Die Chancen für eine Wiederwahl von Donald Trump sind intakt. In seiner ersten Amtszeit verfolgte er eine unvorhersehbare und unkonventionelle Aussenpolitik, die viel Glas zerschlug und Verbündete vor den Kopf stiess, gleichzeitig aber teilweise dabei half, festgefahrene Dossiers zu deblockieren. In seiner zweiten Amtszeit dürften sich drei zentrale Tendenzen verschärfen:

 

  • Mehr America first: Wirtschaftsprotektionismus und weniger Unterstützung für die NATO.
  • Fortwährende Untergrabung der multilateralen Ordnung und ihrer Gremien.
  • Verstärkter Bilateralismus auf Basis der Stärke der USA.

 

Die Schweiz wäre dabei durch mögliche neue Zollschranken, Änderungen in der Finanzregulierung und eine Verschiebung der sicherheitspolitischen Prioritäten potenziell besonders betroffen. Diese Herausforderungen sind isoliert betrachtet nicht zwingend neu oder kämen nicht besonders unerwartet. Doch Trump neigt dazu, Themen zu verknüpfen, die traditionell getrennt behandelt werden – ein unkonventioneller Ansatz, auf den die Schweiz nicht ausreichend vorbereitet ist.



The report calls for an acknowledgement of the political nature of
human rights in order for Western liberal democracies to achieve more
transparent policies. Furthermore, it demonstrates how fear of China
instrumentalizing criticism of the international human rights regime
has prompted Western liberal democracies to defend the status
quo, overlooking this regime contentiousness since its inception and
ignoring its weaknesses. By adhering to a self-romanticized version
of human rights, Western liberal democracies have demonstrated a
lack of self-reflectivity preventing them to remain credible actors.

Auf internationaler Ebene besteht zusehends der Konsens, dass Staaten die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) aktiver steuern sollten. Das Opportunitätsfenster für die Schweiz, die globalen Leitplanken für KI mitzugestalten, bietet sich jetzt. Insbesondere das Internationale Genf und das direktdemokratische Selbstverständnis der Schweiz sind dabei Trümpfe, die noch besser ausgespielt werden könnten. Das vorliegende Policy Paper umreisst die aktuellen Bemühungen und Ansätze, globale Leitplanken für KI zu setzen. Es diskutiert, welche Implikationen diese für die Schweiz haben und wo Lücken bestehen. Abschliessend formulieren die Autorinnen Empfehlungen für die Schweizer Aussenpolitik und ihre Rolle in der globalen KI-Gouvernanz. Im Fokus stehen dabei sechs strategische Handlungsfelder:

 

  1. Kooperation im Bereich AI for Good und Responsible AI stärken
  2. Das Potenzial Genfs als Standort für eine mögliche neue internationale Organisation für KI-Gouvernanz prüfen
  3. Partizipative KI-Gouvernanz und die Lokalisierung von globalen Ansätzen fördern
  4. KI-Gouvernanz-Labor und Leuchtturm-Projekt für neuartige Ansätze anstossen
  5. Akteure aus dem Globalen Süden stärker in internationale Debatten einbinden
  6. Interner Kulturwandel und Fokussierung auf Trust & Responsible AI angehen



Die schweizerische Aussenpolitik hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Die Organisationslogik der Aussenpolitik wurde jedoch nicht an die gestiegenen Herausforderungen einer stark vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts angepasst. Um durch eine breite Abstützung der Aussenpolitik zukünftig Stabilität und eine Legitimation gewährleisten zu können, schlägt dieser Policy Brief drei Massnahmen vor:

 

1. Die Institutionalisierung des Prozesses zur aussenpolitischen Visionierung
2. Die Ergänzung der Botschaften des Bundesrats durch ein Kapitel Aussenpolitik
3. Die Erstellung eines externen Schattenberichts zuhanden des Parlaments

Between 2010 and 2021, the percentage increase of Romanian nationals in Switzerland reached 295.1%, a trend likely to continue. Additionally, Romania is the second largest beneficiary of Swiss cohesion funding. It shouldn’t be surprising, therefore, that understanding diasporas and migrant communities is the first step towards evidence-based policymaking in Switzerland. But whom to engage and how? Andra-Lucia Martinescu and Catalina Moisescu explored this question in their policy brief by using the case study of the Romanian diaspora in Switzerland.

As Switzerland has started its term as an elected member in the United Nations Security Council (UNSC) in January 2023, this discussion paper explores the ways in which it can advance the Women, Peace, and Security (WPS) Agenda during its term. WPS came about from the UNSC Resolution 1325 and has been one of the priorities of Switzerland’s foreign policy in recent years. This discussion paper formulates the five key recommendations built upon the case studies of three neutral and like-minded countries – Austria, Ireland, Sweden –, and a questionnaire from experts in the WPS field.

In “Hinausschauen – 26 globale Entwicklungen und die Schweiz”, 30 authors from the foraus network anlyse global challenges – concise, pointed and well-founded.

 

The book describes how critical hot spots, technological trends and governance & economic systems will develop and what it means for Switzerland’s foreign policy. It describes a world in which Switzerland must act, react and position itself.

 

Hinausschauen offers impulses to engage in the discussion about Switzerland’s position in the years to come.

 

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Vor genau einem Jahr im Februar 2022, präsentierte der Bundesrat einen neuen Verhandlungsansatz, um die Schweiz aus der europapolitischen Blockade zu führen. Inzwischen haben Sondierungsgespräche mit der EU stattgefunden, doch noch bestehen Hindernisse für eine einvernehmliche Lösung zur Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs. Diese gilt es zu überwinden.

Zur Weiterentwicklung des bilateralen  Wegs schlägt  dieses Diskussionspapier einen  bilateralen Pakt mit der EU vor. Mit den drei Dimensionen “Werte”, “Menschen” und “Zusammenarbeit” identifiziert dieses Diskussionspapier 15 Bedürfnisse der Schweiz und der EU, darunter Gleichbehandlung, Flexibilität und Effizienz, und analysiert zu welchem Grad sie tatsächlich ein Problem in den Verhandlungen darstellen.

25 février 2022 : voilà presque un an depuis que le Conseil fédéral a présenté sa nouvelle approche de négociations pour sortir la politique européenne de la Suisse de l’impasse. Malgré plusieurs entretiens exploratoires menés avec l’UE dans l’intervalle, les obstacles à une solution consensuelle sur la pérennisation de la voie bilatérale persistent et doivent encore être surmontés.

Ce papier de discussion propose un pacte bilatéral avec l’UE pour l’avenir des relations Suisse-UE. En lien avec les trois dimensions “valeurs”, “personnes” et “échanges”, le papier de discussion identifie 15 besoins de la Suisse et de l’UE – parmi lesquels figurent l’égalité de traitement, la flexibilité ou l’efficacité – et analyse à quel degré ils constituent un obstacle dans les négociations.

 

 

 

 

Der vorliegende Policy Brief macht konkrete Vorschläge, die sich einerseits an Schweizer Werten und Kernkompetenzen anlehnen, andererseits auch die kenianische Vision 2030 ergänzen und unterstützen. Der Fokus liegt hier auf den drei Themen Sicherheitspolitik, Aussenwirtschaftspolitik und Multilateralismus. Die Autor:innen machen konkrete Empfehlungen, um die Beziehung zwischen der Schweiz und Kenia zu verbessern.

Der Krieg in der Ukraine hat eine Neutralitätsdebatte in der Schweiz entfacht. Die Neutralität gehört zur Schweizer Identität. Je nach persönlicher Einstellung und Verständnis ist sie Ursprung von Stolz oder Scham. Die einen wollen sie abschaffen, die anderen zur Religion erklären, die meisten wollen sie zeitgemäss interpretieren. Zu dieser Diskussion möchte das vorliegende Policy Brief einen Beitrag leisten.

Die Autor:innen schlagen vor, auf nationaler Ebene Leitlinien für eine glaubwürdige Neutralitätspolitik zu erarbeiten. Sie sollen die Kohärenz, Kontinuität, Nachvollziehbarkeit und Vorhersehbarkeit der Schweizer Neutralitäts- und Aussenpolitik erhöhen und ihre Glaubwürdigkeit fördern. Auf internationaler Ebene soll die Schweiz mit anderen neutralen Staaten eine Koalition bilden und einen internationalen Dialog zur Bedeutung und Rolle der Neutralität in einer geopolitisch polarisierten Welt initiieren. Das vorliegende Policy Brief bietet Eckwerte für eine zeitgemässe Interpretation der Neutralität. Es empfiehlt konzeptionellen Konkretisierungen mit praktischen Auswirkungen und stellt konkreten Aktionslinien für eine differenzierte und glaubwürdige Neutralitätspolitik vor.

Die Digitalisierung macht auch vor der Aussenpolitik nicht Halt. Sie führt zu neuen Gouvernanzfragen (z.B. KI-Regulierung) beeinflusst bestehende Thematiken (z.B. Unternehmenssteuern) und  verändert gar die Art und Weise, wie die Diplomatie selbst geführt wird (z.B. Twitter). Es ist deshalb wichtig und richtig, dass in den letzten Jahren diverse Strategien zur Schweizer Aussenpolitik verschiedene Themen der Digitalgouvernanz aufgegriffen haben. In diesem Diskussionspapier präsentieren die Autor:innen  (1) einen Überblick über die Ambitionen der Schweiz in der Digitalaussenpolitik und identifizieren (2) Herausforderungen und Lösungsansätze zur Realisierung dieser Ambitionen. Konkret diskutieren die Autor:innen drei Handlungsvorschläge: Erstens betrifft der Querschnittscharakter der Digitalisierung auch die Aussenpolitik. Deshalb muss ein neues Koordinationsgremium unter Einbezug des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) geschaffen werden. Zweitens sollte der Aufbau von internen Kapazitäten durch Anpassungen des Curriculums des  Concours Diplomatique oder eine Berücksichtigung von Secondments aus der Forschung und Tech-Branche bei der Rekrutierung verstetigt werden. Drittens gibt es eine Lücke zwischen der Ambition Genfs, als internationale Hauptstadt der Digitalgouvernanz zu gelten, und der politischen Unterstützung für konkrete Projekte in der internationalen Digitalgouvernanz. Letztlich gibt es in der Internetgouvernanz einen Zielkonflikt zwischen der Stärkung des Internationalen Genfs und der Unterstützung des Multistakeholder-Modells.

Lors des négociations sur un accord institutionnel entre la Suisse et l’Union européenne (UE), la “reprise” de la directive 2004/38/ CE (directive citoyenneté) dans l’accord sur la libre circulation des personnes (ALCP) a fait l’objet de vives discussions dans les milieux politiques, économiques et scientifiques. La crainte exprimée tenait principalement au fait que la directive citoyenneté modifie fondamentalement l’ALCP actuel conclu entre la Suisse, l’UE et ses États membres en accordant plus de droits aux citoyens UE en séjour en Suisse. Cette question de la reprise de la directive citoyenneté dans l’ordre juridique suisse est passée au second plan depuis la rupture des négociations le 26 mai 2021. Ceci ne change toutefois pas le fait que la question de cette reprise sera de nouveau “sur la table” à l’égard des attentes de l’UE et de la nécessité d’éviter l’érosion de la voie bilatérale. L’UE a en effet rappelé le 15 novembre dernier qu’elle attendait que la Suisse résolve les questions institutionnelles. Ceci inclut – pour l’UE – l’adaptation de l’ALCP aux développements de la directive citoyenneté. En février 2022, le Conseil fédéral a annoncé à cet égard une nouvelle orientation pour un paquet de négociations avec l’UE visant à intégrer ces questions dans chaque accord bilatéral. Ceci représente donc l’occasion de relancer la discussion par la présente publication. En comparant les deux ordres juridiques, les auteur·rices font ressortir les arguments que la Suisse peut faire valoir lors des futures négociations avec l’UE sur la question de la reprise des développements de la directive citoyenneté dans l’ALCP.

The growing attention paid to technological innovations in finance is creating substantial momentum to develop sustainable digital finance ecosystems, both at global and national levels. Acknowledging the key role that the finance industry has to play in financing the UN 2030 Agenda, grounded in the so-called ‘FinTech revolution’, several players and institutions are aiming to cooperate to steer the (digital) finance industry’s transition to more sustainability- oriented and inclusive business models. The ultimate goal is to ensure that the development of financial innovations is guided by global challenges, such as the achievement of the SDGs.

This foraus policy paper discusses the question: What would be the ideal governance model for the global sustainable digital finance ecosystem? Based on desk research, discussions with experts, and the results from the participatory process FinTechs & Sustainability: Envisioning Sustainable FinTech Bridges, the authors argue that a grassroots governance approach should be adopted following three recommendations for action, linked to three identified phases of implementation, to provide a level playing field where different players, no matter their size, can be heard, learn from each other’s experiences and support the expansion and adoption of innovations across the different ecosystems.

In diesem Diskussionspapier wird die Gründung einer Swiss Green Investment Bank (SGIB) mit dem Mandat, die internationale Klimafinanzierung und die dazugehörige Mobilisierung privater AkteurInnen sicherzustellen, analysiert. In den internationalen Klimaverhandlungen haben sich die Industrienationen verpflichtet, gemeinsam ab 2020 jährlich 100 Mrd. USD bereitzustellen, um Entwicklungsländer bei der Finanzierung von Emissionsreduktionen und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Schweiz möchte einen jährlichen Betrag von 450-600 Mio. USD beitragen. Mindestens ein Drittel davon soll durch die Mobilisierung von Privatkapital finanziert werden. Die jetzigen Ansätze sind dafür ungeeignet, es braucht explizit auf diese Mobilisierung ausgerichtete Finanzierungsvehikel. Eine SGIB könnte diese Mobilisierung privater AkteurInnen sicherstellen. Mehrere Länder, wie Grossbritannien, Deutschland und Schottland haben Green Investment Banks (GIB) erfolgreich aufgebaut. Üblicherweise übernimmt eine GIB die Rolle einer Pionierin, die Projekte und Investitionsvehikel für private Kredite zugänglich macht. Im Gegensatz zum nationalen Fokus der meisten GIBs soll die SGIB die globale Nachhaltigkeits- und speziell die internationale Klimafinanzierung der Schweiz unterstützen. Erste Schritte zur möglichen Umsetzung einer SGIB werden vorgestellt.

