Von David Suter – Der 2010 angestossene «Interlaken Prozess» ging im April unter britischem Patronat in die dritte Runde. Die Cameron-Regierung nutzte die Konferenz in Brighton für einen Frontalangriff auf das System des europäischen Menschenrechtsschutzes. Das Ministerkomitee des Europarates liess die Attacke ins Leere laufen, am eingeschlagenen falschen Weg hält es aber fest.
Die Konferenz des Ministerkomitees in Brigthon/UK im April 2012 war die Fortsetzung des «Interlaken-Prozesses», wie er 2010 unter Schweizer Schirmherrschaft initiiert worden war. In einem «Action Plan», der sich gleichermassen an die Europarats-Mitgliedstaaten, das Ministerkomitee und den Gerichtshof richtete, wurden damals Massnahmen beschlossen, um der steigenden Beschwerdeflut Herr zu werden. Neben dem formalen Bekenntnis, dass die Staaten die primären Garanten der Menschenrechte sind und dass das Recht auf berechtige Individualbeschwerde nicht beschnitten werden sollte, wurde dem EGMR auch ins Stammbuch geschrieben, dass er «kein Gericht vierter Instanz» sei und dass ihm nur eine «subsidiäre Rolle» bei Interpretation und Anwendung der Konvention zukomme. In der «Izmir-Deklaration» von 2011 mahnten die Minister zu mehr Zurückhaltung des EGMR bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen in Ausweisungsfällen.
Die Lösung läge in den Mitgliedstaaten
Der Reformprozess fusste damit von Anfang an auf einer falschen Grundlage, indem er implizit den Gerichtshof für die Beschwerdeflut mitverantwortlich machte und dadurch die Diskussion um wirkliche Lösungen – verbesserte Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile auf nationaler Ebene, Erhöhung des EGMR-Etats – verunmöglichte. Bei dieser Ausgangslage wurde der nächste Reformschritt unter dem erklärtermassen EGMR-kritischen britischen Patronat mit grosser Beunruhigung erwartet.
In der Tat schwebte der von der tendenziösen Commission for a UK Bill of Rights vorgebrieften britische Regierung nichts weniger vor, als das Recht auf individuelle Beschwerde abzuschaffen und dem EGMR nur mehr die Kompetenz zu belassen, ausgelesene Fälle zu überprüfen (certiorari-System). Ein Leak des Vorentwurfs und daraufhin die geharnischte Intervention einer NGO-Koalition waren sicherlich mitentscheidend dafür, dass die finale «Brighton Declaration» in den wesentlichen Punkten entschärft wurde. Insbesondere wurde die primäre Verantwortung der Staaten für die Umsetzung der EMRK bekräftigt und dem EGMR zugestanden, dass er die EMRK «autoritativ interpretiert». Übrig blieb des Bedenklichen genug (Auswahl):
- Die Kürzung der Beschwerdefirst von 6 auf 4 Monate wird nicht zu weniger, sondern zu schlechteren Beschwerden führen, deren Bearbeitung den EGMR blockiert.
- Nach dem 14. Zusatzprotokoll kann der EGMR Beschwerden abweisen, wenn sie auf nichtigem Anlass beruhen. Die Schutzklausel, dass der Gerichtshof einen Fall dennoch überprüfen darf, wenn er auf nationaler Ebene nicht ordentlich geprüft worden war, soll gestrichen werden. Im Effekt sind nun die Staaten frei, die Rechtsweggarantie bei kleineren Fällen gänzlich aufzuheben.
- Das Ministerkomitee wurde bei der Urteilsumsetzung entgegen dem Vorentwurf nicht gestärkt.
- Ein Beitrag zum «Human Rights Trust Fund» wurde gegenüber dem Entwurf für freiwillig erklärt, dafür aber die Notwendigkeit einer «umsichtige Ausgabenpolitik» betont. Dabei hat die Sekundierung der EGMR-Kanzlei durch nationale Richter gezeigt, dass der Beschwerdeberg am einfachsten und effektivsten durch mehr Personal, also mehr Geld, abgebaut werden kann.