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Johan Rochel

Review Board

Johan Rochel

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Dr. iur. und Philosoph, Johan Rochel ist Forscher in den Bereichen Recht und Ethik der Innovation. Als assoziiertes Mitglied des Ethikzentrums der Universität Zürich und Autor beim Think Tank foraus beschäftigt er sich mit der Verbreitung von Innovationen, der Migrationspolitik und der Europäischen Union. Der gebürtige Walliser lebt mit seiner Partnerin und seinen zwei Kindern in Zürich. 2017-2018 war er an der Universität Tokio und am Schweizerischen Institut in Rom tätig.

Publications by Johan Rochel

Der 9. Februar 2014 führte uns gnadenlos vor Augen, wie verfahren der Diskurs um die Europapolitik der Schweiz ist. Auch 25 Jahre nach der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind wir noch immer Gefangene einer Auseinandersetzung über den «Beitritt» und damit über einen aufgeladenen Begriff, der unseren gesamten europapolitischen Diskurs vorzeichnet. Wir drehen uns um die Gegenpole «Distanzierung» und «Integration» und fragen danach, ob man ein «EU-Turbo» ist oder sich «gegen den Beitritt» ausspricht. Viel wichtiger wäre aber, die richtigen Fragen zu stellen – zum Beispiel: «Wie kann die Schweiz ihre Beziehungen zur EU so gestalten, dass ihre Interessen gewahrt werden?» oder «Welche Prinzipien ist die Schweiz bereit, für diese Beziehungen zu akzeptieren?». Die Begriffe, welche wir im öffentlichen Diskurs verwenden, haben grossen Einfluss auf unsere politische Denkweise. Das vorliegende Diskussionspapier präsentiert eine neue Art des Diskurses über die Beziehung der Schweiz mit der EU. Es ist als ein Beitrag zum politischen Diskurs zu verstehen, der den Schwerpunkt auf Kommunikation legt und damit juristische und politische Lösungen für die institutionalisierten Beziehungen zur EU ergänzt.

Im heutigen aussenpolitischen Kontext, wo der Bundesrat verstärkt auf den Ausbau der Freihandelsabkommen mit diversen Staaten setzt, erscheint eine Prüfung der menschenrechtlichen Rechtfertigung dieser Politik fundamental. Die hier vertretene Position kehrt die «traditionelle» Herangehensweise einer separaten Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen Instrumenten und menschenrechtlichen Anforderungen um. Dieses Diskussionspapier stellt nämlich die Frage ins Zentrum, welche Bedingungen auf der Ebene der Menschenrechte gegeben sein müssen, um eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit einem anderen Staat ins Auge fassen zu können. Das hier vorgeschlagene Modell beinhaltet eine doppelte Legitimitätsprüfung: In einem ersten Schritt ist bei der Entscheidung zur Intensivierung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen mit einem Partnerland zu berücksichtigen, ob dort ein menschenrechtlicher Mindeststandard garantiert wird. Die Einhaltung dieses Mindeststandards ist für die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen unabdingbar. In einem zweiten Schritt ist sicherzustellen, dass die intensivierten wirtschaftlichen Beziehungen mittelfristig die Basis für eine nachhaltige Verbesserung der menschenrechtlichen Situation bilden.

Mit der Globalisierung und der weltweiten Vernetzung wächst die Anzahl der Regeln, zu denen sich die Staaten gegenseitig verpflichten. So ist in den letzten Jahren auch in der Schweiz die Anzahl der abgeschlossenen Staatsverträge laufend gestiegen. Diese Zunahme ist vor allem auf Verträge mit mehreren Partnern, sogenannte multilaterale Staatsverträge, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund lancierte die AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz) eine Volksinitiative zur Erweiterung des obligatorischen Referendums auf alle Staatsverträge, die:
  1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
  2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
  3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
  4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.”