One year into the coronavirus pandemic that brought the world to a halt, the Open Think Tank Network’s grassroots think tanks partnered with the Kenyan-based youth empowerment organization, The Youth Café, to reflect on the impact of current transformative events on the various forms of migration. Recognizing that the future is unpredictable and with the aim of unraveling the range of possibilities it holds, a methodology to democratize strategic foresight was pioneered. The project engaged over one hundred participants from across the globe in a three-part workshop series and on the innovation platform Policy Kitchen. This report and an accompanying podcast series are the results of the participatory strategic foresight process. Diverse perspectives on the future of migration and crowd-sourced migration policy actions were ideated throughout the project. The project team regrouped the ideas into four key avenues for policymaking to set the political course for the participants’ visions of the future today, which are the following: Fair remuneration and inclusive working conditions; addressing the positive impact of migration on the social and economic challenges of an aging society; increase the decision-making power of cities and local level actors in migration management; and strengthening of urban-rural linkages in the context of climate change resilience and adaptation.

In a comprehensive mapping of the digital, sustainable finance landscape, the authors show that the combination of digitalization and sustainability in the financial sector can play an important role in the implementation of the 2030 Agenda and the Paris Climate Agreement. In recommendations for action, they propose concrete steps to better exploit the potential of digital, sustainable finance and to optimally position the Swiss financial center in this internationally competitive field of the future.

Dieses Diskussionspapier analysiert die Auswirkungen des «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)», welches am 13. Juni 2021 dem Volk zur Abstimmung vorliegt. Ziel der Publikation ist es, das PMT innerhalb der Schweizer Antiterror-Strategie einzuordnen und aufzuzeigen, wie diese Strategie vom globalen «Kampf gegen den Terror» geprägt ist. Das PMT steht hierbei für eine Ausweitung des Präventionpfeilers der Terrorismusbekämpfung: Der Sicherheitsapparat wird durch die Inklusion von präventiven Massnahmen und neuen AkteurInnen immer mehr ausgebaut und erhält erweiterte Kompetenzen im Umgang mit möglichen Terrorbedrohungen. Oft stehen diese Massnahmen im Konflikt mit Grund- und Menschenrechten und stellen dadurch die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit fundamental in Frage. Die Abstimmung dreht sich deshalb vor allem um die Frage der Verhältnismässigkeit, welche aussenpolitische Kollateralschäden für die Schweiz mit sich bringen kann: Das PMT-Gesetz und die bei einer Umsetzung einhergehenden Verstösse gegen mehrere Menschenrechtskonventionen bedrohen nicht nur die Glaubwürdigkeit der Schweiz als humanitäre Instanz, sondern auch ihre Position als Verfechterin der Menschenrechte. Die Autorinnen schlagen deshalb drei Handlungsempfehlungen vor, welche Massnahmen im Rahmen bestehender Institutionen beinhalten. Diese Handlungsempfehlungen widmen sich der Stärkung der internationalen Polizeikooperation, der Ummünzung internationaler Standards von nationalen und kantonalen Polizeiorganen sowie der Verstärkung der internationalen diplomatischen Kooperation.

How environmentally friendly a company is on paper too often depends on its location or on the method used to assess it. Sustainable investing is challenging due to a lack of standardized methods and comparable data. Greenhouse Gas (GHG) accounting – a set of rules to account for a corporation’s GHG emissions – could make sustainable investing more transparent. It enables investors to decide on the basis of a quantitative metric. Current private and national approaches in GHG accounting are only of limited use to investors because these initiatives are in most cases voluntary, limited to a single country, or applicable to specific economic sectors only. This paper proposes that Switzerland should promote transparent, sustainable investing
internationally through a multi-stakeholder coalition called Swiss Connection for Climate Accountability SCCA. The SCCA has two goals: First, for the international community to request a report from the IPCC on the potential for a global GHG accounting standard.

Second, to adapt existing GHG accounting methods for use as top-down standards to provide to the Swiss and European market independent, accessible information on corporate environmental performances. This approach gives the opportunity to require GHG emissions disclosure on the basis of a recognised, uniform standard. It has the potential to bring GHG accounting in line with financial accounting, and it would provide a basis for increased innovation and academic education.

Comment l’utilisation des données de santé doit-elle être réglée au niveau national et international pour que l’on puisse pleinement profiter de leur potentiel et que leur effets bénéfiques soient distribués de manière égalitaire ? Et quel rôle la Suisse peut-elle jouer à cet égard ? What’s in it for Switzerland ? Cette étude présente 12 recommandations d’action pour une meilleure gouvernance des données de santé. Elles sont le résultat d’un processus participatif national que le foraus et Sensor Advice ont mené ensemble en 2020.

Wie muss die Nutzung von Gesundheitsdaten national und international geregelt werden, damit ihr Potenzial bestmöglich umgesetzt werden kann und alle davon profitieren? Und welche Rolle kann die Schweiz dabei spielen? What’s in it for Switzerland? In dieser Studie werden 12 breit abgestützte Handlungsempfehlungen für eine bessere Gesundheitsdaten-Governance präsentiert. Sie sind das Ergebnis eines nationalen partizipativen Prozesses, den foraus und Sensor Advice im Jahr 2020 gemeinsam durchgeführt haben.

How should the use of health data be regulated nationally and internationally, in order for their potential to be fully exploited and so that everyone can benefit from it? And what is the role that Switzerland can play in all this? What’s in it for Switzerland? This study presents 12 broad-based recommendations for action for better health data governance. They are the result of a national participatory process carried out together by foraus and Sensor Advice in 2020.

This report presents the output of a transnational participatory process – Policy Kitchen – organized and implemented by the Open Think Tank Network and dedicated to the question: What should a feminist foreign policy look like in the 2020s? This bottom-up process with over 200 participants from five continents has generated a wealth of relevant policy recommendations for decision-makers in international affairs. The recommendations for a comprehensive feminist foreign policy (FFP) are presented in five thematic chapters, which emerged during the process:

  • Intersectionality and Representation
  • Health, Safety and Autonomy
  • Environment and Climate Change
  • Peace and Security
  • The Economic Sphere


Ce rapport présente les résultats d’un processus participatif transnational – mené via notre plateforme en ligne Policy Kitchen – organisé et mis en œuvre par l’Open Think Tank Network et consacré à la question suivante : à quoi devrait ressembler une politique étrangère féministe dans les années 2020 ? Ce processus « bottom-up », qui a rassemblé plus de 200 participant·e·s des cinq continents, a généré une multitude de recommandations politiques pertinentes pour les décideur·euse·s du monde des affaires internationales. Les recommandations pour une politique étrangère féministe (PEF) globale sont présentées dans cinq chapitres thématiques qui ont émergé au cours du processus :

 

  • Intersectionnalité et représentation
  • Santé, sécurité et autonomie
  • Environnement et changement climatique
  • Paix et sécurité
  • Sphère économique

As ice caps are melting, the Arctic receives unprecedented attention from states in the region and from other major powers. Trade routes for international shipping and some of the Arctic’s vast resources are becoming more accessible. Increased interests and activity in the Arctic bear opportunities and risks in two main areas: environmental and security. Even though the Arctic appears far off, both are also of concern to Switzerland.

The proposed “Swiss Vision for the Arctic” imagines the kind of Arctic Switzerland would like to see and to which it could and should contribute. Based on a Swiss interest to mitigate climate change and environmental hazards, this vision highlights that commercial activities and regional development in the Arctic need to be pursued in line with the Sustainable Development Goals (SDGs), and to the benefit of the local population. As Switzerland’s security and prosperity depend on a functioning European and international order, the vision foresees a peaceful resolution of disputes through legal mechanisms, transparency about security perceptions, and a limitation of military activities, guided by the principle of human security.

Die foraus-Autoren Philipp Lutz, Nicolas Solenthaler und Noah Sutter fordern die Einführung einer ‘Zirkulär-Bewilligung’ für Drittstaatenangehörige. Damit kann das Entwicklungspotential zirkulärer Migrationsformen besser ausgeschöpft werden. Der Schlüssel dazu besteht in der Flexibilisierung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Drittstaatsangehörige. Ein temporärer Aufenthalt im Ausland soll nicht mit dem automatischen Verlust des Aufenthaltsrechts in der Schweiz einhergehen. Ohne eine Liberalisierung der Einwanderungskriterien wird so eine win-win-win Situation geschaffen: Die Schweiz profitiert von Fachkräften bei temporären Engpässen, die Herkunftsländer durch Rückflüsse von Humankapital und für die Migrierenden werden transnationale Lebensentwürfe realisierbarer.

foraus präsentiert im neuen Diskussionspapier konkrete Handlungsvorschläge, wie die Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in fünf Bereichen vertieft werden sollen. Eine bessere Zusammenarbeit in den Dossiers Strom, Gesundheit, Telekommunikation, Umwelt und Forschung würde eine markante Verbesserung der Lebensqualität für SchweizerInnen bedeuten. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung des institutionellen Abkommens.

 

Dans son nouveau papier de discussion, le foraus présente des propositions d’actions concrètes sur la manière dont les relations entre la Suisse et l’Union européenne devraient être approfondies dans cinq domaines. Une meilleure coopération dans les domaines de l’électricité, de la santé, des télécommunications, de l’environnement et de la recherche signifierait une nette amélioration de la qualité de vie des citoyen·ne·s suisses. Une condition préalable à cela est la signature de l’accord institutionnel.

Since the end of January 2020 and the first cases of COVID-19 in Europe, the Schengen member states have been operating in a rapidly changing environment. In an attempt to limit the spread of the epidemic, they have introduced temporary border controls and travel restrictions within the Schengen area with little to no coordination. The economic, social and political costs of these unilateral measures are putting a heavy strain on the Schengen system and its member states. The absence of a joint response could have a long-lasting impact on the Schengen project and, more generally, on European integration.

2020: Beginn der goldenen 20er Jahre? Auch wenn wir offiziell das neue Jahrzehnt erst nächstes Silvester feiern, so hat die Zwei in der Jahreszahl 2020 Bedeutung: Sie erinnert unter anderem an die 20er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Das wilde Jahrzehnt 100 Jahre zuvor endete in einer enormen Krise. Steht uns ähnliches bevor? Wohin treibt die Weltpolitik in der kommenden Dekade? Unsere 11 Programme haben sich überlegt, welche aussenpolitischen Herausforderungen sich in ihrem Themenbereich im neuen Jahr stellen und welche Lösungsansätze möglich wären. Pessimismus generiert keinen Mehrwert, es braucht frisches Denken und politischer Einfallsreichtum für ein rosiges 2020. Wir arbeiten daran. Auf eine Zukunft, die wir gemeinsam prägen und erleben wollen.

 

2020, vers un retour des années folles ? Officiellement la nouvelle décen- nie ne débutera qu’à la veille du prochain Nouvel An. Pourtant, les deux 2020 sont significatifs : ils nous rappellent, entre autres, les années 1920. Mais est-ce que nos prochaines années ressembleront aux années 1920 qui se terminent par une énorme crise ? Serons-nous confronté·e·s à quelque chose de similaire ? Où donc va nous mener la politique mondi- ale au cours de la prochaine décennie ? Nos 11 programmes thématiques ont examiné les défis de politique étrangère auxquels ils seront con- frontés au cours de l’année à venir ainsi que les solutions envisageables. En effet, le pessimisme ne mène à rien. Ce dont nous avons besoin, ce sont des idées innovantes et des réflexions politiques pertinentes ; nous y travaillons. A un avenir que nous voulons façonner et vivre ensemble !

Ce policy paper se focalise sur l’obstacle principal sur le chemin de la ratification de l’accord institutionnel : la question de la protection salariale (principalement la réforme des mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes requise par le protocole 1 de l’accord). Il identifie en particulier trois problèmes à traiter pour dé- gager une majorité politique en Suisse : 1) les incertitudes induites par la réforme des mesures d’accompagnement sur le niveau des salaires ; 2) le temps à disposition pour la mise en place de la réforme, qui est trop court pour que la Suisse puisse développer de nouvelles mesures d’accompagnement qui soient à la fois eurocompatibles et efficaces contre la sous-enchère salariale ; 3) des appréhensions spécifiques liées aux particularités du marché du travail suisse et aux relations entre les partenaires sociaux.

 

Dieses Diskussionspapier konzentriert sich auf den Hauptkritikpunkt, welcher das grösste Hindernis für die Ratifizierung des institutionellen Abkommens darstellt: die Frage des Lohnschutzes (und damit vor allem die Reform der flankierenden Massnahmen («FlaM»). Um in der Schweiz eine politische Mehrheit für das Rahmenabkommen zu schaffen, müssen drei Hürden aus dem Weg geräumt werden: 1) die Befürchtung eines geringeren Lohnschutzes bei der Reform der FlaM; 2) die kurze Übergangsfrist für die Umsetzung der FlaM, die eurokompatibel sind und Lohndumping dennoch effektiv verhindern sollen; 3) Bedenken im Hinblick auf das Fortbestehen von Schweizer Besonderheiten in der Regulierung des Arbeitsmarktes.

Over the past decades, global environmental governance has significantly developed and now includes a large number of international agreements, mechanisms and institutions. However, as 2019’s climate strikes and demonstrations have highlighted, no significant improvement has been achieved. In order to achieve long-term and profound progress in environmental governance, policy focus needs to be complemented by intensified efforts to strengthen environmental rule of law. To do so, the capacity of international courts to pronounce judgements on environmental matters, the clarity and scope of environmental legal principles, and compliance with and implementation of judgements must be further strengthened. This policy brief outlines concrete steps which justice and foreign ministries can take, both nationally and internationally, in order to strengthen environmental rule of law.

Biodiversity is in a desolate state. In their first report released in May 2019, the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) finds that biodiversity is declining at rates faster than at any time in human history, threatening ecosystem functions critical to human survival and wellbeing. While the report is novel in terms of its scope and multilateral backing, the overall trends were long known, yet largely outside of the awareness of society. That’s why, in autumn 2018, foraus set out to crowdsource innovative ideas on how to tackle the biodiversity crisis through a newly developed online policy innovation tool: Policy Kitchen. Together with experts, foraus defined three challenges with a link to foreign policy, in which action is particularly needed: How to square biodiversity conservation and economic development? How to make trade more biodiversity-friendly? And how to improve global governance around biodiversity conservation? foraus discussed these questions with over 100 participants from various backgrounds. The process resulted in 43 ideas on biodiversity conservation, four of which were developed further and are presented in this publication.

