Es wurde kritisiert und seine Abschaffung gefordert: Das Dublin-Abkommen steht für viele als Inbegriff eines europäischen Versagens in der Asylpolitik. Mehr noch: als Schande. Doch ist diese Kritik gerechtfertigt? Nur zum Teil. Warum trotz aller Kritik und Krise ein Ausstieg keine Option sein kann, Reformen aber dringend notwendig sind.
Werden Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nach der grössten Errungenschaft des europäischen Integrationsprozesses gefragt, dann lautet die häufigste Antwort: die Schaffung eines grenzenlosen Europas. Mit dem Schengen-Abkommen sind die systematischen Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums dahingefallen, mit dem freien Personenverkehr die nationalen Arbeitsmärkte geöffnet. Diese neue Offenheit machte aber auch die bessere Koordination nationaler Migrations- und Asylpolitiken notwendig. Die Grundlage zu einer koordinierten Asylpolitik bildet das Dublin-Abkommen.
Das Dublin-Abkommen bedeutet allerdings bei weitem noch keine gemeinsame europäische Asylpolitik. Das Abkommen besteht lediglich aus einem einfachen Mechanismus, wie die Zuständigkeiten zwischen den Staaten bei der Behandlung von Asylgesuchen gestaltet sind: Ein Asylsuchender kann nur in einem europäischen Land ein Asylgesuch einreichen und für die Bearbeitung des Gesuchs ist in den allermeisten Fällen das Ersteintrittsland zuständig. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass jedem Antragssteller ein Asylverfahren garantiert wird und andererseits das sogenannte “Asyl-Shopping” verhindert werden, bei dem hintereinander in verschiedenen europäischen Staaten Asylanträge gestellt werden.
Unabdingbare Reformen
Dieser Zuständigkeitsmechanismus funktioniert in der Praxis bei weitem nicht so, wie man sich dies erhofft hat. Das Dilemma besteht darin, dass fast alle beteiligten Staaten mit dem bestehenden Abkommen unglücklich sind, dessen Wegfall aber ebenso wenig als mögliche Alternative betrachten. Doch gerade die tragischen Schiffsunfälle und Todesfälle von MigrantInnen bei Einreiseversuchen nach Europa, die Überforderung in den (Haupt-)Ankunftsländern, die chaotischen Zustände in den Unterbringungen, die unzureichende Erfüllung administrativer Pflichten – sie zeigen: Reformen sind unabdingbar.
Von Seiten der Ankunftsländer wird die Forderung laut nach einer «fairen Verteilung» der Ankommenden innerhalb der Schengenländer sowie für eine bessere Unterstützung beim administrativen und finanziellen Aufwand. In einem ersten Schritt haben sich die EU-Aussenminister deshalb darauf geeinigt, 120’000 Flüchtlinge neu auf alle Mitgliedsländer zu verteilen –eine Entwicklung in Richtung Quotensystem. In der Praxis ist diese Umverteilung bislang jedoch weitgehend gescheitert – gerade einmal 583 Flüchtlinge wurden umverteilt. Selbst die Staaten welche der Umverteilung zugestimmt haben, setzen die Vereinbarung kaum in die Praxis um. Bislang konnte noch nicht aufgezeigt werden, wie diese nationalen Egoismen überwunden werden können und der Dublin-Mechanismus an die europäische Verantwortungsteilung angepasst werden kann.
Ein Ausstieg liegt nicht im Interesse der Schweiz
Auch hierzulande wird gewettert gegen Dublin. Doch gerade für die Schweiz hat das Abkommen zur Folge, dass jährlich mehrere Tausend Asylgesuche weniger bearbeitet werden müssen, da diese als Dublin-Fälle an einen EU-Staat zurückgewiesen werden können. Das Dublin-Abkommen reduziert somit die Anzahl der Asylverfahren und im Endeffekt auch die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge in Europa. Somit hat das Dublin-System auch einen reduzierenden Effekt auf die Anzahl Asylsuchende in der Schweiz, da Doppelspurigkeiten eingedämmt werden. Viel entscheidender ist aber, dass die Schweiz ohne das Dublin-System zu einer Insel innerhalb Europas würde, der einzigen zweiten Chance, in Europa ein Asylgesuch zu stellen. Damit würde die Schweiz zur letzten Hoffnung für abgewiesene Asylbewerber aus ganz Europa und die administrative und finanzielle Belastung wäre um ein Vielfaches grösser als in der aktuellen Ausganglage. Ein Ausstieg der Schweiz kann keine Option sein.
Grenzenloses Europa nur als Paket
Die Dublin-Teilnahme der Schweiz könnte durch die Masseneinwanderungs-Initiative gefährdet sein. Denn sollte die Personenfreizügigkeit fallen, dann wäre die Schweiz nicht mehr Teil des grenzenlosen Europas. Die Europäische Union will in diesem Fall auch das Schengen-System aussetzen, ohne welches aber eine Teilnahme am Dublin-Abkommen nicht möglich ist. Solche funktionalen Zwänge sind in einem Europa ohne innere Grenzen unvermeidbar. Ein Ausstieg der Schweiz hätte deshalb nicht eine bessere Kontrolle der eigenen Grenzen zur Folge, wie sich das einige wünschen, sondern würde umgekehrt dazu führen, dass die Schweiz mit viel grösseren Mühen konfrontiert wäre, Asylverfahren durchzuführen und ihrer humanitären Verpflichtung gerecht zu werden.
Sollte der neue Verteilschlüssel zum Besitzstand des Schengenraumes werden, dann wird dieser auch für die Schweiz als Schengenland rechtsverbindlich. Dies in ihrem eigenen Interesse. Um bei dem absehbaren politischen Prozess keine abseitsstehende Beobachterrolle einzunehmen, ist eine aktive Rolle der Schweiz bei den Reformen wünschenswert.