Publications by Alexander Spring
Seit das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sich im November 2011 für den Gripen als Teilersatz für die Tiger-Flotte ent- schieden hat, gehen die politischen Wogen hoch. Am 14. Dezember 2012 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Im März 2013 beriet der Ständerat über den Gripen und sprach sich für den Kauf aus, löste aber die Ausgabenbremse nicht. Nach der Beratung im Nationalrat, voraussichtlich in der Sommersession 2013, und allfälligen Zweitbehandlungen in den Räten wird der Gripenkauf schliesslich mit hoher Wahrscheinlichkeit vors Volk kommen. Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft für den Gripenkauf, dass die Schweiz, wolle sie ihre Souveränität bewahren, eine selbständige Luftraumüberwachung sicherstellen müsse. Dies, weil aus Neutralitätsgründen einem Militärbündnis nicht beigetreten werden könne. Die Luftraumüberwachung sei aber nur zu bewerkstelligen, wenn die heutige, veraltete Flotte erneuert werde, wozu der Gripen am besten geeignet sei. Dieses Argument wurde auch in der Ständeratsdebatte zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen von allen politischen Seiten aufgegriffen. Es wurde sogar direkter mit der Neutralität argumentiert: Die Schweiz als neutrales Land müsse selbstverständlich eine eigenständige Luftraumüberwachung vorweisen. Unter Berücksichtigung früherer sicherheitspolitischer Entscheidungen ist davon auszugehen, dass das Neutralitätsargument vor allem bei einer potentiellen Volksabstimmung eine wesentliche Rolle spielen wird. Das vorliegende foraus-Diskussionspapier zeigt auf, warum die Neutralität als Argument für die Beschaffung ungeeignet ist und grösstenteils ins Leere läuft.
Im Juli 2011 veröffentlichten Schweizer Medien Bildmaterial von RUAGMunition, die in Libyen aufgefunden wurde. Das Kriegsmaterial Schweizer Herkunft wurde angeblich von libyschen Rebellen im Bürgerkrieg verwendet. Schweizer Waffen im Bürgerkrieg: Der Zwischenfall sorgte für politischen Zündstoff. Seit Jahren wird hierzulande die Frage der rechtlichen Kontrolle des Kriegsmaterialexports kontrovers diskutiert. Der dabei geäusserte Hauptvorwurf: Die Unstimmigkeit zwischen Gesetzgebung und Praxis. Laut der vorliegenden Studie besteht tatsächlich eine gewisse Divergenz zwischen Gesetzgebung und Praxis. Diese könnte durch die im Diskussionspapier dargelegten Massnahmen verringert werden.
20 Jahre nach der Aufnahme des ersten Menschenrechtsdialogs kommunizierte das EDA unter Führung von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey im Mai 2011 eine Neuausrichtung dieses Instruments der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik. Eine ernüchternde Bilanz der Dialoge sowie die Gefahr eines Verkommens zu einem isolierten Gefäss zur Förderung der Menschenrechte scheinen zu diesem Schritt geführt zu haben. Der/die nachfolgende Aussenminister/Aussenministerin steht vor der anspruchsvollen Aufgabe diese angekündigte Neuausrichtung zu vollziehen. Mit den Menschenrechtsdialogen soll ein Instrument neu ausgerichtet werden, welches bis zum heutigen Zeitpunkt als Mittel der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik undurchsichtig blieb. Beim Menschenrechtsdialog handelt es sich um ein bilaterales Instrument um den Menschenrechten international zur Durchsetzung zu verhelfen. Mittels Dialog soll ein Partnerland dazu gebracht werden, die Menschenrechtslage mittel- bis langfristig zu verbessern. Das Instrument basiert im Wesentlichen auf Freiwilligkeit und Kooperationswille und ist im Grenzbereich zwischen Völkerrecht und –politik anzusiedeln. Das vorliegende foraus-Diskussionspapier analysiert die bisherige schweizerische Praxis der Menschenrechtsdialoge und führt zu vier Forderungen, die es bei der Neuausrichtung zu berücksichtigen gilt.