In response to the accelerating potential of artificial intelligence (AI) to transform our lives, various governments, multilateral bodies, and other organizations have produced highlevel principles and guidelines for the ethical use of AI in recent years. Despite the staggering number of such documents (over 90 by October 2019), there appears to be a relatively high degree of convergence on the level of principles. «Inclusiveness» is one of just a handful of principles that most actors seem to agree upon. However, a closer look reveals that the principle is interpreted very differently in terms of the domain, scope and actors it pertains to. To respond to this gap, the swissnex Network, foraus, and AI Commons launched the global campaign «Towards an Inclusive Future in AI» with foraus’ new Policy Kitchen methodology. This joint experiment resulted in 11 workshops in 8 countries, involving 10 partner organizations and about 120 participants from a wide range of perspectives, who collaboratively generated 43 ideas for an inclusive future in AI. This paper presents the in-depth exploration of ideas and proposals on inclusion collected during this participatory process.

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine universell einsetzbare Technologie, die fast alle Branchen verändern wird und in den letzten Jahren immer öfter auf der weltpolitischen Agenda stand. Dieses Diskussionspapier gibt einen kurzen Überblick über Initiativen und Probleme im Bereich der globalen Gouvernanz von KI. Es hebt insbesondere Lücken bei der Operationalisierung der Grundsätze, der Überwachung und Vorhersage des technischen Fortschritts, der globalen Beteiligung und der Entwicklung einer gemeinsamen langfristigen Vision für die KI hervor. Anschliessend wird das International Panel on Climate Change (IPCC) als potenzielles Modell für die globale Gouvernanz eines komplexen Themas vorgestellt und es wird untersucht, wie dessen Rahmenbedingungen an den Kontext der KI angepasst werden könnten. Darüber hinaus werden im letzten Teil konkrete Schritte aufgezeigt, die die Schweiz unternehmen kann, um die globale Gouvernanz der KI zu stärken und zur Schaffung eines «IPCC for AI» beizutragen.

The following contributions contain proposals that address the issue of the democratic deficit of the EU. Combining their experience and different perspectives as European citizens, the authors of the following papers went through a long process of reflection. Eventually, they elaborated several original proposals to reduce the democratic deficit. Far from adopting a utopian perspective, the authors provide us with practicable solutions that would not necessitate any treaty change and that could be easily put into place if decided. The last paper reflects upon another subject: EU defence. In the current context, French and the German leaders make pleas for the constitution of a European army and thus, the topic is very timely. Adopting once again a pragmatic perspective, the author reflects upon what can be seen as the necessary condition to see the emergence of a European army one day in the future: the constitution of an EU defence industry.

International surveys on economic competitiveness have ranked Switzerland at the top nine years in a row. However, these positive outcomes often stand in opposition with rankings on gender equality in the labour market, which tend to give Switzerland a low score. Indeed, in 2016, the Committee for the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) remarked several shortcomings with regards to the implementation of women’s rights to work in Switzerland. The current publication departs from the CEDAW Committee’s recommendations and offers ten policy proposals to ensure gender equality in the world of work in Switzerland.

La publication du projet d’accord institutionnel en décembre 2018 constitue un événement majeur dans les relations entre la Suisse et l’Union européenne (UE). Toutefois, le sort de l’accord n’est pas encore scellé. Les fortes contraintes de politique intérieure suisse expliquent largement cette incertitude. Pour sortir de cette impasse, les autorités suisses devraient tout d’abord rétablir la confiance avec les principaux groupes socio-économiques opposés à l’accord institutionnel, au premier rang desquels les partenaires sociaux, en position de faire basculer la majorité. Ces derniers voient dans cet accord un affaiblissement inacceptable des mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes. Si l’accord institutionnel comporte bien un volet prévoyant une réforme de ces mesures, il faut souligner que des solutions visant à en atténuer ses effets négatifs existent elles aussi. L’UE ne s’oppose pas aux mesures d’accompagnement en elles-mêmes. Bien au contraire, elle les accepte, pour autant qu’elles respectent certains principes généraux dont celui de la non-discrimination. C’est en tenant dûment compte de cette marge de manoeuvre que le papier suivant se propose d’explorer plusieurs solutions pour faire en sorte que la mise en oeuvre de l’accord institutionnel ne produise pas davantage de sous-enchère salariale.

 

Die Veröffentlichung des derzeitigen Verhandlungsergebnisses zum institutionellen Abkommen (InstA) ist ein wichtiges Ereignis in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Das Schicksal des Abkommens ist jedoch noch nicht besiegelt. Es ist fraglich, ob es im Frühling zu einer Paraphierung kommen wird, da sich die Schweiz derzeit innenpolitisch in einer Blockade befindet. Um aus der Sackgasse herauszufinden, sollten die Schweizer Behörden zunächst das Vertrauen der wichtigsten Sozialpartner, die gegen das InstA sind, wiederherstellen. Vor allem die Sozialpartner, die in der zweiten Hälfte 2018 die ganze Politik auf den Kopf stellten und seither das Abkommen aus Angst der Schwächung der flankierenden Massnahmen (FlaM) vehement bekämpfen, müssen beschwichtigt werden. Im Falle einer Reform dieser Massnahmen, gäbe es Lösungen und Ansätze zur Minderung der negativen Auswirkungen einer solchen Reform durch das InstA. Die EU lehnt die FlaM an sich nicht ab. Im Gegenteil, sie akzeptiert sie, sofern sie bestimmte allgemeine Grundsätze, besonders den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, einhalten. In Anbetracht dieses Handlungsspielraums schlägt das folgende Papier vor, das Potenzial mehrerer Lösungsvorschläge zu untersuchen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der institutionellen Vereinbarung nicht zu weiteren Lohnunterbietungen führt.

Die Schweizer Asylpolitik fluktuiert zwischen humanitärer Solidarität und politischer Abwehrreflexe. Gegenwärtig gelangen Geflüchtete meist durch irreguläre Flucht in die Schweiz, wobei deren Aufnahme die Bevölkerung spaltet. Um dieses Dilemma der Schweizer Asylpolitik zu adressieren, schlagen die foraus-AutorInnen ein neues Zulassungsmodell für Resettlement-Flüchtlinge vor. Dabei sollen Privatpersonen und zivilgesellschaftliche Organisationen die Aufnahme von Geflüchteten mitgestalten können, indem sie eine Partnerschaftsvereinbarung zur Aufnahme und Begleitung einer geflüchteten Person unterzeichnen. Die PartnerInnen setzen private Ressourcen dafür ein und können damit aus Eigeninitiative für die Bereitstellung von humanitärem Schutz beitragen. Das Modell der Swiss Refugee Partnership besitzt das Potential, die politische Legitimität sowie die demokratische Akzeptanz der Schweizer Asylpolitik zu stärken. Das Modell festigt die Input-Legitimität durch die Erweiterung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft sowie durch die stärkere Verknüpfung der Zulassungspolitik mit der Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung. Gleichzeitig wird die Output-Legitimität gestärkt, indem ein gezielterer Schutz besonders verletzlicher Personen mit ausgewiesenem Schutzbedarf ermöglicht wird und Geflüchtete in der Schweiz verbesserte Integrationsperspektiven erhalten. Es findet ein besseres Matching zwischen Geflüchteten und Aufnehmenden statt: Jene die Schutz brauchen kommen dorthin, wo sie auf Offenheit und Unterstützung zählen können. Mit dem Modell einer Swiss Refugee Partnership lässt sich die Resettlement-Politik der Schweiz stärker institutionalisieren und flexibilisieren. Die Swiss Refugee Partnership erweitert die humanitären Kapazitäten der Schweiz und minimiert die Belastungen für die Gesamtgesellschaft. Dadurch verspricht das Modell eine substanzielle Innovation jenseits des etablierten Konflikts zwischen Abschottung und Willkommenskultur.

Negotiations on the institutional framework agreement between Switzerland and the European Union (EU) have been dragging on for the past five years. Demands for such an agreement have been around even longer. The current logjam is over the Swiss labor rules. However, the EU has made it clear that «time is pressing and the window of opportunity is closing…» Swiss Foreign Minister Ignazio Cassis has lately said that it is «written in the stars» whether a breakthrough is possible by the end of the year. As the current debate is entirely focused around the question of the institutional framework agreement, there is even more uncertainty on what comes next. In point of fact, there is a risk of a gap between the conclusion of the institutional framework agreement and the launch of new market access negotiations. With this in mind, this policy brief proposes the inclusion of a provision whereby both parties pledge to continue negotiations on new market access agreements ex post conclusion of the institutional framework agreement without further delay.

Switzerland and the European Union (EU) are currently negotiating an institutional framework for the existing sectoral agreements. One of the most contentious issues of the negotiations consists in the question of how disputes about the interpretation and update of the agreements should be solved. This policy brief is concerned with this particular issue and proposes a settlement mechanism that considers the parties’ divergent positions. The disputes this paper is concerned with include provisions that are related to EU law and are thus not specific to the agreements. Due to the provisions’ relation to EU law, the proposed mechanism allocates some competences to the Court of Justice of the European Union (CJEU). However, the CJEU’s role is limited to the interpretation of provisions that are essentially rules of EU law. An ad hoc arbitration panel forms the principal instance of the settlement mechanism.

L’initiative populaire « Le droit suisse au lieu de juges étrangers (initiative pour l’autodétermination) » exige que la Constitution prime le droit international, et que, en cas de contradiction, l’obligation issue du droit international soit adaptée ou, si nécessaire, le traité concerné soit dénoncé. Ceci serait valable pour toutes les dispositions de la Constitution, celles déjà en vigueur et les futures, et s’appliquerait à tous les engagements internationaux actuels et futurs.L’initiative pour l’autodétermination demande en outre que le Tribunal fédéral ne se réfère à l’avenir plus automatiquement au droit international pour ses décisions, mais seulement aux traités de droit international, dont l’approbation a été soumise au vote référendaire. Ce faisant, les auteurs de l’initiative se réfèrent à la pratique courante du Tribunal fédéral à donner la priorité à la Convention européenne des droits de l’homme (CEDH), et favorisent explicitement une abrogation de la CEDH. Il faut aussi souligner qu’une acceptation de cette initiative pourrait entraîner la fin de l’accord avec l’UE sur la libre circulation des personnes et ainsi la rupture des relations bilatérales avec l’UE. En outre, l’initiative pourrait entraver l’adhésion de la Suisse à l’OMC ainsi que l’existence d’accords de libreéchange et représente donc un danger pour l’ensemble du commerce extérieur. Toutefois, il ne s’agit là que des exemples les plus marquants des conséquences de l’initiative pour l’autodétermination.

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative, SBI)» fordert den Vorrang der Verfassung vor dem Völkerrecht sowie im Falle eines Widerspruchs die Anpassung einer völkerrechtlichen Verpflichtung oder nötigenfalls die Kündigung des betreffenden völkerrechtlichen Vertrags. Diese Regelung würde für alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Verfassung gelten und wäre auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen anwendbar. Zudem fordert die SBI, dass künftig das Völkerrecht für das Bundesgericht nicht mehr generell massgebend ist, sondern nur noch völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstand. Damit zielt sie insbesondere auf die Praxis des Bundesgerichts zum Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab. Die InitiantInnen nehmen eine Kündigung der EMRK denn auch explizit in Kauf. Darüber hinaus droht bei einer Annahme der SBI die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und damit der Bruch der bilateralen Beziehungen zur EU. Ebenso kann die SBI die Mitgliedschaft der Schweiz in der WTO, den Bestand der Schweizer Freihandelsabkommen und damit den gesamten Aussenhandel gefährden. Das sind jedoch nur die prominentesten Beispiele für die Folgen der SBI. Im vorliegenden Diskussionspapier untersuchen die AutorInnen die aussen- und staatspolitische Dimension der SBI und zeigen in zehn Punkten weitere mögliche Folgen der SBI auf. Die Grundlage dafür bildete ein von foraus organisiertes Crowdthinking.

Die Probleme in der Rüstungsbeschaffung bestehen nicht erst seit der Gripen-Abstimmung im 2014 und der Bodluv-Kaufsistierung im 2016. Die Gründe dafür sind in verschiedenen Untersuchungsberichten seitens Bund in den letzten Jahren untersucht worden. Trotzdem kann bisher noch keine grössere Verbesserung festgestellt werden. Die Beschaffungssituation ist prekär aufgrund der notwendigen Grossbeschaffungen für die nächsten 20 Jahren. Viele grössere Systeme sind bald am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt und nach den letzten Misserfolgen bei der Beschaffung von Gripen und Bodluv zeichnet sich ein Ressourcenengpass ab. Das vorliegende Diskussionspapier schlägt Anpassungen im Prozess vor, welche das Parlament früher und stärker in die Rüstungsplanung und -beschaffung involviert. Denn heute hat das Parlament zwar wenig Einflussmöglichkeit bei der Rüstungsplanung, aber es hat die Macht, die Beschaffung am Ende der Beschaffungsphase zu blockieren. Die Rüstungsplanung wird aktuell durch die Armeeplanung erarbeitet. Durch einen früheren Einbezug des Parlaments können das Verständnis des Beschaffungsvorhabens verbessert und frühzeitig mehrheitsunfähige Vorhaben (im Volk und Parlament) erkannt und diskutiert werden. Maxime soll nicht die Beschleunigung per se sein, sondern Effizienz mit grösstmöglicher Transparenz und sinnvollem Einbezug der Legislative. Ausserdem soll der Fokus verstärkt auf internationaler Kooperation liegen durch Massnahmen, welche die Attraktivität der Schweiz als Kooperationspartner erhöhen und die Ermittlung von Kooperationspartnern stärker institutionalisieren. Dies soll immer in Einklang mit der Neutralitätspolitik geschehen. Die internationale Kooperation und die systematische Prüfung aussenpolitischer Implikationen gewinnen aufgrund des Ressourcendrucks und der zu erwartenden Grossbeschaffungen im Ausland an Bedeutung.

