Seit das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sich im November 2011 für den Gripen als Teilersatz für die Tiger-Flotte ent- schieden hat, gehen die politischen Wogen hoch. Am 14. Dezember 2012 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Im März 2013 beriet der Ständerat über den Gripen und sprach sich für den Kauf aus, löste aber die Ausgabenbremse nicht. Nach der Beratung im Nationalrat, voraussichtlich in der Sommersession 2013, und allfälligen Zweitbehandlungen in den Räten wird der Gripenkauf schliesslich mit hoher Wahrscheinlichkeit vors Volk kommen. Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft für den Gripenkauf, dass die Schweiz, wolle sie ihre Souveränität bewahren, eine selbständige Luftraumüberwachung sicherstellen müsse. Dies, weil aus Neutralitätsgründen einem Militärbündnis nicht beigetreten werden könne. Die Luftraumüberwachung sei aber nur zu bewerkstelligen, wenn die heutige, veraltete Flotte erneuert werde, wozu der Gripen am besten geeignet sei. Dieses Argument wurde auch in der Ständeratsdebatte zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen von allen politischen Seiten aufgegriffen. Es wurde sogar direkter mit der Neutralität argumentiert: Die Schweiz als neutrales Land müsse selbstverständlich eine eigenständige Luftraumüberwachung vorweisen. Unter Berücksichtigung früherer sicherheitspolitischer Entscheidungen ist davon auszugehen, dass das Neutralitätsargument vor allem bei einer potentiellen Volksabstimmung eine wesentliche Rolle spielen wird. Das vorliegende foraus-Diskussionspapier zeigt auf, warum die Neutralität als Argument für die Beschaffung ungeeignet ist und grösstenteils ins Leere läuft.