Kommission des Ständerats will keinen Gegenvorschlag zur SBI

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Die Rechtskommission des Ständerates lehnt die Selbstbestimmungsinitiative ab und empfiehlt keinen Gegenvorschlag. foraus kündigt eine Studie zu den Auswirkungen der Initiative an.

Am 19. Januar 2018 hatte die Staatspolitische Kommission des Ständerates der mit der Vorprüfung der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative oder kurz SBI genannt) befassten Rechtskommission derselben Kammer beantragt, dem Bundesrat zu folgen und die SBI Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen – und zwar ohne Gegenvorschlag. Heute ist die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) diesem Antrag gefolgt. Sie lehnt die SBI ab und empfiehlt ebenfalls keinen Gegenvorschlag zur Initiative. Dies ist sehr zu begrüssen, zumal einzelne Kommissionsmitglieder zu Beginn des Jahres noch mit einem Gegenvorschlag zur SBI liebäugelten.

Der zur Debatte stehende Gegenvorschlag hätte die Verankerung der sogenannten Schubert-Praxis des Bundesgerichts auf Verfassungsstufe vorgesehen. Die Schubert-Praxis – die im Grunde genommen keine Praxis ist, da sie seit dem Leiturteil kaum angewendet wurde – besagt, dass neues Bundesgesetzesrecht älteren völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgehen soll, wenn das Parlament bei der Rechtssetzung «bewusst» vom Völkerrecht abweicht. Die Anwendung dieser Hierarchieregelung würde unweigerlich zu Vertragsbrüchen der Schweiz führen. Denn das Völkerrecht bindet die Schweiz unabhängig von innerstaatlichem Recht. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz pacta sunt servanda sowie aus der Wiener Vertragsrechtskonvention.

Abgesehen von der Untauglichkeit dieses Vorschlags wäre es politisch unklug, einen Gegenvorschlag zur SBI zur Abstimmung zu empfehlen: Einerseits würde dadurch das Nein-Lager empfindlich gespalten; andererseits würde ein Gegenvorschlag die SBI in Teilen legitimieren, obwohl sie in ihrer Stossrichtung verfehlt und aus menschenrechtlicher, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Sicht äusserst gefährlich ist.

Die SBI verlangt einerseits den Vorrang des Verfassungsrechts vor völkerrechtlichen Verpflichtungen und will andererseits einen Anpassungs- bzw. Kündigungsmechanismus für der Verfassung widersprechendes Völkerrecht einführen. Dabei verkennen die Initianten die vielfältigen und durchs Band negativen Konsequenzen der SBI für die Schweiz. Diese werden derzeit von drei foraus Mitgliedern, Barbara Kammermann, Corinne Reber und Tobias Naef untersucht. In ihrem bald erscheinenden Diskussionspapier werden sie die Auswirkungen einer Annahme der SBI aufzeigen – unter anderem auf die drei Staatsgewalten, deren Kompetenzen beschnitten würden, auf die Volksrechte, die geschwächt würden, auf die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz, die eingeschränkt würde und auf das Image der Schweiz, das empfindlich leiden würde.

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