Seit 2007 und zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit lebt eine Mehrheit der Weltbevölkerung in urbanen Räumen. Stadtregierungen als Behörden, welche heute den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten stehen, kommt daher zusehends eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, das Weltgeschehen zu beeinflussen. Bisher wurde der Rolle von Städten jedoch bei der Bewältigung transnationaler Herausforderungen kaum Beachtung geschenkt. Der Aufstieg der Städte als Vermittlerinnen zwischen «top-down» Logiken globaler Regierungsführung und «bottom-up» zivilgesellschaftlichem Aktivismus, hat deshalb weniger überraschend hauptsächlich im Schatten des politischen Tauziehens zwischen den Staaten stattgefunden. Er widerspiegelt sich seit Kurzem aber auch in der Entwicklung von Städtenetzwerken. Städtenetzwerke sind transnationale Allianzen zwischen lokalen Regierungen mit dem Ziel über Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten, neue Standards zu etablieren und auf politische Entscheidungsfindung einzuwirken. Vor allem aber überbrücken diese Netzwerke mehr und mehr die «Führungsdefizite», die aufgrund international festgefahrener Debatten entstanden sind. Um es mit den Worten von Michael Bloomberg, dem ehemaligen Bürgermeister von New York, zu sagen: «Nationen reden, Städte handeln.» Vor diesem Hintergrund – und als wichtige Gastgeberin auf internationaler Ebene – ist Genf diesem urbanen Aufruf zum Handeln gefolgt. Durch die Teilnahme an mehreren Städtenetzwerken entwickelt die Stadt schrittweise Kompetenzen, um die globale Politik zu beeinflussen und sich auf der Bühne der Weltpolitik zu etablieren. Daher ist die folgende Frage zentral: Welche Art von Führungsrolle übt Genf zurzeit im Bereich Global Governance aus?

Die Schweiz war 2015 für einen Treibhausgas-Ausstoss von 48.1 Mio Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2eq) verantwortlich. Die Emissionen sollen gegenüber 1990 mittels verschiedener Massnahmen um 50% gesenkt werden. Die Schweiz wird deshalb oft als Vorreiterin im Klimaschutz bezeichnet und ist Mitglied der «Paris High Ambition Coalition». Umfassende Klimaziele sind komplex. Darum schlagen die Autor*innen vor, die Forschungs- und Innovationsstärke der Schweiz zu nutzen, um Klimadaten besser zugänglich zu machen. Durch die Gründung eines Swiss Open Climate Data Centers stünden sowohl für Forschung als auch Unternehmen mehr Daten im Klimabereich zu Verfügung. Damit unterstützt die Schweiz einerseits eine wissenschaftsbasierte Klimapolitik. Andererseits ermöglicht der Zugang zu Daten die Entwicklung neuer Technologien und Dienstleistungen und stellt damit einen wichtigen Standortfaktor dar für Unternehmen, welche aus innovativen Lösungen tatsächliche  Anwendungen entwickeln. Durch gezielte Förderung von Open Data Projekten, bspw. als Kriterium bei Nationalfonds-Projekten, kann die Schweiz den Datenzugang zusätzlich antreiben.

 

foraus – Swiss Forum on Foreign Policy launched «IHL 2.0», a call for ideas on future developments of international humanitarian law. From over a dozen submissions, foraus together with various external experts chose the most original and thought-provoking ideas and invited their authors to develop their ideas into concrete policy advices. Two main strands of ideas emerged: The first concerns specific actors in conflicts, whereas the second relates to structural challenges of humanitarian law, particularly regarding compliance.

The humanitarian crisis at the internal and external borders of Europe and the dysfunctionality of the Dublin Regulation call for political responses to the challenges posed by humanitarian migration to Europe. The European countries are deeply divided on how to reform the Common European Asylum System. Attempts to relocate asylum seekers across Europe have not succeeded and revealed the lack of solidarity among European countries. In this paper, we analyse the causes of the current asylum policy crisis in Europe and propose potential policy solutions. We conduct a thorough game-theoretical analysis of the incentive structures of countries and asylum seekers influenced by the rules of the Dublin Regulation. Based on this analysis, we propose a comprehensive reform of the Common European Asylum System.

Wie könnte Grossbritannien also eine EFTA-Mitgliedschaft vermeiden und trotzdem in den Genuss einiger ihrer Vorteile kommen? Ein denkbares Szenario ist der Abschluss eines Assoziationsabkommens mit der EFTA. Dieses könnte eine ähnliche Form annehmen wie das von den 1960er bis zu den 1980er Jahren existierende Assoziationsabkommen zwischen Finnland und der EFTA. Eine solche «UKEFTA»-Lösung würde die gewünschten wirtschaftlichen Vorteile für alle beteiligten Parteien gewährleisten, während die heiklen politischen Fragen ausgeklammert blieben – sei es im Bereich der Personenfreizügigkeit oder der Mitgliedschaft in allen existierenden Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Drittländern. «UKEFTA» liesse sich als temporäre oder langfristige Lösung verwirklichen, je nach Präferenzen der betroffenen Akteure. In den turbulenten Post-Brexit-Zeiten könnte es sich für Grossbritannien als wertvoll erweisen, die britischen Handelsbeziehungen mit Hilfe von «UKEFTA» teilweise zu erhalten und von der Flexibilität eines solchen Arrangements zu profitieren.

Der Schweizer Finanzplatz sieht sich gegenwärtig mit zahlreichen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der Umstellung auf den automatischen Informationsaustausch oder dem Tiefzinsumfeld konfrontiert. Konsolidierungen im Bankenbereich sind an der Tagesordnung – Arbeitsplätze, Steuersubstrat und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stehen auf dem Spiel. Vor diesem Hintergrund bietet der «EU-Pass» eine attraktive Möglichkeit für neue Geschäftsmodelle der Schweizer Finanzdienstleister.

Sowohl die Schweiz als auch die EU haben sich verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU ein Emissionshandelssystem (European Emission Trading System, EU ETS) eingeführt. Dabei werden Zertifikate ausgestellt, welche die Emission einer bestimmten Menge CO2 erlauben. Diese Zertifikate können gehandelt werden, wodurch ein Preis für den Ausstoss von CO2 entsteht. Je höher der Preis, desto grösser ist der Anreiz zur Emissionsreduktion und zur Förderung von CO2-armen Technologien. Um politisch vertretbar zu sein, muss sich der Preis jedoch in einem für die Wirtschaft tragbaren Bereich bewegen, das heisst, er darf nicht zu hoch sein.

Die AutorInnen des Think Tanks foraus analysieren die Ursachen der aktuellen Krise der europäischen Asylpolitik. Darauf aufbauend plädieren sie für eine umfassende Reform des Dublin-Systems, die nicht nur eine funktionierende europäische Asylkoordination zu realisieren vermag, sondern der es auch gelingen kann, die divergierenden nationalstaatlichen Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Die spieltheoretische Analyse der Anreizstrukturen für Länder und Geflüchtete zeigt, dass die Dublin-Regeln systematische Fehlanreize für alle beteiligten Akteure erzeugen. Staaten besitzen wenig Anreize Ankommende zu registrieren und Ankommende haben Anreize sich der Registrierung zu entziehen. Staaten möchten vermeiden, die Kosten (und den politischen Preis) für den Flüchtlingsschutz zu übernehmen und versuchen stattdessen die Geflüchteten an ihre europäischen Nachbarn abzuschieben. Geflüchtete möchten in jenem europäischen Land einen Antrag stellen, in dem sie sich die besten Zukunftsperspektiven erhoffen und vermeiden deshalb in den meisten Fällen, bereits im Ersteintrittsland registriert zu werden.

Die Defizite existierender Modelle sind zahlreich und lassen sich am Beispiel des Systems zur wissenschaftlichen Fundierung politischer Entscheidungen der Europäischen Union (EU) veranschaulichen. Um den Ansprüchen aller Akteure zu genügen, hat die EU die Verfahren des wissenschaftlichen Ausschusses erweitert. Gleichzeitig hat sie aber dessen politischen Einfluss und dessen Kompetenzen zur Unterstützung der Gouvernante-Prozesse verwässert.

Für ein neues Modell, das Wissenschaft und Global Governance besser miteinander verknüpft, definieren die Autoren dieser Studie zwei zentrale Ansprüche: Vor dem Hintergrund steigender Komplexität und Spezialisierung ist (1) eine Plattform notwendig, die es Akteuren mit unterschiedlichen «Sprachen» (jene der Wissenschaft und jene der Praxis) ermöglicht, sich auszutauschen. Ausserdem (2) muss das Modell den unterschiedlichen wissenschaftlichen und politischen Kulturen der internationalen Akteure Raum gewahren. So können Forschende von Anreizen profitieren, die ihrer wissenschaftlichen Kultur entsprechen. Politische Entscheidungsträgerinnen und -träger erhalten ihrerseits Zugang zu wissenschaftlich fundierten Positionen in einer Form, die in ihrer politischen Kultur Geltung hat.

Die Menschheit lebt ökologisch auf zu grossem Fuss. Sie beansprucht 1.6 Mal mehr natürliche Ressourcen, als die Erde regenerieren kann. Die Schweiz trägt viel dazu bei: Würden alle Menschen so leben wie wir, wären drei Planeten nötig. Dabei fallen mittlerweile fast drei Viertel unserer Umweltbelastung im Ausland an. Sie steckt in importierten Produkten und Gütern, die wir konsumieren. Inhaltlich muss die Schweiz sodann national und international wirksame Massnahmen ergreifen. Im Inland besteht Nachholbedarf, vor allem in den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität sowie nachhaltiger Konsum und Produktion. Der steigenden Umweltbelastung, die im Ausland durch unseren Konsum verursacht wird, sollte die Schweiz auch mit aussenwirksamen Strategien entgegentreten. Dieses Papier präsentiert fünf Hebel, mit denen die Schweiz ausserhalb ihrer Grenzen auf eine ressourcenschonende Wirtschaft hinwirken kann und zeigt konkrete Handlungsempfehlungen auf.

Der 9. Februar 2014 führte uns gnadenlos vor Augen, wie verfahren der Diskurs um die Europapolitik der Schweiz ist. Auch 25 Jahre nach der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind wir noch immer Gefangene einer Auseinandersetzung über den «Beitritt» und damit über einen aufgeladenen Begriff, der unseren gesamten europapolitischen Diskurs vorzeichnet. Wir drehen uns um die Gegenpole «Distanzierung» und «Integration» und fragen danach, ob man ein «EU-Turbo» ist oder sich «gegen den Beitritt» ausspricht. Viel wichtiger wäre aber, die richtigen Fragen zu stellen – zum Beispiel: «Wie kann die Schweiz ihre Beziehungen zur EU so gestalten, dass ihre Interessen gewahrt werden?» oder «Welche Prinzipien ist die Schweiz bereit, für diese Beziehungen zu akzeptieren?». Die Begriffe, welche wir im öffentlichen Diskurs verwenden, haben grossen Einfluss auf unsere politische Denkweise. Das vorliegende Diskussionspapier präsentiert eine neue Art des Diskurses über die Beziehung der Schweiz mit der EU. Es ist als ein Beitrag zum politischen Diskurs zu verstehen, der den Schwerpunkt auf Kommunikation legt und damit juristische und politische Lösungen für die institutionalisierten Beziehungen zur EU ergänzt.

Les eurosceptiques souhaitant que le Royaume-Uni quitte l’UE présentent souvent la Suisse comme un modèle. Selon eux, ce pays non membre pos- sèderait néanmoins un accès au marché intérieur, ce qui lui permettrait de s’épanouir économiquement tout en maintenant sa souveraineté et son indépen- dance. Ceci dit, une relation de « type suisse » serait-elle vraiment une alternative crédible à la pleine participation du Royaume-Uni à l’UE ? Alors que le référendum sur une sortie du Royaume-Uni de l’UE approche, cette possibilité mérite d’être analysée. Cette étude considère soigneusement cette question en examinant la per- tinence des trois principaux arguments présentant les relations Suisse-UE comme un modèle à suivre en cas de « brexit ».

Für diejenigen, die sich einen Austritt Grossbritanniens aus der EU wünschen, ist die Schweiz ein Vorzeigeobjekt: Ein Beispiel dafür, wie sich ein Land ausserhalb der EU nicht nur Zugang zum EU-Binnenmarkt und dem damit verknüpften wirtschaftlichen Erfolg, sondern gleichzeitig auch Souveränität und Unabhängigkeit sichern kann. Doch kann das schweizerische Modell wirklich eine Alternative – einen «Plan B» – für das Vereinigte Königreich bieten? In Anbetracht des anstehenden Referendums zur EU-Mitgliedschaft sollte der auf einem schweizerischen Modell basierende Plan B genauer unter die Lupe genommen werden. Die Autorin und der Autor dieser Studie befassen sich mit den Forderungen der Brexit-Befürwortenden.

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist kaum eine beschlossene Sache. Dennoch hat sich das Abkommen bereits auf die Beziehungen zwischen der EU und der USA ausgewirkt. Dieses Papier erforscht den aktuellen Stand des komplexen TTIP-Dossiers aus schweizerischer Sicht. Es zeigt die Hintergründe der umstrittenen Verhandlungen auf, aber auch wie das Abkommen die demokratische Teilhabe an der EU-Handelspolitik verändert hat. Falls TTIP erfolgreich verhandelt werden kann, wird es den Welthandel ebenso grundlegend beeinflussen wie den Schweizer Aussenhandel.

The future of European security is at a crossroads. For the Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE) to rise to the challenges of the current crises, the organization must be reformed. This includes the need for an enhanced dialogue within the governing committees in Vienna and improved field operations in endangered regions. Moreover, the OSCE security dialogue must be revived and its role in the concert of international organizations (IOs) needs to be strengthened in order to enhance its interoperability and help it regain international relevance. The authors of this paper analyse these four subject areas and formulate a package of concrete recommendations. The proposals of this paper do not only address the German OSCE-Chairmanship but also aim at the upcoming Chairs, amongst them Austria.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» basiert auf dem Konzept eines Völkerrechts, das die Volksrechte beschneidet. Um letztere zu stärken, soll der Vorrang des schweizerischen Verfassungsrechts vor völkerrechtlichen Verträgen in der Verfassung verankert werden. Die Initiative beinhaltet jedoch Widersprüche und logische Fehler.

