Restoring Paradise: Handlungsmöglichkeiten für die Schweiz zur Verbesserung ihrer Reputation und Rechenschaft

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Der Sturm der Empörung über die Enthüllungen der Paradise Papers betrifft auch Schweizer Rohstofffirmen. Der Schweizer Politik bieten sich in den kommenden Monaten mehrere konkrete Möglichkeiten, eine Kurskorrektur aus diesem Sturm vorzunehmen. Die Rettung des Schweizer Rufs kann letztlich nur durch verbindliche Massnahmen zur Steigerung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Rohstofffirmen erreicht werden.

Nach den Enthüllungen der Paradise Papers zeigt sich einmal mehr, dass die Schweiz als Drehscheibe des internationalen Rohstoffhandels grossen Reputationsrisiken ausgesetzt ist. Gleichzeitig wird uns wiederholt vor Augen geführt, wie extrem komplex und intransparent der Rohstoffsektor ist. Selbst Rechtsexperten sind sich darüber uneinig, welche Handlungen und Transaktionen rechtswidrig und welche, von der Öffentlichkeit zwar als inkorrekt und unmoralisch verurteilt, doch mit der heutigen Gesetzeslage vereinbar sind und somit zur gängigen Praxis innerhalb des Rohstoffsektors gehören.

Die Schweizer Politik setzte im Bereich des Rohstoffsektors bislang hauptsächlich auf freiwillige Massnahmen und eine international abgestimmte Vorgehensweise, die primär darauf bedacht ist, keine Nachteile für Schweizer Unternehmen zu schaffen. Der Erfolgsausweis dieser Strategie ist allerdings ernüchternd. Dass eine Schweizer Firma mit heftigen internationalen Vorwürfen von aggressiver Steuervermeidung, Korruption und Ausbeutung der Bevölkerung in mindestens zwei afrikanischen Ländern belastet wird, sollte uns Schweizerinnen und Schweizern, aber vor allem den Politikerinnen und Politikern in Bern, äusserst peinlich sein.

Es ist daher angebracht, ungeachtet der freiwilligen Möglichkeiten, den Handlungsspielraum rechtskräftiger Massnahmen ernsthaft zu diskutieren. Es ergeben sich dem Schweizer Bund und Parlament in den nächsten Monaten drei konkrete Möglichkeiten zu handeln. Zwei davon beziehen sich auf die Transparenz von Transaktionen und Zahlungsströmen. Die Dritte auf die rechtsverbindliche Sorgfaltsprüfung im Bereich der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards.

Transparenzsteigerung im Rohstoffhandel

Der im letzten Jahr dem Parlament unterbreitete Entwurf der Aktienrechtsrevision sieht vor, dass wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, Zahlungen über CHF 100’000 pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen veröffentlichen müssen. Während diese Stossrichtung zu begrüssen ist und ein längst erforderliches Angleichen an die fortschrittlichen EU-Transparenzrichtlinien darstellt, würde sie im Falle der Schweiz kaum die erhoffte Wirkung erzielen. Rohstoffhandelsfirmen, die das Kernstück des Schweizer Rohstoffhandelsplatzes darstellen, werden von dieser Transparenzregelung in keiner Weise tangiert (siehe foraus-Studie dazu). Die Rechtskommission des Nationalrats, die sich im Frühjahr 2018 mit dieser Frage befassen wird, täte gut daran, die Reichweite des Gesetzes auszuweiten und auch Handelsaktivitäten und nicht-börsenkotierte Firmen miteinzubeziehen.

Berichterstattung zur Konzernstruktur

Vor kurzem hat der Bundesrat die ALBA/G-Vereinbarung mit der OECD in Kraft gesetzt. Diese verpflichtet in der Schweiz ansässige grosse multinationale Unternehmen dazu, der Schweizer Steuerbehörde spezifische Unternehmensdaten, wie Umsatz vor Steuern, einzeln für alle Länder, in denen sie aktiv sind, offenzulegen.
Dank solcher länderbezogener Berichte, die zwischen den Steuerbehörden betroffener Länder ausgetauscht werden, können internationale Steuervermeidungsstrategien aufgedeckt und verhindert werden. Damit jedoch missbräuchliche Verrechnungspreismanipulationen tatsächlich identifiziert werden können, sind Kenntnisse über die gesamte international Konzernstruktur, sowie über die Verrechnungspolitik des Konzerns nötig. Die Schweiz wird voraussichtlich aber gerade diese Informationen nicht von den Unternehmen einfordern und weiterleiten, sondern lediglich die minimalen länderbezogenen Berichte. Dies wurde von Alliance Sud bereits früh und ausführlich in einer Stellungsnahme zur Vernehmlassung kritisiert. Wir empfehlen der Schweizer Politik, angesichts des angeschlagenen Rufes, hier einen Schritt über das Minimum hinauszugehen und wirkungsrelevante Informationen einzufordern.

Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte

Die 2016 eingereichte Konzernverantwortungsinitiative will Unternehmen dazu verpflichten, Menschenrechts- und Umweltstandards auch im Ausland einzuhalten. Dies soll durch eine zwingende Sorgfaltspflichtprüfung und Haftungsregeln erfolgen. Der Bundesrat räumt dem Thema zwar einen hohen Stellenwert ein, empfiehlt die Initiative allerdings zur Ablehnung und verweist stattdessen auf die Fortsetzung freiwilliger Massnahmen. International finden sich allerdings zunehmend verbindliche Sorgfaltspflichten, so beispielweise in Frankreich und der EU. Die Schweiz sollte spätestens jetzt nachziehen.
Der Befürchtung, dass menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen zu hohen Kosten für Konzerne führen, kann entgegengesetzt werden, dass konzerninterne Überprüfungen von Menschenrechts- und Umweltstandardverstössen von der Allgemeinheit bereits jetzt schon erwartet werden und viele Konzerne dies auch schon tun. Eine rechtsverbindliche Einführung solcher Sorgfaltspflichten könnte während der Transitionsphase bei einigen Konzernen zwar zu erhöhten Kosten führen, im Vergleich zu ihren Gewinnausschüttungen und den Risiken ihrer Geschäftstätigkeit, sind solche aber durchaus tragbar und gegebenenfalls sogar nötig. Der Ball liegt nun beim Parlament, welche die Konzernverantwortungsinitiative zur Annahme empfehlen, oder gegebenenfalls einen greifbaren Gegenvorschlag ausarbeiten sollte.

Zusammenfassend zeigt sich anhand dieser drei aktuellen Handlungsmöglichkeiten, dass die Schweizer Politik in den nächsten Monaten konkrete Schritte in Richtung Transparenz und Rechenschaftspflicht unternehmen kann und soll. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass der angeschlagene Ruf der Schweizer Rohstoffbranche zumindest teilweise wiedergestellt werden kann.