Ein starkes Engagement der Schweiz für den Schutz von Umweltvertriebenen
Die Schweiz und Norwegen lancierten 2012 die Nansen Initiative mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit betroffenen Staaten eine Schutzagenda zu erarbeiten. Diese Schutzagenda wird anfangs Oktober 2015 an einer internationalen Konferenz in Genf vorgestellt. Die Nansen Initiative endet damit. Die Autorinnen fordern daher, dass die Schweiz die Nansen Initiative über das Jahr 2015 hinaus weiterführt. In einer nächsten Phase muss der Schwerpunkt auf regionalen Lösungen liegen; weitere Staaten müssen in den Prozess eingebunden werden.
Migration – ein multikausales Phänomen
Migration ist nicht durch einen einzigen Faktor bedingt, sondern durch ein Zusammenwirken von ökonomischen, sozialen, politischen und ökologischen Faktoren. Die internationale Rechtslage wird diesen komplexen und multikausalen Migrationsrealitäten nicht gerecht. Die Autorinnen fordern daher, dass das EDA in geeigneten internationalen Foren eine Grundsatzdiskussion anstösst. Dabei soll die scharfe Unterscheidung zwischen freiwilliger und erzwungener Migration hinterfragt werden. Migration soll als geeignete Anpassungsstrategie an Umweltveränderungen anerkennt und diesen Ansatz auf internationaler Ebene gefördert werden.
Anpassung der Schweizer Gesetzgebung
Die Multikausalität von Migration stellt eine Herausforderung für das geltende Recht dar. Dieses muss entsprechend angepasst werden. Man kann nicht länger politische Gründe als alleinigen Migrationsgrund berücksichtigen. Das Zusammenwirken verschiedener Gründe – seien diese nun ökologischen, sozialen oder ökonomischen Art – können eine Bedrohung an Leib und Leben darstellen. Die Autorinnen fordern daher, dass Schweizer Asyl- und Ausländerrecht derart angewendet und angepasst wird, dass die vorläufige Aufnahme auch eine konkrete Gefährdung aufgrund von ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen berücksichtigt und die Rechte, die mit dem Status der vorläufigen Aufnahme einhergehen, überdacht werden. Insbesondere soll eine maximale Dauer dieses temporären Status‘ definiert werden, nach deren Ablauf die vorläufige Aufnahme in eine reguläre Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wird.