L’acceptation de l’initiative contre l’immigration de masse a mené à une in- certitude juridique considérable dans les domaines de la migration et de la politique européenne de la Suisse. Les consultations avec l’Union européenne (UE) pour trouver des possibilités d’interpréter l’accord sur la libre circulation d’une manière qui soit au moins partielle- ment compatible avec l’initiative contre l’immigration de masse n’ont pour l’heure pas abouti à des résultats tangibles. Il reste à espérer que les discussions avec l’UE s’avèrent bientôt fructueuses. Toutefois, il semble que même le Conseil fédéral ne soit pas convaincu par son « plan A ». Comme « plan B », le Conseil fédéral a proposé une clause de sauvegarde unilatérale – une clause de sauvegarde qui est contraire à l’accord sur la libre circulation des personnes et qui ne serait pas appliquée par le Tribunal fédéral. Par conséquent, le danger grandit que ni le « plan A » ni le « plan B » ne fonctionne. Dans ce cas, l’initiative populaire « Sortons de l’impasse » («Raus aus der Sackgasse», RASA) serait soumise au vote populaire. Elle a comme objectif de sup- primer les dispositions liées à l’initiative contre l’immigration de masse. A l’heure actuelle, les chances de succès de RASA peuvent être qualifiées de très faibles. Le rejet de RASA serait un nouveau revers pour la politique européenne de la Suisse. Le Conseil fédéral et le Parlement ont maintenant l’opportunité de proposer un contre-projet direct à RASA. Plusieurs propositions de contre-projet sont déjà en circulation. Parmi celles-ci, aucune n’a réussi à convaincre par son contenu ou à dégager une majorité politique.

Les auteurs de ce papier de discussion présentent un contre-projet. Celui-ci peut être considéré comme un « article de concordance ». Il faut d’une part prendre en compte les préoccupations des partisans de l’initiative contre l’immigration de masse et, d’autre part, poser les bases qui vont permettre de conserver la libre circulation des personnes. Notre proposition défend l’idée que la Suisse peut gé- rer l’immigration de manière autonome en prenant en compte ses intérêts écono- miques globaux. Pour parvenir à cette fin, la Suisse peut choisir de conclure des accords de libre circulation prévoyant une gestion de l’immigration en fonction de critères de marché. De plus, l’article de « concordance » montre clairement qu’un tel accord n’implique pas une immigration sans conditions pour les citoyens de l’UE ou de l’AELE. Finalement, notre proposition énonce des mesures qui per- mettraient néanmoins de limiter l’immigration tout en étant conformes à la libre circulation. Il y a en effet un large consensus en Suisse : on doit trouver un moyen de réguler de manière autonome l’immigration, sans mettre en péril les accords bilatéraux.

Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative MEI hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit in der Migrations- und Europapolitik der Schweiz geführt. Konsultationen mit der Europäischen Union EU über die Möglichkeit, das Freizügigkeitsabkommen so zu interpretieren, dass die Anliegen der MEI zumindest teilweise umgesetzt werden können, haben bislang nicht zu tangiblen Ergebnissen geführt. Es bleibt zu hoffen, dass die Gespräche noch Früchte tragen. So ganz scheint aber selbst der Bundesrat von seinem «Plan A» nicht überzeugt zu sein. Denn als alternativen «Plan B» schlug er eine einseitige Schutzklausel vor – eine Schutzklausel, die gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstösst und vom Bundesgericht nicht angewendet würde. Die Gefahr besteht also, dass weder «Plan A», noch «Plan B» funktionieren werden. In diesem Fall wird die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse» RASA zur Abstimmung gelangen. Sie hat zum Ziel, die Bestimmungen der MEI vollständig wieder aus der Verfassung zu streichen. Ein Anliegen, dessen Chancen auf Erfolg zurzeit sehr gering sind. Die Ablehnung der RASA aber, wäre ein weiterer Rückschlag für die Schweizer Europapolitik. Im vorliegenden Diskussionspapier präsentieren die Autoren einen Gegenentwurf. Dieser kann als «Konkordanzartikel» betrachtet werden, da er einerseits Anliegen der Befürworter der MEI aufnimmt, und andererseits die Grundlage schafft, um die Personenfreizügigkeit weiterzuführen. Dies, indem der Artikel festlegt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig und unter Berücksichtigung ihrer gesamtwirtschaftlichen Interessen steuert. Als Mittel dieser Steuerung nennt er insbesondere auch Abkommen zur Personenfreizügigkeit, welche eine Steuerung gemäss liberalen Marktprinzipien vorsieht. Weiter macht der Artikel deutlich, dass es auch mit der Personenfreizügigkeit keinen Zuwanderungsfreipass für Bürgerinnen und Bürger aus den EU/EFTA-Staaten gibt, sondern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Schliesslich zeigt der Artikel auf, mit welchen Massnahmen die Zuwanderung freizügigkeitskonform beschränkt werden kann. Denn diesbezüglich besteht in der Schweiz ein grosser Konsens: Es muss einen Weg geben, dem Anliegen nach selbständiger Steuerung der Zuwanderung Rechnung zu tragen, ohne die Bilateralen zu gefährden.

Ende Juli 2015 legte die Europäische Kommission eine makroregionale Strategie der EU für den Alpenraum vor. In dieser neuen Alpenraumstrategie sind neben den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien auch die Nicht-Mitglieder Schweiz und Liechtenstein Kooperationspartner. Der Anstoss zu einer Alpenraumstrategie erfolgte aus der Region selbst, die mit einigen, alten und neuen, Herausforderungen konfrontiert ist. Die Alpenraumstrategie wird sich auf drei thematische Kernbereiche konzentrieren, welche diese Herausforderungen wiederspiegeln. Der erste Kernbereich umfasst Wirtschaftswachstum und Innovation, im zweiten Bereich stehen Mobilität und eine verbesserte nachhaltige interne und externe Anbindung der Region im Vordergrund und den dritten Schwerpunkt bilden Umwelt und Energie. Für die Schweiz bietet die EU-Alpenraumstrategie einen sinnvollen Ansatz enger in manchen EU-Kooperationsbereiche- und Prozesse eingebunden zu werden. Die Strategie stellt für die Schweiz eine Chance und Plattform dar, ihre Anliegen und Wünsche gegenüber den Partnerländern zu äussern und diese in konkrete gemeinsame Projekte umzumünzen. Von besonderem Interesse für die Schweiz ist die Entwicklung eines gemeinsamen alpenquerenden Verkehrskonzepts. Ein solches Konzept kann kaum von einem Land allein gestemmt werden. Die Alpenraumstrategie mit ihrem Schwerpunkt auf Mobilität und verbesserter Anbindung kann bei der Entwicklung eines solchen Konzepts behilflich sein.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind blockiert. Dies liegt nicht nur an der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014, sondern auch an der bisherigen Uneinigkeit beider Parteien über ein institutionelles Rahmenabkommen. Ein solches fordert die EU seit längerem als Voraussetzung für weitere zukünftige Binnenmarktabkommen. Mit diesem Rahmenabkommen soll ein verbindliches Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten über die korrekte Auslegung der bilateralen Verträge geschaffen werden. Primär sollen solche Konflikte von einem Gemischten Ausschuss behandelt werden. Bliebe dieser erfolglos, bräuchte es für eine abschliessende Entscheidung eine Zweit- bzw. Letztinstanz. Welche ist jedoch bisher ungeklärt. 

Die Gewährleistung des Schutzes digitaler Daten, die von einem Diensteanbieter gespeichert werden (Daten in einer Cloud), weist einen doppelten, und zwar ökonomischen und ethischen, Vorzug auf, von dem die Schweiz profitieren kann. Vor diesem Hintergrund gliedert sich dieses Diskussionspapier in vier Teile.
Der erste einleitende Teil soll die Problematik der Überwachung von gespeicherten digitalen Daten in der Post-Snowden-Ära kontextualisieren. Der zweite Teil hebt einige der wichtigsten Argumente der moralischen und politischen Philosophie hervor und zeigt, dass diese wahrlich gute Gründe liefert, dem Privatleben – und demnach dem Datenschutz – aus Gründen im Zusammenhang mit Autonomie, Menschenwürde und zwischenmenschlicher Intimität einen Wert einzuräumen. Der dritte Teil ist eine Bestandsaufnahme über die Errungenschaften der aktuellen Schweizer Datenschutzgesetzgebung und über den komparativen Vorteil, den sie digitalen Unternehmen, insbesondere gegenüber dem Hostingland der Clouding-Giganten, den USA, bietet. Es scheint, dass das US-amerikanische Recht an sich in Bezug auf den Schutz von digitalen Daten, die in den Vereinigten Staaten elektronisch gespeichert werden, wie im Fall des Clouding, lückenhaft ist; die Schweiz die Privatsphäre in Bezug auf die digitalen Daten vergleichsweise stärker schützt. 
Im vierten und letzten Teil schlagen wir drei Empfehlungen für Gesetzgeber und Entscheidungsträger vor.

Anlässlich der globalen Schlusskonferenz der Nansen Initiative in Genf am 12./13. Oktober fordern die Autorinnen, dass die Schweiz sich auch weiterhin für Umweltvertriebene einsetzt. Zudem schlagen die Autorinnen vor, die Multikausalität von Migration anzuerkennen und das Schweizer Asylrecht zu überdenken, welches sich zu sehr auf politische Migrationsgründe stützt.

Ein starkes Engagement der Schweiz für den Schutz von Umweltvertriebenen

Die Schweiz und Norwegen lancierten 2012 die Nansen Initiative mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit betroffenen Staaten eine Schutzagenda zu erarbeiten. Diese Schutzagenda wird anfangs Oktober 2015 an einer internationalen Konferenz in Genf vorgestellt. Die Nansen Initiative endet damit. Die Autorinnen fordern daher, dass die Schweiz die Nansen Initiative über das Jahr 2015 hinaus weiterführt. In einer nächsten Phase muss der Schwerpunkt auf regionalen Lösungen liegen; weitere Staaten müssen in den Prozess eingebunden werden.

Migration – ein multikausales Phänomen

Migration ist nicht durch einen einzigen Faktor bedingt, sondern durch ein Zusammenwirken von ökonomischen, sozialen, politischen und ökologischen Faktoren. Die internationale Rechtslage wird diesen komplexen und multikausalen Migrationsrealitäten nicht gerecht. Die Autorinnen fordern daher, dass das EDA in geeigneten internationalen Foren eine Grundsatzdiskussion anstösst. Dabei soll die scharfe Unterscheidung zwischen freiwilliger und erzwungener Migration hinterfragt werden. Migration soll als geeignete Anpassungsstrategie an Umweltveränderungen anerkennt und diesen Ansatz auf internationaler Ebene gefördert werden.

Anpassung der Schweizer Gesetzgebung

Die Multikausalität von Migration stellt eine Herausforderung für das geltende Recht dar. Dieses muss entsprechend angepasst werden. Man kann nicht länger politische Gründe als alleinigen Migrationsgrund berücksichtigen. Das Zusammenwirken verschiedener Gründe – seien diese nun ökologischen, sozialen oder ökonomischen Art – können eine Bedrohung an Leib und Leben darstellen. Die Autorinnen fordern daher, dass Schweizer Asyl- und Ausländerrecht derart angewendet und angepasst wird, dass die vorläufige Aufnahme auch eine konkrete Gefährdung aufgrund von ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen berücksichtigt und die Rechte, die mit dem Status der vorläufigen Aufnahme einhergehen, überdacht werden. Insbesondere soll eine maximale Dauer dieses temporären Status‘ definiert werden, nach deren Ablauf die vorläufige Aufnahme in eine reguläre Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wird.

Basierend auf einer klaren Methodologie, präsentiert die folgende Publikation ein Mapping und ein Ranking verschiedener Personen, die im Mittelpunkt der Verhandlungen und Diskussionen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) stehen. Dafür wird der üblicherweise von den Medien benutzte Blinkwinkel erweitert, um auch nichtstaatliche Akteure wie zum Beispiel die Verbände, die akademische Welt und verschiedene Akteure des Wirtschaftssektors miteinzubeziehen.

Die Resultate der Studie können folgendermassen zusammengefasst werden:

  • Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU werden zusehends politisiert, während einige Probleme die Kooperation- und Handlungsdynamik zwischen diesen beiden Akteuren zunehmend belasten.
  • Dies äussert sich darin, dass verschiedene pendente bilaterale Dossiers direkt von Personen übernommen werden, die sich an der Spitze der politischen Hierarchie befinden. Dies ist sowohl in den Institutionen der EU wie auch in jenen der Schweiz zu beobachten.
  • Die Diplomaten und Beamten, die üblicherweise mit diesen Dossiers betraut sind, verlieren zunehmend an Einfluss.

Auf Seiten der EU hat das Thema der Beziehungen mit der Schweiz in der politischen Agenda an Wichtigkeit gewonnen, auch wenn andere internationale Probleme prioritär bleiben.

  • Die verschiedenen Verantwortlichen der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (wie Herr Juncker und Herr Popowski) bleiben die wichtigsten Gesprächspartner für die Schweiz ; deutlich wichtiger als zwischenstaatliche Akteure oder Vertreter des europäischen Parlaments.
  • Auf Seiten der Schweiz übernehmen Bundesrätin Sommaruga und Staatssekretär Gattiker die wichtigsteRollen in den Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz, dies auf Grund der zentralen Stelle, welche die Problematik des Freizügigkeitsabkommens in der aktuellen Debatte einnimmt.
  • In der Zwischenzeit haben verschiedene nichtstaatliche Schweizer Akteure durch die Originalität ihrer Initiativen sowie die Relevanz ihrer Vorschläge betreffend der Beziehungen EU-Schweiz auf sich aufmerksam gemacht. Genährt werden solche Initiativen durch das mangelnde Engagement der Schweizer Politiker zum Thema Europa.

Die Annahme der Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» vom 9. Februar 2014 verankert Art. 121a in der Schweizer Bundesverfassung. Dieser Artikel verlangt eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung mittels Kontingenten und eines Inländervorranges auf dem Arbeitsmarkt. Die Einführung dieser Steuerungsinstrumente soll den gesamtwirtschaftlichen Interessen dienen. Auch ein Jahr nach der Abstimmung bleibt unklar, wie und ob die Initiative umgesetzt werden soll und kann. Wir finden, es braucht eine systematische Analyse aller Umsetzungsvorschläge anhand eines möglichst klaren Bewertungsrasters. Das Diskussionspapier untersucht die Machbarkeit der generellen Zielsetzung der Initiative, indem verschiedene Umsetzungsvorschläge bewertet werden. Die Bewertungskriterien sind die Anwendung der verlangten Steuerungsinstrumente sowie der Beitrag dieser Steuerung zum gesamtwirtschaftlichen Nutzen (der von der Initiative ebenfalls eingefordert wird). Als Anwendungsbeispiele berücksichtigt werden die Umsetzungskonzepte der SVP und des Bundesrates, ein Auktionsmodell und das bestehende Freizügigkeitsprinzip. Diese werden in einem zweidimensionalen Bewertungsraster eingeordnet wodurch Gestaltungsspielräume und Zielkonflikte lokalisiert werden können.

The Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE) is the most comprehensive regional security orga­nization. With its 57 participating states it comprises the whole of Europe as well as the Eurasian and Euro-Atlantic region. Inscribed in its DNA is the idea of providing a plat­form for dialogue between East and West. The OSCE, which can look back at over 40 years of existence, sur­vived all major geopolitical events in recent history, in­cluding the end of the Cold War. In the 21st century, how­ever, the relevance of the OSCE has sharply declined. Since the late 1990s, it was increasingly debated whether the OSCE had indeed be­come irrelevant and whether it could again become an important player in Europe’s security architecture, bridg­ing gaps and resolving conflicts between East and West. The year 2014 saw a reversal of this trend and suddenly put the OSCE in the international spotlight. The crisis in Ukraine, which began with a massive popular upheaval against the acting government and, following the over­throw of President Victor Yanukovych, evolved into a mili­tary confrontation with separatist militias in the East of the country, provoked a quick reaction from the OSCE which became the main actor to mediate between the conflict parties. Furthermore, the current chairmanship country, Switzerland, proved to be highly dedicated to the OSCE’s mission and invested a lot of effort in mediating between the conflict parties. The ongoing crisis in Ukraine not only revealed the OSCE’s lasting importance, but it also demonstrated the stark di­vide which still exists between the Western and Eastern participating states. Since the start of the crisis and espe­cially following Russia’s annexation of Crimea, relations between Russia and the West reached a new low. Mutual accusations and bellicose rhetoric provide for a very un­stable and uncooperative environment. In 2014, the gap between a resurgent Russia and the West became even deeper over the Ukraine Crisis. Nevertheless, despite a tense working mood and heated debates, the OSCE has managed to remain an important actor and its most im­portant actions in Ukraine were approved by consensus from all 57 participating states. Thus, it seems that the opposing parties do not want to seriously compromise the organization’s ability to do its work. This is an indica­tion that in times of crisis the OSCE remains an impor­tant and useful platform for dialogue between the East and West.

Die Schweizer Rohstoffbranche ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Über die Handelszentren Genf, Zug und Lugano wird heute rund ein Viertel des globalen Handels mit natürlichen Rohstoffen abgewickelt. Das macht die Schweiz zum wichtigsten Rohstoffhandelszentrum der Welt. Obwohl die Mehrheit der weltweit verfügbaren natürlichen Ressourcen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert wird, ist der Ressourcenreichtum für viele dieser Staaten bislang eher Fluch als Segen. Korruption und Misswirtschaft führen in vielen Fällen zu leeren Staatskassen, wirtschaftlicher Ungleichheit und einer Zunahme der Armut. Dafür tragen die Förderstaaten und deren Regierungen eine wesentliche Verantwortung. Doch das intransparente und korrupte System funktioniert nur, wenn sich zwei Seiten beteiligen. Die Offenlegung von Zahlungsströmen zwischen privaten Rohstoffkäufern und staatlichen Rohstoffverkäufern ist ein erster Schritt, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.

Es besteht ein breiter Konsens, dass die Schweiz in der Lage sein soll, internationale Verträge zu schliessen und dann auch einzuhalten. Da aber Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vermehrt Volksinitiativen annehmen, die verbindlichen internationalen Abmachungen widersprechen, bedarf es neuer Lösungsansätze, um Vertragsbrüche zu vermeiden: Ohne klare Regelungen droht bei jeder völkerrechtswidrigen Volksinitiative Rechtsunsicherheit – und zwar nicht nur für die ausländischen Vertragspartner, sondern auch für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Verschiedene Lösungen wurden über die vergangenen Jahre diskutiert, keine setzte sich durch. Ein Konsens über zusätzliche Gründe für die Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen ist nicht abzusehen. Deshalb ist jetzt eine zweite Runde der Lösungssuche fällig, um demokratische Partizipation nach innen und Vertrauenswürdigkeit der Schweiz nach aussen zu vereinbaren. foraus präsentiert als Denkanstösse zwei neue Lösungsansätze: Der erste Vorschlag geht dahin, in die Schweizerische Bundesverfassung eine Vermutung aufzunehmen, Volksinitiativen wollen im Einklang mit den völkervertragsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz umgesetzt werden, sofern ihr Wortlaut nicht explizit anders lautet, also nicht die Kündigung der entsprechenden Verpflichtungen verlangt (Vorschlag 1). Der zweite Vorschlag geht dahin, bei einer völkervertragsrechtswidrigen Volksinitiative gleichzeitig – aber in getrennter Abstimmungsfrage – über die Kündigung der ihr widersprechenden völkerrechtlichen Verträge abzustimmen (Vorschlag 2). Die beiden Vorschläge haben den Vorteil grösstmöglicher Transparenz und Rechtssicherheit bei der direktdemokratischen Entscheidungsfindung, ohne letztere einzuschränken. Die Macht, wichtige internationale Verträge zu kündigen, bleibt bei den Bürgerinnen und Bürgern – sie wird weder dem Parlament noch dem Bundesrat übertragen. Zugleich wird die Verantwortung des Stimmvolks gestärkt; als Entscheidungsträger muss es volle Verantwortung für die Folgen der Annahme einer völkervertragsrechtswidrigen Volksinitiative übernehmen.

Auch wenn in finanzieller Hinsicht die schlimmste Krisenzeit überstanden sein mag, sieht sich der Schweizer Finanzplatz von verschiedenen Seiten mit vielfältigen Problemen konfrontiert: Bankgeheimnis, internationale Regulierungen, Sorgen um den Marktzugang in Europa, und die Bewältigung von vergangenen Verfehlungen. Die Akteure (Regulatoren, Aufsicht und Finanzdienstleister) reagieren auf diese Problemanhäufung denkbar unproduktiv: mit Abwehrhaltung und Rückzugsgefechten, Denkverboten, inkompatiblen Lösungsvorschlägen und fehlender Weitsicht. Der Hauptgrund dafür ist die Konzeptlosigkeit des Schweizer Finanzplatzes: Die Frage, wie der Finanzplatz langfristig ausgestaltet sein soll, ist unbeantwortet. Dafür ist nicht zuletzt die mangelhafte Verständigung zwischen den verschiedenen Akteuren verantwortlich. Anlass zur Studie: Mit dieser Studie wollen wir den Anstoss zur Überwindung dieser Konzeptlosigkeit geben, indem wir die Frage nach der langfristigen Ausgestaltung des Schweizer Finanzplatzes in den Fokus stellen: Wir präsentieren eine Vision für einen erfolgreichen Finanzplatz im Jahr 2030, zukünftige Erfolgsfaktoren sowie konkrete Massnahmen. Wir nehmen das Jahr 2030 als symbolischen Zeithorizont, der für die langfristige Perspektive und eine neue Generation von Finanzplatzakteuren steht. Daher ist der Charakter der Studie auch nicht als detaillierte Roadmap für aktuelle Problemstellungen zu verstehen, sondern als ein Vehikel, um Denkverbote aufzubrechen und langfristige Ideenimpulse zu geben. Der Fokus liegt auf langfristigen Lösungsansätzen. Unsere Studie basiert auf der Analyse von historischen Erfolgsfaktoren, gegenwärtigen Herausforderungen und künftigen Trends. Eigentliches Kernstück unserer Recherche waren vertraulich geführte Interviews mit 37 Expertinnen und Experten aus Banken, Universitäten, Politik, Verwaltung und Medien. Der klare Konsens dieser Gespräche ist ein Wunsch nach einem langfristig international aufgestellten Finanzplatz. Dennoch herrschte grosse Uneinigkeit darüber, ob die Chance besteht, dieses Ziel wirklich zu erreichen. Einig waren sich allerdings alle bei Folgendem: Wenn sich der Schweizer Finanzplatz langfristig international ausrichten und erfolgreich behaupten will, müssen jetzt entsprechende Strategien erarbeitet und Massnahmen ergriffen werden. Die Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 hat grosse regulatorische Veränderungen eingeleitet. Nachdem in den Bereichen Systemstabilität und Integrität vielversprechende Massnahmen eingeleitet und umgesetzt worden sind, ist jetzt der Zeitpunkt ideal, weitere Schritte im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit zu unternehmen, damit der Finanzplatz Schweiz auch künftig international eine wichtige Rolle spielen kann. Im Bestreben, zwischen den Standpunkten der verschiedenen Akteure zu vermitteln, haben wir folgende Vision für die langfristige Zukunft des Schweizer Finanzplatzes entwickelt: Die Schweiz hat auch im Jahr 2030 einen erfolgreichen global ausgerichteten Finanzplatz, der sich als Zentrum für nationale und grenzüberschreitende Vermögensverwaltung und Investitionsdrehscheibe positioniert und über eine breit diversifizierte und international vernetzte Finanzplatzinfrastruktur verfügt.

Das internationale Genf ist ein wichtiger Trumpf für die Schweiz. Bezüglich der Dichte an internationalen Akteuren und Konferenzen ist Genf weltweite Spitzenreiterin. Dadurch wird der Schweiz im Bereich der internationalen Beziehungen zusätzliches Gewicht verliehen, das ihr eine effizientere Umsetzung ihrer aussenpolitischen Ziele erlaubt. Allerdings steht diese einzigartige Plattform unter immer stärker werdender Konkurrenz und ist mit einer zunehmenden Erwartungshaltung seitens der internationalen Organisationen konfrontiert. In den letzten Monaten haben sich die Bemühungen der Bundesbehörden vor allem auf die Entwicklung einer Aussenpolitik für das internationale Genf konzentriert, die auf die Erhaltung seines Status als führender Knotenpunkt der Weltpolitik abzielt. Im Gegensatz dazu konzentriert sich der von den Autoren dieser Studie verfolgte Ansatz auf die Aussenpolitik durch das internationale Genf. Aus dieser Perspektive entwickelt sich Genf von einem Objekt hin zu einem Instrument zur Realisierung aussenpolitischer Ziele. Um die soft power des Kleinstaats Schweiz mithilfe des internationalen Genfs zu verstärken, schlagen die Autorin und vier Autoren in drei Bereichen Massnahmen vor:

– In politischer Hinsicht besteht das Ziel darin, aus der Schweiz einen Schlüsselakteur im Bereich der globalen Problemlösung zu machen. Dazu soll eine Politik der Guten Dienste 2.0 etabliert werden, welche sich an einen innovativen multistakeholder-Ansatz anlehnt. Dieser soll für Thematiken offen sein, die über die traditionellen Ansätze in Friedens- und Sicherheitspolitik hinausreichen. Dadurch könnte die Schweiz ihr vorhandenes Knowhow in der Pflege internationaler Beziehungen effektiv nutzen und ihr bewährtes, nationales Vernehmlassungsmodell auf internationaler Ebene anwenden. Ergänzend soll eine technische Expertise über weltpolitische Themen geschaffen werden. Dazu könnten bei der schweizerischen UNO-Mission in Genf Arbeitsplätze für spezialisierte wissenschaftliche Beraterinnen und Berater geschaffen werden.

– In wissenschaftlicher Hinsicht besteht das Ziel darin, die Schweiz zu einem führenden Schauplatz in der Erforschung der globalen Gouvernanz zu machen. Dazu soll ein nationales Forschungsprogramm und/oder ein nationaler Forschungsschwerpunkt über die globale Gouvernanz, die entsprechenden Entscheidungsprozesse und Interaktionen zwischen den relevanten Akteuren lanciert werden. Die Erstellung eines Mappings des internationalen Genfs scheint ebenfalls unentbehrlich, insbesondere um viel versprechende Regionalnetzwerke durch Cluster ersetzen und um eine den Standort Genf stärkende Politik zu etablieren.

– In identitätsstiftender Hinsicht besteht das Ziel darin, eine Kommunikationsstrategie für das internationale Genf zu entwickeln, um die Vorteile der Schweiz und des Standorts Genf für die internationale Gemeinschaft sichtbarer zu machen. Eine solche Informationskampagne könnte über die Gründung eines Schweizer Hauses, die als Schaufenster der Schweiz für die internationale Gemeinschaft dient, abgewickelt werden. Zusätzlich könnte die Schaffung eines Swissnex in Genf das Image einer innovativen Schweiz nach aussen tragen und die Schweizer Wissenschaft vermehrt als Lösungsquelle für globale Problematiken präsentieren. Die Vermarktung des internationalen Genfs könnte ebenfalls in Form eines regulären Sendeformats auf führenden globalen Fernsehsendern unter dem Namen «Geneva Talks» oder «Geneva International News» stattfinden.

Die Schweiz übernimmt 2014 zum zweiten Mal nach 1996 den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Als Mitglied der sogenannten Troika ist die Schweiz von 2013 bis 2015 Teil des obersten politischen Führungsgremiums der OSZE. Die Schweiz und Serbien, welches den Vorsitz 2015 übernehmen wird, planen in enger Zusammenarbeit ein gemeinsames Arbeitsprogramm, das über den üblichen Einjahresvorsitz hinausgehen und somit eine grössere inhaltliche Kontinuität ermöglichen soll. Dieser Doppelvorsitz ist ein Novum in der Geschichte der OSZE. Sollte er sich bewähren, könnte er zu einem zukunftsträchtigen Modell für die OSZE werden. Dank ihrer breiten Anerkennung innerhalb der OSZE erhält die Schweiz mit dem Vorsitz die Möglichkeit, die Entwicklung der Organisation voranzutreiben. Gleichzeitig kann die Schweiz mit dem Vorsitz ihre internationale Bedeutung unterstreichen, auch im Hinblick auf die für 2023/2024 avisierte Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Seit einem Jahrzehnt leidet die OSZE an einem Bedeutungsverlust, der unter anderem auch durch die steigende Konkurrenz durch die Nordatlantikpakt-Organisation (NATO), die Europäischen Union (EU) und den Europarat verursacht wird. Weitere Herausforderungen stellen die fortwährenden Konfliktlinien zwischen Ost und West, der Reformbedarf von diversen Regelwerken und Institutionen, die Bearbeitung der «protracted conflicts», die Umwälzungen in der arabischen Welt und die Entwicklungen in Zentralasien dar. Ausgehend von den Herausforderungen, mit welchen die OSZE aktuell konfrontiert ist, und unter Berücksichtigung der schweizerischen aussenpolitischen Interessen und Stärken, schlägt das Autorenteam dem Schweizer OSZE-Vorsitz vor, fünf Themen ins Zentrum ihrer Tätigkeit zu stellen.

