an nationale und internationale Normen wie zum Beispiel die Menschenrechte. Ein Blick auf Syngenta in Pakistan zeigt dabei allerdings auf, dass ein solches freiwilliges Engagement in der Realität nicht umgesetzt wird.
Verstösse gegen das Arbeitsrecht
Das pakistanische Arbeitsrecht bietet einen weitgehenden Arbeitnehmerschutz. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Definition von Leiharbeit im Stundenlohn im Gegensatz zu einer festen Anstellung. So heisst es im Gesetz, wer 90 Tage am Stück oder 180 Tage innerhalb eines Jahres bei einem Unternehmen beschäftigt sei, müsse angestellt werden. Dies ist insofern von Bedeutung, weil die von den Gewerkschaften ausgehandelten Mindestlöhne, Boni etc. nur für Angestellte gelten, nicht aber für Leiharbeitende. Für Unternehmen ist es gerade deshalb ein gutes Geschäft, möglichst viele Mitarbeitende als Leiharbeitende zu halten. Leider hat sich das Problem dieser Informalisierung im Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verschärft, sodass grosse Konzerne zum Teil Tausende von Leiharbeitenden beschäftigen.
Syngenta wurde deshalb in Pakistan schon mehrfach vor Gericht gebracht. Der Verein MultiWatch veröffentlichte ausführliche Artikel zu diesem und anderen Fällen in seinem 2016 erschienenen Buch ‚Schwarzbuch Syngenta – Dem Basler Agromulti auf der Spur‘. Die bürokratischen Verfahren dauerten Jahre und wurden jeweils bis zum obersten Gerichtshof weitergezogen. Die Klagenden wurden entlassen. Obwohl Syngenta diese Verfahren bei jeder Instanz verlor und aufgefordert wurde, die Anstellungen zu regularisieren und noch ausstehende Löhne zu zahlen, hat der Konzern die Urteile ignoriert; gemäss Recherchen der WOZ ohne Konsequenzen. An der Praxis der überwiegenden Leiharbeit hat sich nichts geändert. Die Gewerkschaften sind überfordert mit der grossen Anzahl Fälle und die Betroffenen sind frustriert über die fehlenden Konsequenzen nach den bereits gewonnenen Verfahren.
Klagen in der Schweiz geben Aussicht auf echte Veränderung
Nebst den klaren Verstössen gegen das pakistanische Arbeitsrecht liegen hier aber auch Verstösse gegen Menschenrechte vor. So missachtet der vorliegende Fall das Verbot der Diskriminierung (Artikel 2), sowie das Recht auf Arbeit und gleichen Lohn (Artikel 23). Im Rahmen der KOVI könnten Klagen deshalb in der Schweiz diskutiert werden und die Kläger hätten damit Aussicht auf eine echte Verbesserung der Situation.
Bei einer Annahme der Initiative könnte zum Beispiel Syngenta in der Schweiz für die Menschenrechtsverstösse in Pakistan verklagt werden. Syngenta müsste dann gemäss der Sorgfaltspflicht nachweisen, dass sie die ihr möglichen Massnahmen getroffen hat, damit die Führung in der Pestizidfabrik in Karatschi nicht gegen die Menschenrechte verstösst. Dies wäre vielversprechend, denn wie die Situation in den letzten Jahren zeigt, werden ohne ein Eingreifen von Seiten des Schweizer Hauptsitzes weiterhin Menschenrechte verletzt.
Mit der KOVI steht die Schweiz vor der Entscheidung, ob sie von ihren international tätigen Konzernen endlich die notwendige Sorgfaltspflicht und Rechenschaft einfordern will. Trotzdem wäre aber auch bei der Annahme der KOVI natürlich nicht klar, wer die Einhaltung des Arbeitsrechts in Pakistan sicherstellen könnte.