Von Simon Haefeli – Rechtzeitig zum Start des neuen Abstimmungskampfes ist das foraus-Diskussionspapier zur AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“ erschienen. Die Initiative will verschiedene Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellen. Die Autoren sehen bei der Interpretation des Initiativtexts grosse Unsicherheiten. Dies dürfte dazu führen, dass die Entscheidung, welche Staatsverträge zur Abstimmung gelangen, vorab durch (partei)politische Interessen bestimmt wäre.
Die Initianten bezwecken mit der Initiative eine Mitsprache von Volk und Ständen in der Aussenpolitik. Nach dem Initiativtext würden Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterliegen, die
- eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
- die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
- Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
- neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.
Multilateralismus als sachliches Kriterium
Die in ihrer Auswirkung relevanteste Bestimmung ist das obligatorische Referendum für Staatsverträge, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen vorsehen. Das Kriterium der multilateralen Rechtsvereinheitlichung wurde 2003 in einer Volksabstimmung aus der Verfassung gestrichen, weil wichtige bilaterale Verträge nicht erfasst wurden, dagegen aber viele unumstrittene, technische Verträge darunter fielen. Auch heute gibt es keinen Grund, weshalb ein Staatsvertrag mit vielen Staaten eher zur Abstimmung gelangen sollte als ein Staatsvertrag mit nur einem Staat.
Der wichtige Bereich
Eine weitere grosse Unsicherheit steckt im Begriff des „wichtigen Bereichs“ – einer verfassungsrechtlichen Neuschöpfung. In seiner Einschätzung geht der Bundesrat davon aus, dass das Parlament, welches weiterhin darüber entscheiden würde, ob ein Staatsvertrag einem Referendum unterliegt, mit einer neuen Praxis den „wichtigen Bereich“ konkretisierte. Die Autoren des Diskussionspapiers erwarten dagegen, dass sich das Parlament an der bisherigen Praxis zum fakultativen Staatsvertragsreferendum orientieren würde, wonach Staatsverträge dem fakultativen Referendum unterliegen, wenn sie „wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder [ihre] Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.“
Die Formulierung der Initiative birgt insgesamt einen zu grossen Interpretationsspielraum. Dies führte vermehrt zu politischen Grabenkämpfen im Parlament – in einem Fall, in welchem es eigentlich nur Recht anwenden sollte. Zudem führt die Initiative Kriterien ein, die keine sachliche Entscheidungsgrundlage dafür bieten, ob ein Staatsvertrag Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden soll.
lic. iur. Simon Haefeli (28) ist Jurist und Vorstandsmitglied von foraus sowie Mitverfasser der foraus-Studie zur Initiative.
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