Katalonien stimmt diesen Sonntag über seine Unabhängigkeit vom spanischen Staat ab. Welche Signalwirkung das für Drittstaaten mit derselben Problematik haben kann, wird sich weisen. Die Ausgangslage, analysiert im Beitrag von Daniel Högger.
Diesen Sonntag ist das Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens angesetzt. Trotz, oder gerade auch wegen des massiven Widerstands der spanischen Regierung in Madrid. Denn je mehr «Madrid» gegen das angestrebte Referendum vorging, desto zahlreicher wurde die Anhängerschaft der katalanischen Unabhängigkeit. Allerdings tangiert die katalanische Forderung nach Selbstbestimmung nicht nur Spanien, sondern auch die Aussenpolitik von Drittstaaten. Vor einer allfälligen Anerkennung müssten diese abwägen, zwischen dem Interesse der sich abzuspaltenden Gruppierung und des von der Ablösung (Sezession) betroffenen Staates. Doch selbst bei einem angenommenen Referendum wären die Chancen gering, dass diese Katalonien als einen der ihren, als unabhängigen, souveränen Staat anerkennen werden.
Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht und territorialer Integrität
Prinzipiell hat jedes Volk ein Recht auf Selbstbestimmung. Charakterisiert durch objektiv feststellbare und von anderen Gruppen differenzierbare Merkmale (Kultur, Sprache, Geschichte), sowie das subjektive Gruppenzugehörigkeitsgefühl der Mitglieder, ist ein solches Volk doch zwingend von einer Minderheit zu unterscheiden. In der Praxis ist dies oft nicht einfach, dabei aber zentral. Denn anders als einem Volk, gewährt das Völkerrecht einer Minderheit keine absolute Selbstbestimmung, sondern «lediglich» Minderheitenrechte, etwa die eigene Sprache zu sprechen. (Dies wird zuweilen als «internes Selbstbestimmungsrecht» bezeichnet.) Zugleich ist es einer Minderheit untersagt, durch Abspaltung einen eigenen Staat zu gründen und dadurch das sogenannte «äussere Selbstbestimmungsrecht» zu realisieren.
Eine Staatenneugründung ist heute indes nur noch auf Kosten eines anderen, bereits bestehenden Staates möglich. Doch diese wehren sich gegen allfällige Territoriumsverluste und verweisen auf ihr immanentes Recht auf territoriale Unversehrtheit. Folglich könnte ein betroffener Staat denn auch die externe Anerkennung einer Sezession als verbotene Einmischung in seine inneren Angelegenheiten sehen und entsprechend Sanktionen gegen den anerkennenden Drittstaat ergreifen. Deshalb ist das vorgängige Einverständnis des direktbetroffenen Staates zur angestrebten Abspaltung, für deren Anerkennung durch Drittstaaten entscheidend. Akzeptiert ein Mutterstaat die Abspaltung eines Landesteils jedoch nicht, werden somit auch andere Staaten diese Abspaltung kaum anerkennen. So geschehen bei der Abspaltung der Krim von der Ukraine. Allerdings gibt es auch hierbei eine Ausnahme, wobei das innere und äussere Selbstbestimmungsrechts in einer Art Stufenverhältnis verstanden werden müssen. Wird einer Minderheit auf krasse Weise und unter Missachtung grundlegender Menschenrechte das innere Selbstbestimmungsrecht verweigert, kann von den anderen Staaten ihr ein Anspruch auf «äusseres Selbstbestimmungsrecht» als «means of last resort» zuerkannt werden. Dies traf beispielsweise bei der kosovarischen Unabhängigkeit zu. Zwar billigte auch die serbische Regierung die Abspaltung des Kosovo nicht. Doch die systematische Unterdrückung der kosovarischen Bevölkerung durch Serbien in den 1990ern, veranlasste viele Drittstaaten, die in letzter Konsequenz erfolgte Lossagung des Kosovo von Serbien als rechtmässig anzuerkennen.
Internationale Anerkennung zweifelhaft
In Katalonien sehen Drittstaaten sich ebenfalls mit dem Gegensatz zwischen Forderungen nach Selbstbestimmung und dem Recht des Mutterstaates auf territoriale Integrität konfrontiert. Da die Katalanen jedoch meist nicht als eigenes Volk, sondern als Minderheit gelten, steht ihnen dementsprechend «nur» ein Recht auf inneres Selbstbestimmung zu. Einem äusseren Selbstbestimmungsrecht und somit der Abspaltung entgegen, steht das Recht Spaniens an territorialer Integrität, welches bei anderen Staaten nach wie vor Vorrang geniesst. Solange der spanische Staat den Katalanen weiterhin erlaubt und ermöglicht, ihre Sprache und Kultur selbstbestimmt zu leben, gibt es für die allermeisten Drittstaaten keinen Grund, die Interessen der Katalanen über diejenigen von Spanien zu stellen und Katalonien als eigenständigen Staat anzuerkennen. Der Ausgang des Referendums würde die internationale Stellung Kataloniens also eher nicht verändern.
Welche Konfliktlösung?
Doch damit ist die Kontroverse zwischen «Barcelona» und «Madrid» noch lange nicht beigelegt. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Auseinandersetzung weiter eskalieren und keine Seite nachgeben wird. Anstatt also weiter für, beziehungsweise gegen ein solches Referendum und die vollständige Unabhängigkeit Kataloniens zu kämpfen, sollte eine «Schweizer Lösung», im Sinne einer weitreichenden Föderation angestrebt werden. Hierbei würde Katalonien zwar weiterhin Teil des Spanischen Staates bleiben. Zugleich aber würde die katalanische Autonomie möglichst allumfassend gestaltet. Einzig ein so gestalteter Kompromiss könnte diesen Konflikt langfristig beilegen.