Die AUNS will damit die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen und Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz schützen. Aber die Annahme der Initiative hätte gegenteilige Folgen, denn:

  • Staatsverträge sind bereits jetzt demokratisch legitimiert.Staatsverträge werden von Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Parlament ausgehandelt, unterzeichnet und ratifiziert. Heute unterliegen Staatsverträge dem fakultativen Referendum. Somit können 50’000 Stimmbürger/innen oder acht Kantone verlangen, dass ein Staatsvertrag dem Volk vorgelegt wird. Seit der Einführung des Staatsvertragsreferendums 1921 hätte 245 Mal das Referendum ergriffen werden können. Von dieser Möglichkeit wurde nur zehn Mal Gebrauch gemacht; erfolgreich waren schliesslich nur zwei dieser Referenden. Folglich genügt die heutige Regelung, um die Legitimität von Staatsverträgen zu garantieren.
  • Die Initiative fördert eine unnötige und teure Abstimmungsflut.Pro Jahr müsste aufgrund der Zunahme multilateraler Verträge mindestens mit acht weiteren Abstimmungsvorlagen gerechnet werden. Damit könnte eine seriöse Auseinandersetzung der Stimmbürger mit den Verträgen nicht mehr stattfinden, Abstimmungen würden zum Spielball von Interessensgruppen. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft von durchschnittlich lediglich drei zusätzlichen Abstimmungen pro Jahr aus. In der Botschaft wird aber eine Auslegung des Begriffs Wichtigkeit verwendet, die einer analogen Auslegung der aktuellen Regelung wie auch der Auslegung der Initianten widerspricht. Denn es ist davon auszugehen, dass bei Vorliegen einer wichtigen Bestimmung in einem Vertrag der ganze Vertrag zur Abstimmung gelangen muss, da das Abändern einer Bestimmung bei einem völkerrechtlichen Vertrag nicht möglich ist. Anbetrachts der bestehenden Mitsprachemöglichkeit des Volkes und der bisherigen Nutzung derselben lässt sich dieser Aufwand kaum rechtfertigen. Der zusätzliche Kostenaufwand betrüge jährlich wohl rund 23 Mio. CHF.
  • Das obligatorische Referendum stärkt die Demokratie nicht.Mit Annahme der Initiative würden, mit wenigen Ausnahmen, immer noch gleich viele Staatsverträge dem Referendum unterliegen. Das Referendum wäre aber neu nicht mehr fakultativ, sondern obligatorisch. Das obligatorische Referendum ist ein Resultat der historischen Entwicklung der Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat und diente ursprünglich der föderalistischen Stärkung der kleineren Kantone. Die Änderung würde also nicht etwa die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen, sondern die föderale Legitimation.
  • Die Initiative schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz.Multilaterale Verträge entstehen in einem dynamischen Umfeld. Ein Referendumszwang für Staatsverträge würde die Bewegungsfreiheit der Schweizer Vertreter an internationalen Konferenzen zur Aushandlung von multilateralen Verträgen stark einschränken und damit die Verhandlungs- position der Schweiz schwächen.

Die Initianten der Volksinitiative «Für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern» wollen uns glauben machen, dass Personen ausländischer Herkunft allein durch ihre Anwesenheit in der Schweiz eine Art «Gesellschaftsvertrag» mit den Bürgern unseres Landes eingegangen seien. Bei einer Verletzung irgendwelcher Art (z.B. durch ein Verbrechen eines Ausländers) dieses «Vertrages» müsse der Ausländer folglich die Konsequenzen tragen und automatisch ausgeschafft werden, da er sein Gastrecht verwirkt habe. Nicht beachtet werden dabei andere Rechte, die unser Staat den Bewohnern zugesichert hat, insbesondere die Verfahrensgarantien. Es ist deshalb zu fordern, dass der Dialog in Zukunft mit sachlichen Argumenten geführt wird. Die aussenpolitischen Auswirkungen dieser Initiative sind schonungslos aufzuzeigen.

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