Nach dem MEI-Schock: Zeit für eine systematische Analyse der Umsetzungsvorschläge

Migration

Ob sich die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative zu einem politischen Trauma entwickelt oder einen neuen politischen Gestaltungsraum eröffnet, hängt vom Gelingen einer systematischen Analyse der Umsetzungsalternativen ab. Ein Vorschlag für Beurteilungskriterien basierend auf dem Verfassungstext.

Der 9/02 schockte die Schweizer Migrations- und Europapolitik. Ein Schock lähmt kurzfristig, doch kann sich diese Ausnahmesituation schnell in hektisches und unkontrolliertes Verhalten ausdrücken. Ähnlich wie bei einem Schockpatienten verfiel die Schweizer Politiklandschaft in einen unkoordinierten Aktivismus, der die unterschiedlichsten Interpretationen des Willens der Stimmberechtigten ausschüttete. So fordern die Initianten eine strikte und wortgetreue Umsetzung ihrer Initiative, präsentieren aber ein davon abweichendes Umsetzungskonzept. Andere zerbrechen sich den Kopf, mit welcher Schlaumeierei die Initiative freizügigkeitskompatibel umgesetzt werden könnte. Avenir Suisse schlägt eine Versteigerung der Kontingente vor und Branchenverbände der Wirtschaft betreiben bereits Lobbyismus in der Hoffnung, man möge doch bei ihnen eine Ausnahme machen und sie von Kontingenten ausnehmen. Die Debatte der Umsetzung wirkt hektisch und orientierungslos, da er mit vielen technischen Details gespickt ist und die Entscheidungsträger sind mit unterschiedlichen Interessen konfrontiert. Der Schock vom 9. Februar sollte sich aber nicht zu einem Trauma entwickeln und deshalb braucht es eine sorgfältige Analyse der Handlungsalternativen bei der Umsetzung des Abstimmungsresultates.

Systematische Analyse der Umsetzungsvorschläge notwendig

Am 20. Juni wird der Bundesrat seine Umsetzungsvorschläge zur Masseneinwanderungsinitiative der Öffentlichkeit präsentieren, was die Diskussion erst recht entfachen wird. Um bei dieser Kakophonie von Vorschlägen die Übersicht zu behalten, ist es notwendig, eine einheitliche Bewertung zu entwickeln, die einen systematischen Vergleich ermöglicht. Eine solche Analyse steht und fällt mit den gewählten Bewertungskriterien. Naheliegend ist eine Ableitung der Kriterien aus dem Verfassungstext, da dieser transparent und demokratisch legitimiert ist.

Zwei Hauptkriterien: Gesamtwirtschaftliche Interessen und Initiativtreue

Der Verfassungstext verlangt, dass die Kontingente „auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz“ ausgerichtet sein sollten. Dies ist das zentrale Kriterium im Wortlaut der Initiative bei der Ausgestaltung des neu einzuführenden Kontingentsregimes. Demzufolge sollten Umsetzungsvorschläge danach bewertet werden, wie gut sie diesem Kriterium entsprechen. Das Kriterium der gesamtwirtschaftlichen Interessen bedeutet inhaltlich, welchen Beitrag eine Umsetzungsvariante zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung darstellt. Es handelt sich dabei um eine makroökonomische Zielgrösse, welche nicht deckungsgleich ist mit partikularen Interessen einzelner Branchen und Unternehmen, sondern die wirtschaftliche Wertschöpfung in ihrer Gesamtheit berücksichtigen will.

Die gesamtwirtschaftlichen Interessen dürfen jedoch nur im vorgegebenen Rahmen des Initiativtextes berücksichtigt werden. Analysiert man den neuen Artikel 121a „Steuerung der Zuwanderung“ der Bundesverfassung, kann man folgende drei Bausteine erkennen:

  • Eigenständige Steuerung über jährliche Höchstzahlen
  • Betrifft sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechtes
  • Berücksichtigung eines Inländervorranges

Eine solche Bewertung auf zwei Achsen hilft die intensive und politisch-geprägte Diskussion analytisch zu strukturieren. Die Hauptkriterien „Gesamtwirtschaftliche Interessen“ und „Initiativtreue“ ermöglichen einen transparenten und legitimierten Vergleich.

Wie Vorschläge wie zum Beispiel ein Punktesystem oder ein föderalistisches Kontingentssystem zu beurteilen sind, hängt von deren konkreten Ausgestaltung ab. Jede Umsetzungsmassnahme erhält bei der Bewertung einen Erfüllungswert für die Initiativtreue und den gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Es ist jene Umsetzungsvariante zu bevorzugen, welche den höchsten kumulierten Wert erreicht.

Anwendungsbeispiel: Verschiedentlich wurde eine Beschränkung des Familiennachzugs als Option in die Diskussion eingebracht. Diese Forderung widerspricht dem Wortlaut der Initiative nicht und ist somit initiativtreu, sie ist dort aber auch nicht explizit vorgesehen. Aus diesem Grund rückt die Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens in den Vordergrund. Die Beschränkung des Familiennachzugs würde die Attraktivität des Schweizer Arbeitsmarktes schwächen und die gesellschaftliche Integration der Zuwanderer erschweren. Dadurch würden wertvolle Fachkräfte die Schweiz meiden und die Zugewanderten aufgrund von Integrationsdefiziten weniger Wertschöpfung erbringen. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen dieser Massnahme ist demzufolge als doppelt negativ zu bewerten. Umsetzungsmassnahmen, welche nicht zwingend von der Verfassung verlangt werden, sollten also nach ihrem Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beurteilt werden. Eine Einschränkung des Familiennachzug und der persönlichen Autonomie schneidet dabei schlecht ab.

Ein politischer Schock muss nicht zwangsweise zu einer nachhaltigen Verstörung führen, sondern kann auch neue Möglichkeiten und Gestaltungsfreiräume eröffnen und somit gar heilsam wirken. Der 9/02 sollte deshalb in letzterem Sinne genutzt werden, indem auch innovative Lösungsvorschläge in Erwägung gezogen werden und ergebnisoffen eine Analyse durchgeführt wird anhand von transparenten, klaren und demokratisch legitimierten Kriterien.