Unter partnerschaftlichen Instrumenten in der Migrationsaussenpolitik werden im vorliegenden Diskussionspapier Migrationspartnerschaften und Migrationsabkommen verstanden. Es sind relativ neue Instrumente in der Migrationspolitik, in die viel Hoffnung gesetzt wird und die auf eine grosse politische Akzeptanz stossen. Sie sollen gleichzeitig einen Beitrag dazu leisten, die notorischen Probleme bei der Durchsetzung der Wegweisung zu lösen und zudem die Einseitigkeit überwinden, mit der migrationspolitische Fragen bisher behandelt worden sind. Das Diskussionspapier untersucht die Frage, ob partnerschaftliche Instrumente in der Migrationsaussenpolitik im Umgang mit Migration tatsächlich einen Paradigmenwechsel mit sich bringen, wie gross ihr Effekt für die Zielsetzungen der Schweizer Migrationspolitik sein kann und welche Risiken mit diesen Instrumenten verbunden sind. Die Diskussion konzentriert sich dabei auf die Untersuchung partnerschaftlicher Instrumente in der Migrationsaussenpolitik mit afrikanischen Staaten. Da in Afrika – im Gegensatz zu Europa – weitere potentielle Partnerstaaten vorhanden sind, ist es interessant das Potential dieser Instrumente an ihrer Funktionstüchtigkeit in der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit Staaten wie Nigeria und Tunesien abzuschätzen. Das Diskussionspapier gelangt zum Schluss, dass der partnerschaftliche Ansatz grundsätzlich vielversprechend ist und weiter verfolgt werden sollte. Ob die bestehenden Instrumente dem Anspruch einer echten Partnerschaft aber gerecht werden können und ob sie zur Umsetzung der gegenwärtigen Ziele der Migrationspolitik der Schweiz tatsächlich einen Beitrag leisten, erscheint jedoch fraglich. Zweifel ergeben sich einerseits aus dem Entstehungskontext partnerschaftlicher Instrumente, andererseits aus der Verhandlungsdynamik, die sie gegenwärtig auslösen.

Die Schweizer Pläne, aus der Kernenergie auszusteigen und ambitionierte CO2-Reduktionsziele umzusetzen, machen einen Umbau der heute vorhandenen Stromversorgung unumgänglich. Die Veränderungen von Stromverbrauch und Stromproduktion werfen zahlreiche ökonomische, juristische, institutionelle und technische Fragen auf. Dieses Diskussionspapier setzt sich mit den aktuellen technischen Veränderungen im Strombereich und den daraus folgenden aussenpolitischen Herausforderungen in einem europäischen Kontext auseinander. Die zentrale Frage lautet: Wie ist die Bereitstellung einer technisch effizienten und nachhaltigen Stromversorgung für die Schweiz in Zukunft zu erreichen? Für die Entwicklung einer europäischen Stromstrategie ist der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU von grossem Vorteil, da es allen Teilnehmern eine Gleichbehandlung zusichern wird. Gemeinsame Gremien können eine wichtige Plattform für den Austausch und die Koordination mit europäischen Partnern bieten. Für das in diesem Papier diskutierte Problem der Bereitstellung einer technisch effizienten und nachhaltigen Stromversorgung für die Schweiz kann ein liberalisierter europäischer Strommarkt unter den richtigen Rahmenbedingungen effiziente und nachhaltige Lösungen liefern. Allerdings gibt ein Stromabkommen keine direkte Antwort darauf, wie dies geschehen soll. Zudem sind die Verhandlungen mit der EU wegen ungeklärten institutionellen Fragen blockiert. Um mit anderen europäischen Staaten eine Vorreiterrolle in der Gestaltung der zukünftigen Stromversorgung einzunehmen, erscheint ein Stromabkommen mit der EU vorläufig nicht als zwingende Voraussetzung. Daher darf nicht länger auf dessen Abschluss gewartet werden, um den Umbau der Stromversorgung möglichst früh, koordiniert und effizient einzuleiten. Wegen der offensichtlichen Vorteile ist der Abschluss eines Stromabkommens dennoch weiterhin entschlossen zu verfolgen.

Seit das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sich im November 2011 für den Gripen als Teilersatz für die Tiger-Flotte ent- schieden hat, gehen die politischen Wogen hoch. Am 14. Dezember 2012 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Im März 2013 beriet der Ständerat über den Gripen und sprach sich für den Kauf aus, löste aber die Ausgabenbremse nicht. Nach der Beratung im Nationalrat, voraussichtlich in der Sommersession 2013, und allfälligen Zweitbehandlungen in den Räten wird der Gripenkauf schliesslich mit hoher Wahrscheinlichkeit vors Volk kommen. Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft für den Gripenkauf, dass die Schweiz, wolle sie ihre Souveränität bewahren, eine selbständige Luftraumüberwachung sicherstellen müsse. Dies, weil aus Neutralitätsgründen einem Militärbündnis nicht beigetreten werden könne. Die Luftraumüberwachung sei aber nur zu bewerkstelligen, wenn die heutige, veraltete Flotte erneuert werde, wozu der Gripen am besten geeignet sei. Dieses Argument wurde auch in der Ständeratsdebatte zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen von allen politischen Seiten aufgegriffen. Es wurde sogar direkter mit der Neutralität argumentiert: Die Schweiz als neutrales Land müsse selbstverständlich eine eigenständige Luftraumüberwachung vorweisen. Unter Berücksichtigung früherer sicherheitspolitischer Entscheidungen ist davon auszugehen, dass das Neutralitätsargument vor allem bei einer potentiellen Volksabstimmung eine wesentliche Rolle spielen wird. Das vorliegende foraus-Diskussionspapier zeigt auf, warum die Neutralität als Argument für die Beschaffung ungeeignet ist und grösstenteils ins Leere läuft.

 

Im November 2012 schlossen sich zahlreiche Oppositionsgruppen gegen die Regierung Assads zur syrischen Nationalkoalition zusammen. Bereits wenige Tage da- nach anerkannten einige Staaten diesen Zusammenschluss als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Andere Staaten gaben sich dagegen zurückhaltender mit Anerkennungserklärungen. Die Frage ob und als was die syrische Nationalkoalition aufzufassen ist, stellt sich auch für die Schweiz. Die vorliegende Analyse kommt anhand von völkerrechtlichen Kriterien zum Schluss, dass die syrische Nationalkoalition weder die Voraussetzungen für die Anerkennung als Regierung, noch als Exilregierung erfüllt. Es wird deshalb empfohlen, zum jetzigen Zeitpunkt von einer Anerkennung der syrischen Nationalkoalition als Regierung oder Exilregierung abzusehen. Es erscheint aber trotz- dem zentral, die syrische Nationalkoalition als neuen Akteur in diesem Konflikt wahrzunehmen und diesen Zusammenschluss von Aufständischen als Konfliktpartei implizit anzuerkennen und in der weiteren Planung und Durchführung des zukünftigen Engagements der Schweiz in Syrien zu berücksichtigen.

Die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» der Schweizerischen Volkspartei (SVP) fordert durch die umfassende Einführung von Kontingenten für Zuwanderer sowie durch einen Vorrang für SchweizerInnen eine grundlegende Neuausrichtung der schweizerischen Zuwanderungspolitik. Dieses Diskussionspapier geht möglichen Implikationen einer solchen Kontingentierungsstrategie auf den Grund und bringt drei zentrale Resultate hervor. Erstens wäre ein umfassendes Kontingentierungssystem wegen seines planwirtschaftlichen Charakters mit systemischen Ineffizienzen verbunden. Zweitens müsste das heutige liberale Arbeitsmarktregime, das für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz zentral ist, aufgegeben werden. Drittens entstünden rechtliche Konflikte und der aussenwirtschaftliche Spielraum der Schweiz würde stark eingeschränkt.

Die palästinensische Führung kann in der UNO-Generalversammlung mit einer deutlichen Mehrheit für die Aufwertung des Status der Palästinenser in der UNO zum «Beobachterstaat» rechnen. Durch eine Statusaufwertung wird sich der Internationale Strafgerichtshof vermutlich mit Verbrechen in Palästina befassen können. Die Aussichten auf UNO-Vollmitgliedschaft oder den Beitritt zu weiteren transnationalen Organisationen würden hingegen nicht wesentlich beeinflusst. Gleichzeitig würden die moderaten Kräfte der palästinensischen Politik und die Suche nach einer Zweistaatenlösung durch die Statusaufwertung gestärkt. Die Auswirkungen des Schweizer Abstimmungsverhaltens sind beschränkt, da kein Automatismus zwischen einer Zustimmung zur Statusaufwertung und einer Anerkennung Palästinas als Staat besteht. Eine neutralitätspolitisch motivierte Enthaltung verfehlte ihr Ziel, da sie als Unterstützung der israelischen Politik wahrgenommen würde. Eine Enthaltung oder Ablehnung stünde in Kontrast zur bisherigen Schweizer Nahostpolitik sowie ihrer Politik der Unterstützung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Es wird daher eine Zustimmung zur Statusaufwertung empfohlen.

Debatten über friedensfördernde Einsätze der Schweizer Armee werden hierzulande mit Verve geführt. Dies insbesondere dann, wenn die internationale Gemeinschaft Bedarf anmeldet und so eine Entscheidung für oder gegen eine konkrete Mission ansteht. Das hier vorliegende Entscheidungsraster hilft, die Argumente abzuwägen und eine im Interesse der Schweiz liegende Entscheidung zu treffen. Es ist eine Denkhilfe, welche die wichtigsten Entscheidungskriterien systematisch auflistet. Ein einfaches Bewertungssystem dient dazu, den Überblick über die Bedeutung der einzelnen Kriterien zu behalten. Das Raster konzentriert sich auf den politischen Entscheidungsfindungsprozess und soll den Parlamentarierinnen und Parlamentariern als Argumentationshilfe für die Debatte in den Räten sowie für die Kommunikation des Entscheids gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern dienen. Der Prozess der Umsetzung ist dem politischen Entscheid nachgelagert und wird vom Rabster nicht behandelt. Das Raster ist ausschliesslich auf Einsätze im Rahmen der militärischen Friedensförderung anwendbar, welche unter Art. 66 des Militärgesetzes (MG) fallen (Friedensförderungsdienst). Andere Arten von Missionen im Ausland – zum Beispiel humanitäre Einsätze der Armee – werden vom Raster nicht abgedeckt. Dazu müssten weitere Kriterien berücksichtigt werden.

Im heutigen aussenpolitischen Kontext, wo der Bundesrat verstärkt auf den Ausbau der Freihandelsabkommen mit diversen Staaten setzt, erscheint eine Prüfung der menschenrechtlichen Rechtfertigung dieser Politik fundamental. Die hier vertretene Position kehrt die «traditionelle» Herangehensweise einer separaten Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen Instrumenten und menschenrechtlichen Anforderungen um. Dieses Diskussionspapier stellt nämlich die Frage ins Zentrum, welche Bedingungen auf der Ebene der Menschenrechte gegeben sein müssen, um eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit einem anderen Staat ins Auge fassen zu können. Das hier vorgeschlagene Modell beinhaltet eine doppelte Legitimitätsprüfung: In einem ersten Schritt ist bei der Entscheidung zur Intensivierung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen mit einem Partnerland zu berücksichtigen, ob dort ein menschenrechtlicher Mindeststandard garantiert wird. Die Einhaltung dieses Mindeststandards ist für die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen unabdingbar. In einem zweiten Schritt ist sicherzustellen, dass die intensivierten wirtschaftlichen Beziehungen mittelfristig die Basis für eine nachhaltige Verbesserung der menschenrechtlichen Situation bilden.

In welchem Mass kann die Schweiz die Zuwanderung aus Drittstaaten in der Zukunft steuern? Eignen sich Entwicklungszusammenarbeit und Repression als Massnahmen für eine solche Steuerung? Eine Analyse der Haltung politischer VerantwortungsträgerInnen in der Schweiz zeigt, dass sie Immigration überwiegend als zu lösendes Problem wahrnehmen. Die dauerhafte Verringerung von Einwanderung ist unausgesprochenes Ziel vieler Politiker/innen. Sie setzen ihre Hoffnungen typischerweise in zwei Rezepte: Wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsregionen und Repression. Weil die beiden Rezepte als Alternativen wahrgenommen werden, besteht die Tendenz, die eine Strategie stärker zu betonen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der anderen aufkommen.

Die Diversität in den Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der EU führen zu einem politisch und rechtlich unübersichtlichen Zustand und in gewissen Fällen zu Rechtsunsicherheit, da Beschwerdeinstanzen fehlen. Aus diesen Gründen stellt die EU folgende Forderungen an die Schweiz:

a.    Eine zeitnahe Übernahme neuen EU-Rechts.
b.    Eine unabhängige Behörde, welche die korrekte Anwendung der Abkommen überprüft.
c.    Eine einheitliche Auslegung des acquis communautaire in der Schweiz und der EU.
d.    Effiziente Streitschlichtungsmassnahmen.

Mit dem vorliegenden Musterabkommen zu den institutionellen Fragen wird ein ausgeglichener Vorschlag gemacht, welcher die schweizerischen Interessen wahrt, innenpolitische Akzeptanz aufweist und gleichzeitig den Forderungen der Europäischen Union soweit als möglich entspricht.

Im Juli 2011 veröffentlichten Schweizer Medien Bildmaterial von RUAGMunition, die in Libyen aufgefunden wurde. Das Kriegsmaterial Schweizer Herkunft wurde angeblich von libyschen Rebellen im Bürgerkrieg verwendet. Schweizer Waffen im Bürgerkrieg: Der Zwischenfall sorgte für politischen Zündstoff. Seit Jahren wird hierzulande die Frage der rechtlichen Kontrolle des Kriegsmaterialexports kontrovers diskutiert. Der dabei geäusserte Hauptvorwurf: Die Unstimmigkeit zwischen Gesetzgebung und Praxis. Laut der vorliegenden Studie besteht tatsächlich eine gewisse Divergenz zwischen Gesetzgebung und Praxis. Diese könnte durch die im Diskussionspapier dargelegten Massnahmen verringert werden.

