Dr. Daniel Högger ist foraus Senior Policy Fellow. Er studierte an den Universitäten Zürich, Den Haag und Birmingham (UK), Internationale Politik, Völkerrecht und Geschichte und doktorierte an der Universität Basel zu den Voraussetzungen der Staatenanerkennung im Völkerrecht. Er forscht und publiziert zu Fragen des Völkerrechts und der internationalen Politik, leitete das Programm Global Governance und gründete das Programm Science & Tech.
Publications by Daniel Högger
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind blockiert. Dies liegt nicht nur an der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014, sondern auch an der bisherigen Uneinigkeit beider Parteien über ein institutionelles Rahmenabkommen. Ein solches fordert die EU seit längerem als Voraussetzung für weitere zukünftige Binnenmarktabkommen. Mit diesem Rahmenabkommen soll ein verbindliches Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten über die korrekte Auslegung der bilateralen Verträge geschaffen werden. Primär sollen solche Konflikte von einem Gemischten Ausschuss behandelt werden. Bliebe dieser erfolglos, bräuchte es für eine abschliessende Entscheidung eine Zweit- bzw. Letztinstanz. Welche ist jedoch bisher ungeklärt.
Im November 2012 schlossen sich zahlreiche Oppositionsgruppen gegen die Regierung Assads zur syrischen Nationalkoalition zusammen. Bereits wenige Tage da- nach anerkannten einige Staaten diesen Zusammenschluss als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Andere Staaten gaben sich dagegen zurückhaltender mit Anerkennungserklärungen. Die Frage ob und als was die syrische Nationalkoalition aufzufassen ist, stellt sich auch für die Schweiz. Die vorliegende Analyse kommt anhand von völkerrechtlichen Kriterien zum Schluss, dass die syrische Nationalkoalition weder die Voraussetzungen für die Anerkennung als Regierung, noch als Exilregierung erfüllt. Es wird deshalb empfohlen, zum jetzigen Zeitpunkt von einer Anerkennung der syrischen Nationalkoalition als Regierung oder Exilregierung abzusehen. Es erscheint aber trotz- dem zentral, die syrische Nationalkoalition als neuen Akteur in diesem Konflikt wahrzunehmen und diesen Zusammenschluss von Aufständischen als Konfliktpartei implizit anzuerkennen und in der weiteren Planung und Durchführung des zukünftigen Engagements der Schweiz in Syrien zu berücksichtigen.