a. Eine zeitnahe Übernahme neuen EU-Rechts.
b. Eine unabhängige Behörde, welche die korrekte Anwendung der Abkommen überprüft.
c. Eine einheitliche Auslegung des acquis communautaire in der Schweiz und der EU.
d. Effiziente Streitschlichtungsmassnahmen.
Mit dem vorliegenden Musterabkommen zu den institutionellen Fragen wird ein ausgeglichener Vorschlag gemacht, welcher die schweizerischen Interessen wahrt, innenpolitische Akzeptanz aufweist und gleichzeitig den Forderungen der Europäischen Union soweit als möglich entspricht.