20 Jahre nach der Aufnahme des ersten Menschenrechtsdialogs kommunizierte das EDA unter Führung von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey im Mai 2011 eine Neuausrichtung dieses Instruments der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik. Eine ernüchternde Bilanz der Dialoge sowie die Gefahr eines Verkommens zu einem isolierten Gefäss zur Förderung der Menschenrechte scheinen zu diesem Schritt geführt zu haben. Der/die nachfolgende Aussenminister/Aussenministerin steht vor der anspruchsvollen Aufgabe diese angekündigte Neuausrichtung zu vollziehen. Mit den Menschenrechtsdialogen soll ein Instrument neu ausgerichtet werden, welches bis zum heutigen Zeitpunkt als Mittel der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik undurchsichtig blieb. Beim Menschenrechtsdialog handelt es sich um ein bilaterales Instrument um den Menschenrechten international zur Durchsetzung zu verhelfen. Mittels Dialog soll ein Partnerland dazu gebracht werden, die Menschenrechtslage mittel- bis langfristig zu verbessern. Das Instrument basiert im Wesentlichen auf Freiwilligkeit und Kooperationswille und ist im Grenzbereich zwischen Völkerrecht und –politik anzusiedeln. Das vorliegende foraus-Diskussionspapier analysiert die bisherige schweizerische Praxis der Menschenrechtsdialoge und führt zu vier Forderungen, die es bei der Neuausrichtung zu berücksichtigen gilt.

Mit der Globalisierung und der weltweiten Vernetzung wächst die Anzahl der Regeln, zu denen sich die Staaten gegenseitig verpflichten. So ist in den letzten Jahren auch in der Schweiz die Anzahl der abgeschlossenen Staatsverträge laufend gestiegen. Diese Zunahme ist vor allem auf Verträge mit mehreren Partnern, sogenannte multilaterale Staatsverträge, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund lancierte die AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz) eine Volksinitiative zur Erweiterung des obligatorischen Referendums auf alle Staatsverträge, die:
  1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
  2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
  3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
  4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.”

Die AUNS will damit die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen und Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz schützen. Aber die Annahme der Initiative hätte gegenteilige Folgen, denn:

  • Staatsverträge sind bereits jetzt demokratisch legitimiert.Staatsverträge werden von Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Parlament ausgehandelt, unterzeichnet und ratifiziert. Heute unterliegen Staatsverträge dem fakultativen Referendum. Somit können 50’000 Stimmbürger/innen oder acht Kantone verlangen, dass ein Staatsvertrag dem Volk vorgelegt wird. Seit der Einführung des Staatsvertragsreferendums 1921 hätte 245 Mal das Referendum ergriffen werden können. Von dieser Möglichkeit wurde nur zehn Mal Gebrauch gemacht; erfolgreich waren schliesslich nur zwei dieser Referenden. Folglich genügt die heutige Regelung, um die Legitimität von Staatsverträgen zu garantieren.
  • Die Initiative fördert eine unnötige und teure Abstimmungsflut.Pro Jahr müsste aufgrund der Zunahme multilateraler Verträge mindestens mit acht weiteren Abstimmungsvorlagen gerechnet werden. Damit könnte eine seriöse Auseinandersetzung der Stimmbürger mit den Verträgen nicht mehr stattfinden, Abstimmungen würden zum Spielball von Interessensgruppen. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft von durchschnittlich lediglich drei zusätzlichen Abstimmungen pro Jahr aus. In der Botschaft wird aber eine Auslegung des Begriffs Wichtigkeit verwendet, die einer analogen Auslegung der aktuellen Regelung wie auch der Auslegung der Initianten widerspricht. Denn es ist davon auszugehen, dass bei Vorliegen einer wichtigen Bestimmung in einem Vertrag der ganze Vertrag zur Abstimmung gelangen muss, da das Abändern einer Bestimmung bei einem völkerrechtlichen Vertrag nicht möglich ist. Anbetrachts der bestehenden Mitsprachemöglichkeit des Volkes und der bisherigen Nutzung derselben lässt sich dieser Aufwand kaum rechtfertigen. Der zusätzliche Kostenaufwand betrüge jährlich wohl rund 23 Mio. CHF.
  • Das obligatorische Referendum stärkt die Demokratie nicht.Mit Annahme der Initiative würden, mit wenigen Ausnahmen, immer noch gleich viele Staatsverträge dem Referendum unterliegen. Das Referendum wäre aber neu nicht mehr fakultativ, sondern obligatorisch. Das obligatorische Referendum ist ein Resultat der historischen Entwicklung der Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat und diente ursprünglich der föderalistischen Stärkung der kleineren Kantone. Die Änderung würde also nicht etwa die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen, sondern die föderale Legitimation.
  • Die Initiative schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz.Multilaterale Verträge entstehen in einem dynamischen Umfeld. Ein Referendumszwang für Staatsverträge würde die Bewegungsfreiheit der Schweizer Vertreter an internationalen Konferenzen zur Aushandlung von multilateralen Verträgen stark einschränken und damit die Verhandlungs- position der Schweiz schwächen.

Dieses foraus-Diskussionspapier geht der Frage nach, ob die Schweiz im Rahmen der UNO-Generalversammlung vom September 2011 Palästina als Staat anerkennen soll. Zu diesem Zweck werden die Hintergründe des palästinensischen Vorstosses beleuchtet (siehe Kapitel 2 und 3). In Kapitel 4 werden schliesslich die Grundlagen für die Positionierung der Schweiz anhand verschiedener Analysekriterien dargelegt. Die AutorenInnen kommen zum Schluss, dass die Schweiz den palästinensischen Vorstoss für staatliche Anerkennung unterstützen soll.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist eine Konvention des Europarates zum Schutz der Grundrechte. Über die Einhaltung dieser Grundrechte in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Alle Menschen, die sich durch einen Mitgliedstaat in ihren Rechten verletzt fühlen, haben direkten Zugang zum EGMR. Die Möglichkeit, mit einer Individualbeschwerde an einen internationalen Gerichtshof zu gelangen und dort ein verbindliches Urteil gegen einen Staat zu erlangen, macht die EMRK als Institution des internationalen Grundrechtsschutzes weltweit einzigartig. Die EMRK steht in der Schweiz trotz ihrer Effizienz und ihrer positiven Wirkung zugunsten der Freiheit des Einzelnen unter zunehmendem Beschuss. Nach der Annahme der Minarettverbot-Initiative, die höchstwahrscheinlich im Widerspruch zur EMRK steht, hat sich die politische Rhetorik gegen die EMRK verschärft.

Seit der Annahme der Minarett-Initiative entstand eine lebhafte Diskussion darüber, wie das delikate Verhältnis zwischen der direkten Demokratie einerseits und den Grundrechten und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz andererseits wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann. Diese Diskussion ist hochaktuell, jedoch keineswegs neu. Die historische Untersuchung dieses Diskussionspapiers zeigt auf, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts immer wieder Volksinitiativen zustande kamen, welche mit den Grundrechten oder mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz kollidierten. Neu ist lediglich, dass solche problematische Volksbegehren von Volk und Ständen angenommen werden. Bei der Umsetzung dieser Volksentscheide stiess die Praxis regelmässig an ihre Grenzen. Als Reaktion auf diese Umsetzungsprobleme wurden aus Politik und Wissenschaft zahlreiche Vorschläge vorgebracht, welche zum Ziel haben, Kollisionen zwischen Volksinitiativen und den Grundrechten oder dem Völkerrecht künftig zu vermeiden. Die Rede war dabei unter anderem von einer Ausweitung der materiellen Schranken der Volksinitiativen, von einer Prüfung durch das Bundesgericht oder von einer neuen Interpretation des zwingenden Völkerrechts. Als Folge eines Auftrags der Bundesversammlung präsentierte der Bundesrat Ende März 2011 schliesslich zwei konkrete Reformideen: Eine materielle Vorprüfung mit Warnhinweis auf dem Unterschriftenbogen und die Erweiterung der materiellen Schranke um die Kerngehalte der Grundrechte. Die verschiedenen Vorschläge setzen an unterschiedlichen Stellen des Prozesses einer Volksinitiative an und übersehen teilweise die Reflexwirkung, die gewisse Änderungen auf andere Stellen des Verfahrens haben. foraus hat alle bisher vorgebrachten Ideen nochmals aufgearbeitet und auf ihre Vor- und Nachteile hin analysiert. Zur Veranschaulichung bedient sich das Diskussionspapier eines Baukastensystems: Der Baukasten soll aus drei Komponenten bestehen, denn bei jedem Reformvorschlag müssen drei Fragen getrennt voneinander untersucht werden: Welche Institution («Wer») darf zu welchem Zeitpunkt («Wann») mit welchen Instrumenten («Wie») in den Prozess einer Volksinitiative eingreifen.

 

Die sicherheitspolitischen Ziele und Herausforderungen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sind weitgehend identisch. Folgerichtig halten Schlüsseldokumente des Bundes regelmässig fest, dass für die Schweiz die Kooperation mit dem europäischen Ausland im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik zentral ist. Dieser Ansatz wurde zuletzt im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 des Bundesrats bekräftigt. Verschiedene Schweizer Parteien haben vernehmen lassen, dass sie die Zusammenarbeit mit der EU in der Sicherheitspolitik vorantreiben möchten. Konkrete Strategien und Schritte zur Umsetzung dieser vagen Absichtserklärungen sind aber bisher ausgeblieben: Es herrscht weitgehend Unklarheit über den Rahmen dieser Kooperation. Je nach Stadium und Intensität eines bewaffneten Konflikts ist militärische Friedensförderung entscheidend. Militärische Elemente ergänzen dabei die zivile Hilfeleistung und sorgen für eine Stabilisierung des Konfliktgebiets. So setzt die GSVP zur Komplettierung ihres Instrumentariums auch auf militärisches Krisenmanagement. Die Teilnahme an solchen Operationen ermöglicht es der Schweiz, einen verantwortungsbewussten Anteil am internationalen Burden-Sharing für Frieden und Sicherheit zu leisten. Dabei kann die Armee wichtige Einsatzerfahrung gewinnen. Bereits heute ist die Schweiz in Bosnien und Herzegowina mit bewaffneten Angehörigen der Armee in einer der drei militärischen EU-Operationen aktiv. Da der Bundesrat beabsichtigt, das Engagement der Schweiz in der militärischen Friedensförderung in Zukunft auszubauen, bieten sich zusätzliche Beiträge im Rahmen der GSVP an.

Die Initianten der Volksinitiative «Für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern» wollen uns glauben machen, dass Personen ausländischer Herkunft allein durch ihre Anwesenheit in der Schweiz eine Art «Gesellschaftsvertrag» mit den Bürgern unseres Landes eingegangen seien. Bei einer Verletzung irgendwelcher Art (z.B. durch ein Verbrechen eines Ausländers) dieses «Vertrages» müsse der Ausländer folglich die Konsequenzen tragen und automatisch ausgeschafft werden, da er sein Gastrecht verwirkt habe. Nicht beachtet werden dabei andere Rechte, die unser Staat den Bewohnern zugesichert hat, insbesondere die Verfahrensgarantien. Es ist deshalb zu fordern, dass der Dialog in Zukunft mit sachlichen Argumenten geführt wird. Die aussenpolitischen Auswirkungen dieser Initiative sind schonungslos aufzuzeigen.

Ein bewaffneter Konflikt in der Schweizer Nachbarschaft ist auf absehbare Zeit nahezu ausgeschlossen. Doch die Welt ist kleiner geworden: aktuelle Bedrohungen und Herausforderungen halten sich nicht an Landesgrenzen. Organisiertes Verbrechen, Proliferation gefährlicher Waffen, bewaffneter Extremismus und Terrorismus sowie konfliktbedingte Flüchtlingsströme und wirtschaftliche Beeinträchtigungen können auch auf die Schweiz weitreichende Auswirkungen haben. Diese Herausforderungen haben ihre Ursache in teils weit entfernten Konflikten, können sich aber rasch bei uns bemerkbar machen. Die militärische Friedensförderung kostet die Schweiz im Vergleich zu den anderen Armeeaufgaben wenig, bringt aber einen überproportionalen Nutzen für unsere Sicherheit. Es liegt im unmittelbaren Interesse unseres Landes, zusammen mit internationalen Partnern die Sicherheitsprobleme dort zu lösen, wo sie entstehen. Die Schweiz muss daher die militärische Friedensförderung ausbauen.

Die Schweiz steht vor wegweisenden Entscheidungen in der Klimapolitik. Zurzeit revidiert das Parlament das CO2-Gesetz im Hinblick auf die Periode nach 2012. Der Klimawandel als globales Problem hält sich an keine Grenzen und kann nur durch ein starkes Engagement aller Länder eingedämmt werden. Daher sind Emissionsziele, Finanzmittel und internationale Zusammenarbeit für die Schweizer Aussenpolitik von besonderer Bedeutung. Die Erreichung des 2-Grad-Zieles ist aus wissenschaftlicher Sicht nur möglich, wenn die Industrieländer ihre Emissionen bis 2020 um mindestens 25-40% und bis 2050 um mindestens 80-95% senken (gegenüber dem Stand von 1990). Die Schweiz muss aus verschiedenen Gründen ein ambitioniertes Emissionsziel von 30-40% bis 2020 anstreben: als besonders wohlhabendes Land haben wir eine grosse Verantwortung. Unser Konsum von Gütern aus dem Ausland führt zu hohen versteckten (sogenannt „grauen“) Emissionen. Die Schweiz verursacht ungefähr gleich viel CO2-Emissionen durch Importe, wie sie im Inland ausstösst. Vergleichbare Länder haben sich Ziele um 30-40% gesetzt, die wir mit Innovationen (z. B. in der Gebäudeisolation und energieeffizienten Fahrzeugen) auch erreichen könnten. Schliesslich haben wir ein grosses Eigeninteresse daran, unsere Abhängigkeit von Erdöl zu verringern und einen starken Exportsektor für saubere Technologien zu entwickeln. Eine selbstbewusste Klimapolitik mit ambitionierten Zielen, angemessenen Finanzmitteln und internationalen Partnerschaften bietet für die Schweiz auch nach Kopenhagen innen- und aussenpolitische Chancen. Sie kann sich damit als umweltfreundliche und verantwortungsbewusste Nation positionieren, die Exportchancen der Clean-Tech-Industrie verbessern, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren und einen wirksamen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten. Eine isolierte, zurückhaltende Klimapolitik ist hingegen weder verantwortungsbewusst noch zukunftsfähig.